selbständig trotz Angestelltenverhältnis-geht das?

Guten Tag,
Ich arbeite als Wohnbereichsleiter in einem Altenheim, möchte mich als Nebenverdienst selbständig machen. Geht das ? Was muß ich beachten ?

Hallo,

weshalb sollte das nicht gehen. Als Arbeitnehmer sollte man jedoch die Einwilligung des Arbeitgebers einholen. Gewerbe anmelden und seine Steuern abführen dürfte selbstverständlich sein. Darauf achten, dass die selbständige Tätigkeit nicht die Grenze zur Hauptberuflichkeit übersteigt. Dann verliert man nämlich den Schutz der KV-Pflichtversicherung.

Gruß Woko

Hallo Woko,

nämlich den Schutz der KV-Pflichtversicherung.

was ist das ?

fragende Grüße

Nordlicht

Hallo Nordlicht,

nämlich den Schutz der KV-Pflichtversicherung.

was ist das ?

fragende Grüße

Nordlicht

Entschuldigung für den Pleonasmus bzw. die Tautologie.
Richtig muss es natürlich Krankenversicherungspflicht oder Pflicht-Krankenversicherung heissen. Manchmal sieht man die Herde vor lauter „weissen Schimmeln“ nicht. Da waren wohl die Hexen an Halloween unterwegs. :smile:)

Gruß Woko

Ich arbeite als Wohnbereichsleiter in einem Altenheim, möchte
mich als Nebenverdienst selbständig machen. Geht das?

Es geht.
Als Beamter oder im Öffentlichen Dienst (oder wenn es sonst im jeweiligen Tarif- bzw. Arbeitsvertrag vorgeschrieben ist) muss man aber die Zustimmung des Arbeitgebers einholen.
Der kann sie aber nur in wenigen Fällen verweigern.

Nicht in Konkurrenz zum Arbeitgeber geraten, nicht überbeansprucht zur Arbeit kommen, Job, Nebenjob und Privat/Erholung sauber trennen.

Mehr KnowHow: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php