Nebenberuflich als Freier Grafiker arbeiten

Hallo Community,

ich arbeite Hauptberuflich als Junior Art Direktor jetzt wollte ich mir neben bei etwas dazu verdienen, meine frage wäre deshalb wie viel darf ich verdienen? darf ich rechungen schreiben? kann ich rechnugnen ohne mwst schreiben? muss ich ein gewerbe anmelden?

Vielen Dank

Das ist zu komplex. Die Grenzen der Geringfügigkeit und der Vorshcriften für die Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer sind an dieser Stelle nicht erklärbar, weil dies sehr langwierig wäre. Ein kurzer Besuch bei einem Steuerberater ist da die bessere Wahl. Gruß Uwe

Hallo,

verdienen dürfen Sie im Prinzip unbegrenzt, Sie müssen es lediglich bei Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben.
Ich würde allerdings vorher mit Ihrer Arbeitgeber darüber sprechn damit Sie von dieser Seite aus später keine Probleme bekommen.
Rechnungen dürfen Sie natürlich schreiben.
Ich würde mich bei der Gemeinde erkundigen ob Sie dafür ein Gewerbe anmelden müssen. Sie sollten allerdings schon mal eine Vorstellung entwickeln, wieviel Sie wohl einnehmen werden.
Zu Mehrwertsteuer: wenn Sie im Jahr weniger als EURO 17.500,00 in Rechnung stellen müssen Sie keine Mehrwertsteuer ausweisen. Sie müssen allerdings auf Ihrer Rechnung auf den entsprechenden Paragraphen des Umsatzsteuergesetzes anführen.

Gruss
Wilfried

Hallo Walik,
bei uns muss man man eine Nebenjob beim Arbeitgeber genehmigen lassen. Da gibt es dann auch manchmal Einschränkungen, wieviel man arbeiten darf.
Wenn Sie für einen 2. Arbeitgeber arbeiten, müssen Sie eine 2. Lohnsteuerkarte beantragen.
Ansonsten muss ein Gewerbe angemeldet werden. Natürlich muss eine Mehrwertsteuer berechnet und abgeführt werden.
Sie erhalten dazu in jeder Bibliothek ausreichend Literatur.
Viele Grüße und viel Erfolg

Hallo Walk,

zunächst einmal gibt es keine „Zuverdienstgrenze“, allerdings ist der „Zuverdienst“ dann zu versteuern und SV-Pflichtig. Steuerfrei sind es m.E. 450,–€. Aber prüfe das mit einen Lohnsteuerrechner. Solltest Du als Privatperson eine Rechnung schreiben, erfolgt das ohne MWST. Eine Gewerbeanemeldung hat den Vorteil, dass event. die Vorsteuer der Aufwendungen abgesetzt werden kann. Und Auch bei der EST zu berücksichtigen sind. Das sollte man aber mit einem Steuerfachmann persönlich klären. Es gibt zuviele Kriterien die man bei so einer Festlegung beachten sollte, auch im Hinblick auf zukünftige Einkünfte derart.

Hallo Walik,
nebenbei darf man als Minijobber 450,- Euro pro Monat hinzuverdienen. Das setzt voraus, dass man bei der Firma dann knappschaftlich (Minijob-Zentrale) angemeldet ist. Bei selbstständiger Tätigkeit ist das bei der Kommune anzumelden. Dann kann man Rechnungen schreiben. Hier wäre dann abzuwägen, ob im Jahr ein Umsatz über oder unter 17.500,- Euro erzielt wird. Wenn unter, dann Rechnungen ohne USt; wenn drüber dann mit USt. Anfangen kann man erst einmal ohne USt im „Beginnjahr“. Wenn dann die Steuererklärung beim Finanzamt ist und Einnahmen über 17.500,- Euro lagen, dann wird das Finanzamt die USt-Pflicht für die Zukunft festlegen.
MfG
J. Wolf

