Regelungen für Kleingewerbetreibende

Liebe/-r Experte/-in,

meine Mutter (68 Jahre) Rentnerin, betreut meinen
behinderten Vater. Sie haben gemeinsam zusammen
ein Renteneinkommen von ca. 1200 € monatlich.

Sie würde gerne die Grabpflege für andere Leute
übernehmen. (ca. 20 - 30 Gräber). Als Aufwandsent-
schädigung bekommt Sie ca. 80 - 100 € je Grab und
Jahr (Jahreseinkommen ca. 2000 €).

Meine Fragen hierzu:
Was muß man alles beachten?
Muß meine Mutter ein Gewerbe anmelden?
Muß Sie von den Einnahmen Steuern bezahlen?
Wie hoch sind die Steuern?
Wie hoch dürfen die Einnahmen ohne Versteuerung sein?
Braucht man einen Steuerberater? etc.

Im Voraus vielen Dank für die Informationen.

Gruß

Pit

Tut mir echt leid, aber ich bin hierfür kein Experte. VG P.:

Sie würde gerne die Grabpflege für andere Leute

übernehmen. (ca. 20 - 30 Gräber). Als Aufwandsent-

schädigung bekommt Sie ca. 80 - 100 € je Grab und

Jahr (Jahreseinkommen ca. 2000 €).

Meine Fragen hierzu:

Was muß man alles beachten?

Muß meine Mutter ein Gewerbe anmelden?

Hallo,

sobald man mit der Absicht handelt, Gewinn zu erzielen, sollte auch ein Gewerbe angemeldet werden. Da das Einkommen jedoch sehr niedrig ist, würde ein Nebengewerbe ausreichen. Die Kleinunternehmerregelung greift in diesem Fall garantiert, so dass keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden muss.

Muß Sie von den Einnahmen Steuern bezahlen?

Wie hoch sind die Steuern?

Die Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit sind grundsätzlich zu versteuern. Wie hoch die Steuern sind, das kann nur ein Steuerberater im Einzelfall ermitteln. Dabei kommt es auf den tatsächlichen Verdienst, sowie die Steuerklasse an. Einen guten Steuerberater kann man auch online finden, etwa unter http://www.betriebsausgabe.de/steuerberatung.php.

Wie hoch dürfen die Einnahmen ohne Versteuerung sein?

Braucht man einen Steuerberater? etc.

Die Einnahmen können bis zu 17.500 Euro pro Jahr betragen, wenn die Kleinunternehmerregelung greifen soll. Dabei wird dann auch keine Steuer an die Kunden berechnet. Aber wie gesagt, sollte der Einzelfall immer durch einen Steuerberater geprüft werden.