Steuern

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

ich hätt da mal ne Frage. Habe mir heute ein Gewerbe angemeldet um im Internet Texte zu schreiben und dafür bezahlt zu werden. Habe das Gewerbe auf Nebenerwerb angemeldet und arbeite Hauptberuflich in einer Zahnarztpraxis.
Ab welchem betrag muss ich meine Einnahmen versteuern? Zählt nur der Betrag der selbstständigkeit oder auch mein „normales“ Einkommen dazu? Bis wann gehört mein Gewerbe zu Freiberuflich? Ich hab von meiner normalen Arbeit im Jahr ein Einkommen von 15 600 Euro und habe mir so gedacht, durch das schreiben 300-400 Euro zu verdienen. Muss ich das irgendwie Steuerlich absetzen? Und wenn ja, wie mach ich das? Kontoauszuge aufheben?

War da ein wenig voreilig mit allem und bin mir jetzt total unsicher wo ich meine Gewerbeanmeldung vor mir liegen hab.

Lg Slater

Hallo Slater,
zu aller erst sind Schriftstellerische Tätigkeiten immer freiberufliche Einkünfte. Wenn du dir allerdings eine Gewerbeanmeldung geholt hast, dann ist der Status freiberuglich hinfällig und du bist nun Gewerbetreibender. Was genau machst du denn da? Wenn du Texte für eine Homebage schreibst, dann steht die Dienstleistung im Vordergrund, dass für andere die Homepage gestaltest. Das ist gewerblich. Wenn du aber selber Texte schreibst, als künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit ist dies freiberuflich und du hast einen Freibetrag als Nebeneinkommen von der Zeit 2.100€. Als Gewerbetreibender (mit einer Gewerbeanmeldung) musst du auf jeden Fall eine Gewerbesteuererklärung machen, wobei ein Freibetrag bis 24.500€ vorhanden ist. Da wirst du glaub ich weniger drüber kommen. Du musst auch die Frage der Umsatzsteuer stellen. D.h. du bist bestimmt Kleinunternehmer nach §19 UstG, oder hast dorthin optiert. Ansonsten müsste man gucken, ob eine Steuerbefreiung nach §4 UstG ff. vorliegt. Dazu benötigt man die genaue berufliche Tätigkeit.
Zur EST: Die musst du in jedem Fall machen. Ob freiberufler oder gewerbetreibender. Ist ab er weniger Problematisch, da du neben deinen Einnahmen auch etliche Ausgaben geltend machen kannst. Ich empfehle dir einen Steuerberater. Der ist garnicht so Teuer und du kannst den meisten Teil steuerlich absetzen. :wink:
Kontoauszüge reiche nicht. Wenn das Finanzamt prüft, wollen die Rechnungen sehen. Wie eine Rechnung aussieht, findest du in §14 UstG. Google dies und du erhälst Antworten. Wichtig ist das Rechnungsdatum und Leistungszeitraum separart aufgeführt wird und die genaue Leistungsbeschreibung erfolgt. Mit deiner Steuernummer und Kontodaten. Und deine und die Anschrift deines Kunden. wenn du Kleinunternehmer bist, dann muss ein Hinweis drauf erfolgen. Wenn du steuerfreie Umsätze abführst, musst du dies auch auf der Rechnung anzeigen. Wenn du dich für eine Umsatzsteuer entscheidest, muss diese seprarat ausgewiesen werden, aber einem Betrag von 150€. Und es mus eine Gegenüberstellung der Umsatz- und der Vorsteuer monatlich erfogeln, da du neu angefangen hast. Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiter helfen. Falls du noch fragen hast, schreib mich einfach an.
Alles Gute und LG
Susann

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Hi.

Danke schonmal für die Antwort. Mein Problem ist nur…ich bekomme bzw. schreibe keine Rechnungen über das schreiben was ich da mach. Es geht übers Internet. Ist ne Seite (www.textbroker.de) wo Privatleute Texte brauchen. Die schreiben zb. will einen Text über Steuern. Ich geh auf die Seite (bin da als Autor angemeldet) seh das da wer einen Bericht über Steuern brauch und schreib den. Bekomm dafür pro Wort 0,04 Euro. Für was die die Texte benutzen weis ich net. Sie brauchen die, ich mach die und bekomm das Geld dafür :stuck_out_tongue: Das Geld wird auf meinem Internetkonto auf der Seite gesammelt und ich kann mir das dann Auszahlen lassen. Das einzigste was ich als nachweis hätte, wären meine Kontoauszüge.
Es ist ja auch kein richtiger „Beruf“ das mit dem schreiben. so auf die art. du schreibst mich an, schreib mir en text über zähne, ich mach das für dich und du gibst mir 5 euro.

Ist ja mal ein ziemlicher aufwand mit dem bissl texte schreiben…hätt ich mir so nicht vorgestellt. Hab auch schon ganzen Tag aufem Finanzamt rumtelefoniert. Aber irgendwie weis da keiner so richtig bescheid.

