Stellungnahme einer fachkundigen Stelle

moin,

viele ich-ag`ler müssen ja jetzt bei beantragung einen nachweis über die tragfähigkeit etc. ihrer geschäftsidee in form einer beurteilung von einer sachkundigen stelle liefern - so jetzt die frage:

nehmen wir mal an die sachkundige stelle ist ein steuerberater - hat der steuerberater mit irgendwelchen konsequenzen zu rechnen, wenn sich nachher rausstellt, dass die geschäftsidee völlig daneben war und unmöglich zur existenzgründung dienen konnte - die kästchen auf dem fragebogen sind ja schnell abgehakt - wo könnte also der haken für den steuerberater liegen, wenn er die anträge bzw. beurteilungen nur so „durchwinkt“… ?

gruß vom inder

Grüß dich,
Konsequenzen einer Verfolgung durch die Agentur für Arbeit hat er nicht zu befürchten. Allerdings, könntest Du ihn belangen, wenn zweifelsfrei (!) nachgewiesen wird, dass er gegen seine Sorgfaltspflicht gehandelt hat.

Jeder Gründerberater, oder andere fachkundige Stelle, ist aber auf Grund seiner Berufsethik angehalten genau hinzusehen und auf Risiken aufmerksam zu machen.

Du kannst das schon am Verhalten des Beraters erkennen, wie viel Mühe er sich gibt. Stellt er keine Fragen, liest er Dein Konzept nicht genau, handelt er dich schnell ab, geh lieber woanders hin!!
Gut Ding braucht Weile!
Viel Erfolg!
Brigitte
P.S. Kannst Dich gerne an mich wenden, wenn du prof. Hilfe brauchst

Hallo!

Vom sehr speziellen Marktsegment oder von einem ganz neuen Produkt und seinen Marktchancen, können weder Steuerberater noch Kammern den Schatten einer Ahnung haben. Die Beurteilenden können i. d. R. in der Person des Gründers liegende Hemmnisse nicht erahnen. Deshalb kann eine Stellungnahme kaum über rein Formales hinaus gehen. Ein Steuerberater wird aber in der Lage sein, z. B. Plausibilität und Schwachstellen einer Ertragsvorausschau zu beurteilen. Der StB hat nichts davon, den Mandanten mit offenkundig unzureichendem Geschäftsplan durchzuwinken. Tut er es dennoch, handelt er gewiß nicht korrekt und nicht im Sinne seines Berufsstands, wird aber nicht belangt und nicht zu belangen sein. Das reale Leben wird sich ohnehin vom ersten Tag an anders als im Geschäftsplan vorgesehen entwickeln.

Verantwortung ist in letzter Konsequenz nicht delegierbar. Die Folgen eines Scheiterns bleiben deshalb beim Gründer hängen.

Gruß
Wolfgang

Du kannst das schon am Verhalten des Beraters erkennen, wie
viel Mühe er sich gibt. Stellt er keine Fragen, liest er Dein
Konzept nicht genau, handelt er dich schnell ab, geh lieber
woanders hin!!
Gut Ding braucht Weile!
Viel Erfolg!
Brigitte
P.S. Kannst Dich gerne an mich wenden, wenn du prof. Hilfe
brauchst

danke,

ich bin der, der die stellungnahme abgibt… trotzdem danke für das angebot

gruß vom inder

weitere Fragen
Hi !

ich weiß nicht, wo genau das geregelt ist mit der „fachkundigen Stelle“, nehme aber mal an, in irgendeinem SGB. Vielleicht steht dann ja auch in diesem SGB eine Konsequenz für „unzulängliche Prüfung“?

Hast du die genaue Rechtsquelle mal da? Dann könnte man weiterrecherschieren.

BARUL76

hallo,

ne, war nur mal ganz allgemein gefragt, weil sich ja eigentlich kein berater sein neues mandat schon bei der ersten handlung vergrault indem er die stellungnahme negativ bewertet - und die frage ging richtung werthaltigkeit dieser beurteilungen, wenn keine konsequenzen folgen für die fachkundige stelle, dann werden die beurteilungen wohl überwiegend positiv ausfallen - ob das für die gründer ein vorteil ist sei mal dahingestellt…

gruß vom inder

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

halt

Hi erst mal, aber so dürft ihr nicht denken - die ICH-AG muß eingehend geprüft werden, weil ja gerade die jährlich durch die BA geprüft wird.

Also wird auch ein Steuerberater den Teufen tun, und aus lauter Gogwill die Prüfung positiv abschließen, wenn er schon auf Anhieb sieht, dass die Unternehmung nicht läuft.

Unser Steruerberater prüft immer wieder für uns und stellt schon mal unangenehme Fragen, damit die Gründer auch wirklich zu Rande kommen. Es macht keinen Sinn, wenn ein Gründer nach sech Monaten wieder dicht machen muß, nur weil eben z.B. die Liquidation nicht stimmt.

Also, stell Dich schon auf bohrende Fragen ein - ist auch gut so!

Gruß
Gerhard

es bleiben Fragen
Hi !

trotzdem muss doch auch diese Prüfung in irgendeinem Gesetz stehen. Sonst wäre sie doch nicht durchzuführen. :smile:
Und in diesem Gesetz (wie gesagt, ich vermute SGB) dürften doch dann auch die Konsequenzen bestimmt sein, die sich aus dem Missbrauch der Prüfung ergeben.
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber mit einer solchen Prüfung nur einen zahnlosen Papiertiger kreiert hat.

BARUL76