Selbständige Nebentätigkeit: Versicherungspflicht?

Hallo,

angenommen jemand möchte eine freiberufliche Nebentätigkeit neben seinem Angestelltenverhältnis ausüben.

Der Arbeitgeber genehmigt dies - solange die Arbeit bei ihm dadurch nicht beeinträchtigt wird. Es ist also lediglich die Anzahl an Stunden begrenzt, die dafür eingesetzt werden können. Wieviel der Arbeitnehmer nebenher damit verdienen darf, ist nicht gedeckelt.

Nun habe ich bei der IHK gelesen:

Die selbständige Nebentätigkeit bleibt rentenversicherungsfrei, soweit es sich um eine geringfügig selbständige Tätigkeit mit geringen Einnahmen handelt. Dies ist der Fall, wenn die Tätigkeiten regelmäßig mit weniger als 15 Stunden in der Woche ausgeübt werden und das Arbeitsentgelt monatlich 400 Euro nicht übersteigt. Es müssen beide Voraussetzungen - die wöchentliche Höchstarbeitszeit und die Arbeitsentgeltgrenze - gegeben sein, um eine geringfügig selbständige Tätigkeit festzustellen. Gleiches gilt auch, wenn innerhalb eines Jahres seit Aufnahme der Beschäftigung der Zeitraum von zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen und die genannten Entgeltgrenzen nicht überstiegen werden. Sollten mehrere Nebentätigkeiten ausgeübt werden, so sind diese zusammenzurechnen. Dann greift bei Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze die Pflichtversicherung.

Werden also wirklich auf die Einnahmen aus der selbständigen(!) und ggf. sogar freiberuflichen Nebentätigkeit Pflichtversicherungsbeiträge (Rente etc.) fällig?

Falls ja - könnte der so „selbständig“ Arbeitende sich evtl. privat versichern und von der gesetzlichen Pflicht befreien lassen?

Vielen Dank!

Frank

Hallo Frank, die hier beschriebene Teilzeit- Selbstständigkeit ist an 400 Eu-jobs angelehnt. 400 Eu kann man immer nebenher verdienen, ob angestellt oder nicht. als bereits angestellter bist du bereits pflichtversichert, es sei denn du verdienst zuviel, dann bist du freiwillig versichert (zumindest in der krankenkasse). Wenn du also noch etwas dazuverdienst, kann es sein, dass deine Beiträge insgesamt steigen. Aber du wirst versicherungspflichtig bleiben (ausser der Verdienst ist zu hoch und damit fällst du aus der KV-Pflicht).
Sich aber gleich privat krankenzuversichern ist nicht immer unbedingt ratsam, da würde ich mich mal gut beraten lassen. Der wechsel von privat in gesetzlich ist nämlich schwerer als andersherum, aber wenns nicht klappt mit der selbstständigkeit wird die private evtl. zu teuer.
Rente privat abzusichern ist kein problem und lässt sich neben der gesetzl. machen. Und arbeitslosenversicherung aufzugeben hat den effekt, dass man, wenn man keine Arbeit hat auch kein Geld bekommt (derzeit auch nicht ratsam).
Ich denke das reicht als Orientierung, mehr unter www.existenzgründer.de
Susanne

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