Rentenversicherung: Was bedeutet Befreiung?

Hallo,

man kann ja unter bestimmten Voraussetzungen bei der BfA einen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht stellen, der, soweit ich weiss, für max. 3 Jahre gültig ist. Was genau bedeutet aber dieser Antrag?

Heisst es, dass man zwar für diesen Zeitraum keine Einzahlungen leistet, später dann aber für diese Zeit trotzdem Anspruch auf Rentenleistungen hat? Sprich: gehen einem die 3 Jahre verloren oder nicht?

Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen?

Viele Grüsse, Robert

Hi Robert,

man kann ja unter bestimmten Voraussetzungen bei der BfA einen

Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
stellen, der, soweit ich weiss, für max. 3 Jahre gültig ist.

Welche bestimmte Voraussetzungen meinst du?
Eine teilweise Befreiung ist möglich für Existenzgründer, die zahlen dann einen Pauschalbetrag (die Hälfte des normalen Pauschalbeitrages für drei Jahre).

Ebenfalls können Selbständige, die normalerweise sozialversicherungspflichtig sind, aber bis zu einem bestimmten Termin (irgendwann in 98) anderweitig (und nachweisbar) für ihre Altersvorsorge gesorgt haben, von der Soz.vers.pflicht befreit werden.

Das sind die einzigen Ausnahmen die ich kenne… was ja aber nichts heisst… ;-(

Gruß
Xelya

Eine teilweise Befreiung ist möglich für Existenzgründer…

Ebenfalls können Selbständige, die normalerweise
sozialversicherungspflichtig sind…

Hallo!

Hier kann etwas nicht stimmen. Ein Selbständiger ist grundsätzlich nicht sozialversicherungspflichtig. Wenn er Rentenversicherungsbeiträge bezahlen will, kann er das tun, kann es aber auch bleiben lassen. Das Gleiche gilt für die Krankenversicherung. Keine Regel ohne Ausnahme: Es gibt einige (wenige) Berufsgruppen Selbständiger, für die eine Versicherungspflicht besteht.

Gruß
Wolfgang

Krankenversicherung. Keine Regel ohne Ausnahme: Es gibt einige
(wenige) Berufsgruppen Selbständiger, für die eine
Versicherungspflicht besteht.

Das sind wahrscheinlich mehr als man glaubt. Gerade im IT-Bereich ist das jeder, der neben der Programmierung und Beratung auch Schulungen anbietet. Der zählt für die BfA automatisch als „Lehrer“ und ist damit Rentenversicherungspflichtig.

Viele IT-Selbständige wissen das gar nicht und dann kommt das böse Erwachen. Die Bfa fordert nämlich Beiträge für 4 Jahre nach.

Gruß
Marian

Hallo,

Das sind wahrscheinlich mehr als man glaubt. Gerade im
IT-Bereich ist das jeder, der neben der Programmierung und
Beratung auch Schulungen anbietet. Der zählt für die BfA
automatisch als „Lehrer“ und ist damit
Rentenversicherungspflichtig.

Genau das… jeder (!), der Beratung, Training, Coaching oder Unterricht anbietet (also über einen konkreten Bedarf hinaus schult - unabhängig vom Thema) ist für die BfA ein selbständiger Lehrer (egal, ob freiberuflich oder gewerblich) und somit sozialversicherungspflichtig. Das hat -seit die BfA diese uralte Vorschrift wieder rausgekramt hat- so manchen unangenehm überrascht.

Liebe Grüße
Xelya

Welche bestimmte Voraussetzungen meinst du?

Ich meinte den „Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung für Selbständige mit einem Auftraggeber“. Da ich noch neu bin, habe ich momentan nur einen Auftraggeber, der mir auch einen relativ langen Auftrag gegeben hat.

Die eigentliche Frage ist aber nur, was genau diese Befreiung bedeutet.

Viele Grüsse, Robert

Hi Robert,

erhellende Informationen mag diese Broschüre der BfA geben, inbes. ab S.14
http://www.bfa.de/ger/ger_versicherung.2/ger_broschu…

Liebe Grüße
Xelya

Ich meinte den „Antrag auf Befreiung von der
Versicherungspflicht in der Rentenversicherung für
Selbständige mit einem Auftraggeber“.

Das zielt wohl auf das Thema „Scheinselbständigkeit“. Ich empfehle dann auf jeden Fall einen Steuerberater zu konsultieren, bevor Du bei der BfA oder sonst irgendwo anrufst und schlafende Hunde weckst.

Da ich noch neu bin,
habe ich momentan nur einen Auftraggeber, der mir auch einen
relativ langen Auftrag gegeben hat.

Ist eigentlich kein Grund auch dabei zu bleiben. Sorge doch dafür, dass Du noch andere Kunde mit kleinen Aufträgen bekommst, dann solltest Du keine Probleme haben. Auch die Aussage „relativ lange“ ist wohl dehnbar. Wenn Du danach keinen Anschlussauftrag bekommst, wirst Du Dich sicher um weitere Kunden bemühen.

Die eigentliche Frage ist aber nur, was genau diese Befreiung
bedeutet.

Ich kenne jemanden, der hat das gemacht und jede Menge Ärger damit gehabt. Er musste seine Lebensversicherung erhöhen und jede Menge Papier ausfüllen. Du bekommst also praktisch von der BfA vorgeschrieben, wie gut Deine private Absicherung sein muss. Da ich nicht viel von (Kaptial-)Lebensversicherungen halte, würde ich sowas nicht mitmachen wollen.

Gruß
Marian

Hallo, Robert!

Ausführliche Auskunft dazu kann dir ein Rentenberater geben. (Vorsicht: Nicht die Rentenberatungsstellen der BfA, die es in jeder größeren Stadt gibt!!!). Adressen in deiner Nähe und allgemeine Informationen findest du hier: http://www.rentenberater.de/

Gruß vom
Sams