Steuern

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
ich befinde mich im Angestelltenverhältnis und möchte dieses Jahr mehrere Fortbildungen besuchen. Meinen Handelsfachwirt setze ich über die Einkommensteuer ab, da ich Bafög erhalte.
Kann ich weitere Seminare wie z.B. Rhetorik, Pitching, Sprachen usw. später, nach meiner Existenzgründung 2011 (nach Prüfung zum HFW, wegen teilweise Darlehenserlass – Bafög) abrechnen oder sollte ich vorher ein Gewerbe anmelden, da der Darlehenserlass viel geringer ist als die ganzen zusätzlichen Fortbildungskosten (ca. 10.000 €).
Über eine fachliche Antwort wäre ich sehr dankbar.
Lieben Gruß
angeltrade

Hallo angeltrade,
bin ja leider nicht so der STeuerfachmann - mein Gebiet ist mehr die Finanz- und Lohnbuchhaltung.

Was ich sicher wei?
erstmalige Fortbildung die notwendig ist für die Aufnahme eines Berufes = Sonderausgabe. Dabei sind nur 4.000,00 € jährlich absetzbar. Vermutlich bei Dir der HFW.

Darüber hinausgehende Fortbildungskosten wie z.B. Sprachen etc. sind Werbungskosten. Dabei gibts keine Höchstgrenze.

Selbständig brauchst Dich deswegen m.E. nicht machen.

Hoffe ich konnte helfen. Wünsche Dir viel Spaß und Ausdauer beim Lernen.

Liebe Grüße
Petra

Hallo Petra,

danke für die schnelle Antwort.
Wenn ich das richtig verstanden habe kann ich meine ganzen zusätzlichen Seminare über Werbungskosten absetzten.

Dann ist ja alles bestens.

Lieben Gruß
Angelina