Ich meinte den „Antrag auf Befreiung von der
Versicherungspflicht in der Rentenversicherung für
Selbständige mit einem Auftraggeber“.
Das zielt wohl auf das Thema „Scheinselbständigkeit“. Ich empfehle dann auf jeden Fall einen Steuerberater zu konsultieren, bevor Du bei der BfA oder sonst irgendwo anrufst und schlafende Hunde weckst.
Da ich noch neu bin,
habe ich momentan nur einen Auftraggeber, der mir auch einen
relativ langen Auftrag gegeben hat.
Ist eigentlich kein Grund auch dabei zu bleiben. Sorge doch dafür, dass Du noch andere Kunde mit kleinen Aufträgen bekommst, dann solltest Du keine Probleme haben. Auch die Aussage „relativ lange“ ist wohl dehnbar. Wenn Du danach keinen Anschlussauftrag bekommst, wirst Du Dich sicher um weitere Kunden bemühen.
Die eigentliche Frage ist aber nur, was genau diese Befreiung
bedeutet.
Ich kenne jemanden, der hat das gemacht und jede Menge Ärger damit gehabt. Er musste seine Lebensversicherung erhöhen und jede Menge Papier ausfüllen. Du bekommst also praktisch von der BfA vorgeschrieben, wie gut Deine private Absicherung sein muss. Da ich nicht viel von (Kaptial-)Lebensversicherungen halte, würde ich sowas nicht mitmachen wollen.
Gruß
Marian