Hallo Walik,

ilch empfehle Dir, sich anzumelden, dann laeuft vieles einfacher, problemloser.
Mwst. musst Du mitberechnen, kannst sie auch mit der Vorsteuer verrechen.
Sind sie Einnahmen so gering, dann musst Du keine Anmeldung vornehmen. Erkundige Dich beim Finanzamt
ab wann eine Anmeldung sinnvoll erscheint.
Na daann viel Erfolg bei Deinen Aktivitaeten.
postmann5

Hallo Walik,

wenn Du quasi als Selbständiger arbeiten möchtest, kann ich Dir nur empfehlen, hier die Hilfe eines richtigen Steuerfachmannes einzuholen.
Normalerweise kann/darf man ja 450 Euro im Monat dazu verdienen. Wie es aber ist, wenn Du auf eigene Rechnung arbeitest, kann ich Dir nicht zuverlässig beantworten.
Viel Erfolg wünsche ich Dir.

Grüße

Hallo Walik,
da wäre wohl als erstes die Frage zu klären, was der
Arbeitgeber dazu sagt.

hallo…ist die frahe schon geklärt?

hallo…ist die frahe schon geklärt?

ja wurde geklärt vielen dank an alle die mir geantwortet haben

Hallo,

wie viel darf ich verdienen?:

so viel du willst

darf ich rechungen schreiben:

du musst sogar

kann ich rechnugnen ohne mwst schreiben?:

Sofern der jährliche Umsatz unter 17.500 € liegt, ja. Auf die Rechnungen muss dann aber ein Hinweis auf § 19 UStG (Kleinunternehmrregelung)

muss ich
ein gewerbe anmelden?:

die einen sagen so, die anderen so. Entscheidend ist, was der Grafiker macht. rbringt er nur Leistungen nach genauer Vorlage des Auftraggebers, ohne eigene Ideen einzubrtingen, dann dürfte es ein Gewerbe sein und man benötigt ene Gewerbeanmeldung.
Wird der Grafiker aber hauptsächlich selbst kreativ tätig, dann ist das Ganze freiberuflich und man benötigt diese nicht.

Gruß
Lawrence

Hallo,

wäre hilfreich zu wissen, als was Sie nebenbei tätig werden wollen!

VG Corinna

Sorry,
die Betreffzeile hatte ich übersehen.
Also als Grafiker hätten Sie Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Ein Gewerbe brauchen Sie nicht anmelden, aber Ihrem Finanzamt würde ich Mitteilung machen. Sie erhalten dann einen Betriebseröffnungsbogen zum ausfüllen um zB. je nach Höhe der zu erwartenden Gewinne Vorauszahlungen festlegen zu können. Sie können hier auch entscheiden, ob Sie von der Kleinunternehemerregelung gebrauch machen wollen. Sofern der Umsatz (nicht der Gewinn!) 17500 EURO/Jahr nicht übersteigt, können Sie sich von der Umsatzsteuer befreien lassen und dürfen dann auf den Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, können im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer geltend machen.

VG Corinna

Hallo
Du darfst im Prinzip so viel verdienen wie Du willst (abgesehen von möglihcen Einschränkungen in Deinem Arbeitsvertrag). Rechnungen schreiben darfst Du auch; ich bin mir nicht sicher ob mit oder ohne MwSt genauso ob Du ein Gewerbe anmelden must.

Hallo,

schauen Sie doch mal hier nach:

www.gruenderlexikon.de

www.betriebsausgabe.de

Das hängt vom Umfang ab.
Die Freibeträge pro Kalenderjahr sind schnell aufgebraucht. Selbst ohne MWSt in Rechnungen sind selbständige Einkünfte steuerpflichtig, wenn es sich lohnen soll ab xx EUR. Freibeträge aktuell erfragen.

Die rechtliche Seite ist von Wichtigkeit:
erlaubt der jetzige Arbeitgeber diesen Nebenjob? Steht er im Wettbewerb, existiert ein W-Verbot im Arbeitsvertrag?
Das sollte offen abgeklärt werden, finde ich dringend.