Scheinselbständigkeit bei drei Institutionen unter einem Verein

Besteht der Verdacht einer Scheinselbständigkeit bei folgender Konstellation:

Es werden drei separate Rechnungen jeweils zum Monatsende an drei Institutionen gestellt.

  1. Institution I
  2. Institution II
  3. Institution III

Die Jahreseinnahmen (unter 17.500) EUR) sind folgender Maße verteilt:
75% Institution I
15% Institution II
10% Institution III

Alle drei Institutionen gehören zum gleichen gemeinnützigen eingetragenen Verein.
Alle drei Institutionen werden zwar Buchhalterisch getrennt geführt und verfügen auch über separate Kontoverbindungen, werden aber beim Finanzamt unter dem gemeinsamen Verein (Erklärung zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer von Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen) geführt.

Frage: Gelten die drei Institutionen als ein Auftraggeber oder als drei verschiedene Auftraggeber. Wenn es sich um einen Auftraggeber handeln würde, bestehe dann der Verdacht der Scheinselbständigkeit?

Hallo,
es sind 3 Unternehmen; wie die Unternehmen in der Spitze zusammen gehören, ist nicht relevant.
Im Immobilienbereich beispielsweise gibt es den Bauträger, die Maklerfirma, eine Hausverwaltung und ggf. noch einen Dienstleister für Hausmeister- und Gartenpflege, die teilweis als Einzelfirmen firmieren, aber nur einem Eigentümer gehören, alles legal und keine Scheinselbstständigkeit.

auf Grund der wenigen Informationen, ist eine Antwort nicht möglich.

einfach mal hier nachlesen und gegebenenfalls bei der IHK nachfragen:

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeit…

Gruß Merger

Hi!

Das ist nicht klar formuliert. So wie es am Ende dargestellt ist, handelt es sich um einen Verein. Nur verschiedene Bereiche des Vereins, z.B. Handballabteilung, Fußballabteilung und Schwimmabteilung???

Wenn es so ist, ist es nur ein Auftraggeber.

Gruß derschwede77

Servus,

wenn nur ein Auftraggeber vorhanden ist, ist das kein Kriterium für Scheinselbständigkeit, sondern für arbeitnehmerähnliche selbständige Tätigkeit. Der Unterschied ist, in welchem Umfang die Tätigkeit versicherungspflichtig ist und wer die Beiträge schuldet.

Schöne Grüße

MM