Rückforderung Gründungszuschuss möglich?

Ein Existenzgründer hat sich letztes Jahr selbständig gemacht mit einen Onlinehandel. Dafür hat er Gründungszuschuss für 9 Monate beantragt und sofort bewilligt bekommen. Ab dann folgten leider einige Pannen, die nicht durch ihn nicht verschuldet wurden: Lieferant hielt sich nicht an mündliche Vereinbarung (als er die schriftliche Bestätigung wollte, meinte er, dass er aus Kapazitätsgründen nicht liefern kann.) Der neue Lieferant verproduzierte sich, so dass alles Ausschuss war und erneut produziert werden mußte. Während dieser zeit hat der Existenzgründer Werbung geschalten, das Produkt weiterentwickelt, Neztwerke gegründet, den Onlineshop rechtlich optimiert, Seminare bei der IHK besucht, Promotion in Großstädten betrieben… Er war nicht untätig- wer selbstständig ist weiß, wie schnell die Woche vergeht. Letztendlich hat es aber geklappt und er konnte für die letzten 3,5 Monate steigende Umsätze vorweisen.
Nun wird
ihm zur Last gelegt, dass er untätig war und es wird ihm eine Anhörung zugesendet, bei der es um die Rückforderung des gesamten Gründungszuschusses geht.
Die Weiterbewilligung haben sie abgelehnt (Das war der Grund, warum sie auf ihn aufmerksam geworden sind.)

Ist dies rechtens? Was ist zu beachten

Hallo
Aus meiner Sicht der dinge ist da nicht viel zu machen, denn Vorbereitungshandlungen sind keine selbständige Tätigkeit. Und all die von Ihnen genannten Tätigkeiten sind üblicherweise Vorbereitungshandlungen. Erst ab der tatsächlichen Erzielung von einnahmen beginnt die gewerbliche Tätigkeit.
Wenn aber bereits von Anfang an Umsätze erzielt wurden, wenn auch nur geringfügig,würde ich Einspruch einlegen.
Weitere Infos auch unter www.kreuzer-michael.de
Scöne Grüsse aus dem Maintal
Kreuzer Michael

Hi,

stell deine Frage den Jungs von www.gruendungszuschuss.de