Selbstständig als Friseur

Hallo!! Folgende Situation: Meine Kollegin und Ich überlegen uns gemeinsam einen Friseursalon zu kaufen. Das Problem ist meine Kollegin hat einen Meister und Ich nicht.
Da sich eine gute Gelegenheit bietet einen bereits fertig eingerichteten Salon zu übernehmen ( von einem alten Ehepaar), wollen wir das nutzen. 
Die Kollegin sagt dass nur sie die Inhaberin sein kann, da sie den Meister hat. Wenn beide Inhaber sein müssen, müssen beide den Meister besitzen. Wir bezahlen den Salon zu 50, 50. Sprich alle Einnahmen gehen auch dann 50% an mich. Sie würde mich als Leitung einstellen.
Da aber immer etwas schief gehen kann, möchte ich mich absichern indem wir alles Schriftlich in Verträgen festhalten. 

Gibt es wirklich keine Möglichkeit für mich ebenfalls als Inhaberin im Vertrag zu stehen, ohne dass ich den Meister haben muss???

Lg Meike

Hallo

Gibt es wirklich keine Möglichkeit für mich ebenfalls als Inhaberin im Vertrag zu stehen, ohne dass ich den Meister haben muss.

Hier:http://www.n-tv.de/ratgeber/Meisterzwang-hat-Bestand… steht, dass man entweder Meister sein muss oder Altgeselle mit mindestens 6 Jahren Berufserfahrung.

Außerdem darf man doch einen Handwerksbetrieb eröffnen, wenn man z. B. einen Meister einstellt. Man muss doch nicht zwangsläufig selber Meister sein.
http://www.teialehrbuch.de/Kostenlose-Kurse/Basiswis…

Erkundige dich doch bei der IHK, wenn du dir nicht sicher bist.
Oder macht einen Existenzgründerlehrgang mit. Das wäre bestimmt auf jeden Fall nicht schlecht.

Viele Grüße

Hi!

Wenn ich das richtig im Kopg habe, war das früher mal so, dass bei einr GbR beide den „Titel“ haben müssen. Inzwischen, meines Wissens nach, nicht mehr.

Am Besten ruf die Handwerkskammer kurz an, das ist in 5 Minuten geklärt.

gruß derschwede77

Ein Gesellschafter mit Meisterbrief reicht aus;
der ist dann allerdings verantwortlich für die betriebliche Leitung im Sinne der Handwerksordnung.

Hallo Meike,

unabhängig vom Meisterbrief: Bist Du sicher, dass es eine gute Idee ist, wenn eine Gesellschaft so gestrickt ist, dass sie nur einstimmige Beschlüsse oder Pattsituationen, aber keine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit erlaubt?

Schöne Grüße

MM

Hi Meike1981,

die Unternehmensform ist das eine, doch was ihr draus macht, das andere.

Rechtlich kenne ich mich zwar nicht sehr gut aus, doch die UG, eine Mini GmbH oder auch 1-€-GmbH genannt, könnte interessant sein. Man kann nach und nach auf 25.000 € aufstocken. http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/vorb…

Du könntest mal bei Deiner hiesigen Industrie- und Handelskammer anrufen.

Wichtig ist halt, bei 50 / 50 auf einen gemeinsamen Nenner kommt, wenn Ihr unterschiedlich denkt. Vielleicht wären da vorab andere Zusatzvereinbarungen interessant. Z.B. wenn im Zeitrahmen von X keine Einigung möglich ist, dass z.B. eine Mediation eingeschalten wird, das Los entscheidet oder schlimmstenfalls eine Partnerin ausgezahlt wird. Oder Ihr nehmt eine dritte Partei mit ins Bord, was bei Entscheidungen ein wenigstens 2 zu 1 ergäbe…

Ciao,
Romana

Hallo,

bei 2 Personen gar nicht so einfach, da eine einfache Mehrheit ja in der Regel nur durch Zustimmung beider Beteiligten zustande kommen wird.

Grüße

fribbe

  • Ebent! Ohne Vereinbarung eines einfachen Schiedsverfahrens ist mit so einer Konstellation die gegenseitige Blockade im Fall von Uneinigkeiten schon programmiert.

MM

Ich wäre hier an deiner Stelle sehr vorsichtig, weil wenn irgendwas ist - und das kann immer passieren, vor allem wenn man miteinander arbeitet, dann sitzt sie am längeren Hebel.

Was hat der Inhaber mit dem Meister zu tun? Inhaber ist der, der ein Kleingewerbe hat. Oder?