Steuerabschluss bei schlissung des Geschäfts

Hi
Meine Frau hatte für 11 Monate eine Gaststätte und hat sie nun geschlossen weil nichts zu verdienen war bzw. wir in dieser Zeit ca. 15.000 Euro privat draufgelegt haben.
Was ist nun bei der Abmeldung beim Steueramt zu beachten. Ich habe den Eindruck von meinem Steuerberater nicht gut beraten zu werden und würde gerne wissen was er jetzt alles noch tun muss nachdem monatlich immer eine ordentliche Buchführung gemacht wurde wir aber kaum Geld vom Finanzamt zurückbekamen. Ich möchte verhindern dass ich jetzt noch für eine Bilanz und weitere Aufstellungen viel Geld bezahlen muss und eventuell auch nichts vom Finanzamt zurückbekomme. Wer kann mir hier einen guten Rat geben?
Danke und Freundlicher Gruß

Hallo!

Das ist so oberflächlich nicht einfach zu beantworten. Jedoch möchte ich Dir einen groben Rahmen vorgeben, der nach meine Einschätzung so zutreffen müsste:

Es sind auf jeden Fall Jahressteuererklärungen abzugeben. Wenn in 2009 schon begonnen wurde, ist diese u.U. auch noch abzugeben, d.h. eine Einkommensteuererklärung und eine Umsatzsteuererklärung.

Für das Jahr der Betriebsaufgabe ist normalerweise eine Aufgabebilanz zu erstellen. Wenn in der Firma „nicht vile drin war“ verzichtet das Finanzamt in der Regel auf die Abgabe, wenn man versichert, dass keine Warenbestände und Kundenforderungen mehr vorhanden waren zum Aufgabezeitpunkt und dass alle relevanten Geschäftsvorfälle in der Gewinnermittlung enthalten sind.

Problem kann sein, wenn ihr Equipment gekauft habt, z.B. Kühlschrönke, Herd, Musikanlage, etc. Diese sind zur Zeit Betriebsvermögen und müssen dort raus, also entweder verkauft ihr den Mist oder ihr entnehmt ihn in euer Privatvermögen. Wie auch immer, es wird Umsatzsteuer fällig. Ich gehe ja davon aus, dass ihr kein Kleinunternehmer wart, sondern USt-pflichtig.

Gerade bei Verlustbetrieben könnte(!!) über die Einkommensteuer was zurück kommen. Nämlich dann, wenn ein Ehegatte gearbeitet hat und der andere war selbständig oder wenn man einen Verlustrücktrag machen kann (Das heißt der verlust wird in das Vorjahr zurück getragen und man erhält von der Steuer die man im Vorjahr gezahlt hat wieder etwas zurück. Funktioniert natürlich nur wenn man im Vorjahr auch Steuer gezahlt hat).

Wenn das nicht geht gibt es auch den Verlustvortrag, das heißt man kann in den nächsten Jahren den verlust mit positiven anderen Einkünften (z.B. Arbeitnehmertätigkeit) verrechnen und bekommt evtl. dort was an Steuer zurück was man sonst nicht bekäme.

Das ist es im Groben, hoffe es hilft etwas.

Jörg

Hallo,

in dieser Sache kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Ich würde mir auf jeden Fall einen weiteren Steuerberater,oder ev. mit einem Wirtschaftsberater sprechen.
Auch hilfreich ist: www.steuertipps.de

Gruß

Guten Tag!
Vielen Dank fuer die ausfuehrlichen Erleuterungen. Ich sitze jetzt in Asien und bin diesem Steuerberater ausgeliefert der fuer den Ablschluss erst zwischen 3 und 5 Tausend Euro forderte und jetzt dies auf 2-3 Tausend heruntergeschraubt hat, fuer mich immer noch viel zu viel. Ausserdem hat er vergessen uns mitzuteilen dass beim Verkauf von Essen zum mitnehmen - Take out andere Steuersaetze anfallen und wir dadurch einen Vorteil gehabt haetten. Er hat dies angeblich noch nachtraeglich nachgereich weicht aber Fragen hierzu auss.
Er will absolut nicht die Sache abgeben und ich bin jetzt doch verzweifelt weil ich von hier aus wohl schlecht einen Steuerberater finde der mir die Sache auch beim Finanzamt regelt. Er hat jetzt Juni und Juli noch nicht abgeschlossen (was eine Luege ist) und beharrt darauf dass wir diesen Abschluss bei ihm tun muessten.

