Steuern

Liebe/-r Experte/-in,

ein guter Freund von mir kommt gebürtig aus dem Ausland,nicht Europa. Sein Deutsch ist nicht so gut daher helfe ich Ihm bei diversen Sachen.
Er hat vor kurzem durch ein Erbe viel Geld bekommen und möchte mir als Dankeschön etwas davon schenken.

Muss ich da eine Schenkungssteuer zahlen und wenn ja wie hoch ist diese.

Und wie kann man das ganze eventuell legal umgehen.

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Julia,

Grundsätzlich werden mit der Schenkungssteuer ALLE freiwilligen Zuwendungen durch Dritte (Schenkungen) besteuert. Die gesetzlichen Regelungen dazu sind im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) zu finden.

Das deutsche Steuerrecht unterscheidet drei Steuerklassen, die sich nach dem Verhältnis des Beschenkten zum Schenker richten. In der Steuerklasse I sind ggfls Deine Ehemann, Deine Kinder und Enkel zu finden. Der Steuerklasse II werden beispielsweise Oma/Opa und Deine Geschwister zugeordnet, ebenso wie Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiederkinder und geschiedene Ehepartner. Zur Steuerklasse III werden alle übrigen Beschenkten gezählt, also auch Dein „Nicht-europäischer“ Freund.

Nach der Steuerklasse richtet sich die Höhe des Freibetrages für eine Schenkung. Hier gilt der Grundsatz: Je niedriger die Steuerklasse ist, desto höher fallen die möglichen Freibeträge aus. Für die Steuerklasse I steht ein Freibetrag von 51.200 Euro zur Verfügung, bei den Steuerklasse II bzw. III ist dieser auf 10.300 Euro bzw. 5.200 Euro begrenzt.

Bei der Nutzung dieser Freibeträge gilt zu beachten, dass diese nicht jährlich zur Verfügung stehen, sondern dass diese lediglich alle zehn Jahre ausgeschöpft werden können. Außerdem gilt zu beachten, dass sie auch bei Erbschaften anzurechnen sind.

Du hast also einen Freibetrag von Euro 5.200, was darüber hinausgeht ist mit Deinem persönlichen (progressiven) Tarif zu versteuern.

Ich kann dabei nur an Deine Steuerehrlichkeit appelieren, da es legal keine Gestaltungsmöglichkeiten gibt und alle anderen Lösungen drakonische Strafen nach sich ziehen.

Ehrlich währt am längsten.

Christoph

Hallo,
ich frage immer zuerst, um welches Recht es sich handelt - ich bin Experte für österr. Recht - in Österreich wird derzeit keine Schenkungssteuer eingehoben - allerdings ist eine Schenkung ab gewissen Grenzen meldepflichtig - wie die Sache in Deutschland aussieht, sollte von einem deutschen Kollegen beantwortet werden. Wenn Sie noch weitere Informationen für Österreich benötigen - bitte gerne.

Freundliche Grüße
G.Huber

Liebe beschenkte Julia,

folgendes. Wenn dein Freund zu viel Geld haben sollte, dann sende ich ihm gerne meine Kontonummer.
Da wir nur „Freunde“ wären und keine Angehörigen, wären die ersten 20.000€ für mich steuerfrei. den Rest müsste ich versteuern :smile:

Gruß aus Düsseldorf

Hallo,

bei der Schenkungssteuer kommt es auf den Betrag an. Für Nichtverwandte gibt es einen Freibetrag von 20.000 €. Darüber hinaus bis zu 6 Mio € wäre der Steuersatz 30%… hier nochmal nachzulesen: http://www.steuertipps.de/?softlinkID=15559

Ich hoffe das hilft schon, ansonsten bräuchte man genauere Infos.
Für Gestaltungsmöglichkeiten wäre ein Steuerberater zuständig. Das bin ich leider noch nicht :wink:

VG

Danke für die schnelle Antwort!

Was heißt denn 30% ???
Muss ich dann 30% von der Gesamtsumme zahlen? das klingt ja echt nach sauviel… oder verstehe ich da jetzt was falsch?

Ja, 30% von der Schenkungssumme. Das ist ja beim Lohn ähnlich, da zahlt man ja auch bis zu 42% seines Bruttolohnes an Steuern…

achso, die 20.000 € werden aber vorher abgezogen

o.k. und dannach muss ich auf den Betrag keine Steuern mehr zahlen aber auf die Kapitalerträge der Zinsen?

Und wenn ich, sagen wir mal ein konto in der schweiz hätte, könnte ich das Geld dorthin überweisen lassen oder ist das schon ilegal?

achso, die 20.000 € werden aber vorher abgezogen

Hallo Frau Hufnagel,

ich bin leider kein Experte bei der Schenkungssteuer.

Soviel kann ich Ihnen sagen:
Als nicht Verwandter haben Sie einen Steuerfreibetrag bei der Schenkung von 20.000 Euro. Für Beträge darüber ist der Steuersatz irgendwo zwischen 30 und 50%.

Leider kann ich Ihnen keine weitergehende Antwort geben und diesbezügliche Steuerspartricks habe ich auch nicht.

Alles Gute

Wilfried

genau, nur die zinsen sind dann noch zu versteuern, wenn du das geld anlegst

ich denke mal schon, dass es illegal ist, es in die schweiz zu bringen, aber da kenn ich mich echt nicht so aus…

Liebe Ratsuchende, leider habe ich versehentlich seinerzeit nicht auf die Frage geantwortet. Ob es jetzt noch etwas nützt, weiß ich nicht. Grundsätzlich wäre die Schenkung steuerpflichtig, aber wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn der Freund Ihnen das Geld bar gibt, kann kein Mensch das wissen, es sei denn Sie erzählen es oder zahlen es auf Ihr Konto ein. Da könnten Sie unter Umständen in Erklärungsnot kommen.
Ich entschuldige mich nochmals.