Sportwetten Paid Service - Rechtliche Fragen

Hallo!
Es geht um Folgendes: Mit einem Kollegen aus der Schweiz habe ich vor, einen Sportwetten Paid Service über eine Webseite laufen zu lassen. Also ich möchte mit ihm Sportwetten Tipps verkaufen.

Meine Frage ist:
Wie sieht das Ganze in Deutschland von der rechtlichen Sicht aus? Darf man Tipps verkaufen? Wenn ja, bis zu welchem Betrag? Sind die Einnahmen zu versteuern? Bedarf es einer Firmengründung?

Zudem interessiert es mich, wie es aussieht, wenn ich ab 1.8. meine Ausbildung beginne und dann rund 800 Euro brutto monatlich bekommen werde. Wie sieht das ganze dann mit der Lohnsteuerkarte aus?

Ich würde mich riesig über fundierte Antworten freuen. Vielleicht sitzen hier ja einige Anwälte! :wink:

vielen dank!

Hallo Adriano,

ich kann nur davor warnen, irgendetwas ohne Erlaubnis oder sogar illegal zu machen. Dafür braut Ihr eine Genehmigung. Und ob die in Deutschland so leicht zu bekommen ist, weiß ich nicht. Sportwetten haben seit den Fußballskandalen einen herben Beigeschmack. Ich würde mich auf alle Fälle richtig kundig machen, zum Beispiel bei der Industrie- und Handelskammer, bei der Verbraucherzentrale oder in der Stadtverwaltung.
Lasst ohne Stempel besser die Finger davon. Ihr könntet Besuch von der Polizei und vom Zoll bekommen.

MfG Katja

Tut mir leid, damit kenne ich mich nicht aus…

Wie das mit den Sportwetten aussieht, weiß ich nicht. Was die Unternehmensgründung anbelangt, ist dies ein sehr komplexes und vielschichtiges Thema.- Auf jeden Fall ist dies eine gewerbliche Tätigkeit, die du bei der betreffenden Gemeinde anmelden musst. Welche Unternehmensform ist beabsichtigt? Einzelunternehmen (Personengesellschaft) oder Kapitalgesellschaft (GmbH etc.). Die erzielten Einnahmen/Umsätze sind i.d.R. umsatzsteuerrechtlich zu behandeln.- Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb (z. B. Einnahmen-/Überschussrechnung) sind einkommensteuerrechtlich zu versteuern. Die Lohnsteuerkarte brauchst du hierzu nicht; diese ist nur für deinen Ausbildungsbetrieb von Bedeutung (Azubi-Gehalt). Welchen Umfang hat diese gewerbliche Tätigkeit voraussichtlich (geplanter Umsatz, beschäftigte Mitarbeiter etc.?

Hi! Leider kein Anwalt… :wink:

Gruss,
mirti

also ich habe vor, diesen service nur mit meinem kumpel aus der schweiz anzubieten. Also mehr Mitarbeiter würde es da nicht geben. Nur wir beide würden alles 50-50 teilen.

Pro Kunde würden wir so 30 Euro im Monat einnehmen… wir gehen so von 30 kunden aus, dann wären das 900 euro für den anfang.

Hallo, tut mir leid,nicht mein Gebiet. Viel Glück weiterhin. Gruß

Hallo Adrian,

bitte nimm einmal Kontakt zu mir auf, evtl kann man voneinander profitieren, da ich auch ein Projekt in dem Bereich am laufen habe !!

Tsubasa

ICQ 429731533

Ohne Überheblich wirken zu wollen, möchte ich doch fragen, ob in Ihrer Situation ein solches Vorhaben Sinn macht.

Grundsätzlich können in Deutschland auch Informationen und Meinungen, also auch Tipps verkauft werden. Für jemanden der eine Ausbildung vor sich hat, scheint jedoch eher die Frage zu sein, ob er sich mit einer unternehmerischen Beschäftigung dieser Art nicht übernimmt. Denn allein der Beratungsaufwand (Steuerliche Belastung in Deutschland, Umsatzsteuerpflicht, Doppelbesteuerungsabkommen) liegt nicht in einem so geringfügigen Bereich, dass dieser von Einkünften in der Größenordnung von 800 € getragen werden könnte. Der Hintergrund ist, dass gerade die steuerlichen Fragen nicht unkompliziert sind und eigentlich eine eingehende Beratung voraussetzen. Dafür dürfte dieses Forum wohl nicht das richtige Instrument sein.
Hinzu kommen gegebenenfalls auch Steuervorauszahlungen in nicht unbeträchtlicher Höhe.

Wie die Belastung mit Steuern und Sozialabgaben in Deutschland aussieht, lässt sich mit einigen sogenannten Gehaltsrechnern im Internet abschätzen.

Leider keine einfache Antwort möglich

T.