Wir hatten zwei Gewerbe Firmen, eine dormant und schon nach vier Monaten wieder abgemeldet mit Zero Umsatz und eine kleine Gaststaette mit ca. 3000 Euro Monatsumsatz, kein Gewinn. Er listed jetzt auf was er alles tun muesste und es sieht fuer den Leien auch viel aus. Da aber unsere Buchfuehrung sehr gut gemacht wurde hat er eigentlich alles und das auf Excell sodass es sicherlich total uebertrieben wenn er von Riesenaufwand spricht. Ich selbst wie auch meine Frau hatten seit Ankunft in Deutschland 2009 bis Ausreise August 2010 keine Einkuenfte und habe alles aus unserem Ersparten finanziert.

Hier was er schreibt:
Es sind aufgrund der steuerlichen Gesetzgebung in Deutschland zwingend noch folgende steuerliche Pflichten von Ihnen zu erfüllen:

a) für 2009:

Flavors

  1. Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG = „Abschluss 2009“ (dieser ist bereits in Bearbeitung; Abschlagsrechnungen wurden unsererseits noch nicht erstellt)
  2. Umsatzsteuererklärung 2009
  3. Gewerbesteuererklärung 2009

Beratungsunternehmen Herr Reichardt (auch ohne Umsätze bzw. Aufwendungen sind sämtliche Erklärungen (auch UStE) abzugeben bzw. sind Gewinnermittlungen verlangt!)

  1. Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG

  2. Umsatzsteuererklärung 2009

  3. Gewerbesteuererklärung 2009

  4. Einkommensteuererklärung Eheleute Reichardt 2009

und

b) für 2010:

Flavors

  1. Buchhaltung Monat Juni 2010
  2. Buchhaltung Monat Juli 2010
  3. Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG (= „Abschluss 2010“) und ergänzend
  4. Überleitungsrechnung wg. Betriebsaufgabe (= fiktive Bilanzierung 2010)
  5. Erklärung der Betriebsaufgabe und alle damit im Zusammenhang stehenden Arbeiten und diesbezügliche Schriftwechsel mit dem FA (und Ihnen)
  6. Umsatzsteuererklärung 2010
  7. Gewerbesteuererklärung 2010

Beratungsunternehmen Herr Reichardt (auch wenn bereits zum 7. Januar 2010 aufgegeben)

  1. Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG

  2. Erklärung der Betriebsaufgabe, dbzgl. Schriftwechsel

  3. Umsatzsteuererklärung 2010

  4. Gewerbesteuererklärung 2010

  5. Einkommensteuererklärung 2010

Vielleicht koennen Sie mir helfen oder auch entsprechende Ratschlaege.

Viele Gruesse aus Manila

Erich Reichardt

Ich kann das jetzt von hier schlecht beurteilen. Ich kann auch insoweit den Kollegen in Schutz nehmen, dass ich auch einige Kunden habe, die mir alles „sauber per Excel“ geben, aber die Sachen dadurch schlimmer sind, wie wenn ich einen Tüte mit den Belegen bekäme. Muss nicht so sein, kann sein.

Auch egal, nun zur Problemlösung:

Der genannte Honorarbetrag ist ja schon mal halbwegs im Rahmen.

Evtl. könntest Du intervenieren, in dem Du die Geschichte mit dem Beratungsunternehmen selbst mit dem Finanzamt regelst. Wenn 2010 kein Umsatz, dann könnte das mit einem Schreiben das in etwa wie folgt aussehen könnte, gelöst werden:

An Finanzamt XY

betr. Steuernummer XY
Klaus Mustermann

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hatte mit dem als Betriebsberatung angemeldeten Gewerbe keinerlei Umsätze erzielt, es sind auch keine Kosten entstanden. Ich bitte aus diesem Grund auf die Abgabe einer Umsatzsteuererklärung sowie der Gewinnermittlung für 2010 zu verzichten.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschreiben! nicht per Mail oder so, zumindest unterschrieben per Fax.

Wennn 2009 ebenfalls kein Umsatz, dann auf die gleiche Weise.

Dann kannst Du das Honorar vielleicht um einige Euro drücken.

Bleibt ihr dauerhaft in Asien? Kommt ihr ab und an nach Deutschl. zurück?

Gruß

Jörg