Steuern

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo,
Ich versuche mich mal kurz zu fassen.
Ich bin nicht der hellste wenn es um Steuern oder ähnliches geht aber, ich habe mich am 13,02,2009 Selbstständig gemeldet (Dienstleister) und seit dem schreibe ich Rechnungen. Mein Problem ist ich habe gestern erfahren, dass ich die Rechnungen einreichen muss. Meine erste Frage muss ich die Rechnungen beim FINANTZAMT einereichen oder wo? Ich arbeite leider noch nicht mit einem Steuerberater zusammen. Ich berechne in meinen Rechnungen die Umsatzsteuer also muss ich ja diese auch ans Finanzamt abtreten. Habe aber gehört ich kann bis 17.500,00 € im Jahr verdienen ohne dass ich was ans Finantzamt zahlen muss oder wie ist das ?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen bin kurz vorm verzweifeln.
Danke schon mal
Lg Ben

Hallo erotica,

von wem hast Du denn erfahren, dass Du Deine Rechnungen einreichen musst? Von einem Bekannten, oder vom Finanzamt?

Normalerweise musst Du keine Rechnungen einreichen, Sie aber für eine Betriebsprüfung vorhalten oder bei einer Umsatzsteuernachschau vorlegen. Im diesem Fall kommen aber die Finanzbeamten zu Dir, bei einer Betriebsprüfung sogar mit 4 Wochen Vor-Anmeldung.

Für Kleinunternehmer gibt es eine entsprechende Regelung, dass Umsätze bis 17.500 EUR umsatzsteuerfrei vereinnahmt wrden können. Dafür musstest Du bei der Erstanmeldung Deiner Tätigkeit beim Finanzamt auf dem Formular ein Kreuz machen. Schau mal auf Deine Anmeldung. Wenn Du es nicht gemacht hast, geh zum Finanzamt und lass es ändern.

Für die Einkommensteuer gibt es eine solche Regelung nicht. Da gelten die normalen Steuerfreibeträge lt. EStG

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Ben,
ich glaube, Deine Steuern-Frage an mich ist ein Versehen. Bin absoluter Steuer-Laie und -Leidender.
Viele Grüße
Dieter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Ben,
da ich Österreicher bin, kenne ich die österr. Gesetze gut - ich nehme an, deine Fragen beziehen sich auf deutsches Recht - diesbezüglich wende dich bitte an Leute, die die deutschen Gesetze besser kennen als ich.
lg Gernot

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,…

das ist leider kein leichtes Thema. Viel weiter helfen werde ich dir auch nicht können.
Soweit mir bekannt ist, kannst du Rechnungen mit und ohne Ausweisung der MwSt. schreiben. Das ist irgendwie auch abhängig von der Höhe deiner Umsätze. Wenn du die MWst in deinen Rechnungen ausweist musst du diese als Umsatzsteuer auch an das Finanzamt abführen, d.h. du musst eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung machen.

Ich würde Dir empfehlen, mit dem Finanzamt zu sprechen und dich dort beraten zu lassen oder einen Steuerberater hinzu zu ziehen. Probleme mit dem FA kann man dann vermeiden.

Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]