Reinigung nach 'Hausfrauen Art'(Gebäudereinigung)

Hallo,

kennt sich jemand aus mit den Bedingungen/Einschränkungen, wenn man sich als „Gebäudereiniger“ nach Hausfrauen Art ein Gewerbe betreiben will? Also, als ein „Mann“ Betrieb, ohne Meister als Gebäudereiniger. Ein entsprechender Gewerbeschein ist bereits vorhanden. Nun wüsste ich gerne welche Einschränkungen es im Tätigkeitsbereich gibt!?

Vielen Dank.

Gruss,
Jacqueline

Hi, Jacqueline,

habe dies über 2 Jahre auf selbstständiger Basis ausgeführt. Hatte soweit eigentliche keine Einschränkungen, nur solltest du keine Mehrwertsteuer seperat in den Rechnungen aufführen. Ein Fahrtenbuch wäre auch nicht schlecht. Ich habe damals jede berufliche Fahrt zu den Objekten aufgeführt, die dann dem FA vorgelegt wurden.
Solltest Du derzeit (Stand vom 01.02.03) monatlich mehr als 335,–Euro Gewinn erwirtschaften, musst Du Dich anders bei deiner Krankenkasse versichern.
Wenn Du clever bist, käufst Du die nötigen Reinigungsmittel selber ein und verdienst noch daran. Interessiert Dich das Know-How dazu, maile mir.

Liebe Grüße
Christiane

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Hallo Jacqueline,

schon allein das Wort „Gebäudereinigung“ oder „Gebäudereiniger“ ist abmahnfähig! Niemals in Angeboten, Rechnungen oder Werbung verwenden. Noch haben wir ja Meisterzwang. Auch „Fensterreinigung“, „Bauendreinigung“, „Feinreinigung“… darf nicht verwendet werden. Auch ich könnte dir da helfen, mail mich an.

Gruß
André