Weis ja auch garnet, wenn ich da jetzt Steuern zahlen sollte und der ganze aufwand den ich da betreiben muss mit steuerberater und so, ob sich das lohnt nebenher mal 3-400 kleine euros dazu zu verdienen. :frowning:
Sry auch wegen den blöden Fragen. Kenn mich da garnicht aus. Hab noch nie ne Steuererklärung oder sonstiges gemacht. Mein Vater gibt das nem bekannten und der macht das. :smiley:

LG Slater

Holla Slater,
eine umfassende Antwort auf alle Deine Fragen füllt mehrere Seiten. Ich versuche es kurz zusammen zu fassen:

  1. Als Gewerbetreibender unterliegst Du nicht nur der Einkommensteuer, sondern auch der Umsatzsteuer. Allerdings kannst Du von der Umsatzsteuer befreit werden, wenn Dein Umsatz weniger als EUR 17500 im Jahr beträgt. Umsatz sind die Einnahmen ohne Umsatzsteuer. Wie man das macht, erfährst Du wenn Du in google Kleinunternehmer und Umsatzsteuer eingibst, da gibt es Websites, die das dann genau erklären.
  2. Zusätzlich zu Deinem Haupteinkommen in einer Zahnarztpraxis musst Du den Gewinn aus Gewerbebetrieb bei der Einkommensteuer versteuern. Der Gewinn errechnet sich wie folgt:
    Betriebseinnahmen (bei Dir 300 - 400 EUR/Monat) plus ggfs. 19% USt minus Betriebsausgaben.
    Betriebsausgaben sind die Ausgaben, die dafür anfallen, Deine Tätigkeit auszuüben. Also z.B. die Auslagen für einen PC, allerdings nur ca. 1/3 dieser Ausgaben/Jahr, weil der PC z.B. auf 3 Jahre abgeschrieben werden muss.
  3. Sowohl Deine Einnahmen als auch Deine Ausgaben musst Du durch Rechnungen belegen. D.h. wenn Du für jemanden arbeitest, musst Du ihm eine Rechnung schreiben und diese zusätzlich zu Deinem Kontoauszug als Beleg aufheben. Kaufst Du etwas für Dein Unternehmen, bekommst Du ja auch einen Beleg, der belegt die Ausgabe.
  4. Du musst bei einer „ausgabenarmen“ Tätigkeit, wie Texte im Internet schreiben, damit rechnen, dass von Deinen Einnahmen evtl. 19% USt an das Finanzamt zu zahlen sind (siehe oben Punkt 1). Und dass so ca. 20 bis 25% als Einkommensteuer anfallen. Wenn Du also 400 EUR Einnahmen in Monat hast, solltest Du einen Hunni (EUR 100) für die Steuern zurücklegen.

Dies ein kurzer Exkurs. So für den Anfang. Aber lass Dich nicht abhalten, man wächst da rein. Am wichtigsten ist: vom verdienten Geld was für die Steuer zurücklegen, sonst gibts böse Ueberaschungen. Und: frag doch mal bei Deinem Finanzamt oder unter www.finanzamt.de, evtl. gibt es Broschüren für Kleingewerbetreibende, evtl. auch bei der IHK.

Wenn Du detailiertere Fragen hast (am besten mit Beispielszahlen) dann melde dich nochmal.

Grüsse
Barbara

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Hallo,

Du musst alles versteuern. Dein normales Einkommen und das aus der selbständigen Tätigkeit. Sicher kannst du Aufwendungen die im Rahmen der Selbständigen TÄtigkeit enstehen davon abziehen. Hebe alle Belege auf die du bekommst. Abrechnungen aus dem Internettextverkauf. Woher kommst du denn? Kannst dich ja mal bei mir melden. Ich bin selbständiger Buchhalten. Du brauchst sicher bald einen.

mfg Kaiser [email protected]

Hallo…

oh mein Gott…hätt ich das gewusst :smiley:. So. Nochmal zu der Umsatzsteuerbefreiung. Beziehen sich die 17 500 Euro auf meinen Gesammtverdienst (richtige Arbeit und Schreibtätigkeit) oder nur auf meinen „Nebenverdienst“? Hab ja schon 15 600 Euro brutto von meiner Arbeit beim Zahnarzt. Da dann noch das andere dazu, wär ich ja über den 17 500 Euro.

Das mit den Belegen von Rechnungen ist halt so eine Sache. Ich schreib den ja keine Rechnungen und kann deshalb auch keine vorlegen. Ich schreibe diese Texte für eine Internetseite, wo sich Auftraggeber sowohl auch Autoren anmelden können. Ich bin ein Autor. Der Auftraggeber schreibt einen Auftrag, zb. schreiben sie einen Text mit 500 Wörtern über Zähne. Ich schreibe dann einen Text mit 500 Wörtern und bekomme pro Wort 0,04 Euro angerechnet was auf der Seite gesammelt wird und ich mir das dann wann und wenn ich will auszahlen lasse. War mir bei der Tätigkeit nicht sicher ob ich das überhaupt angeben muss. Man kann ja auch zur normalen Arbeit auch 400 Euro dazuverdienen ohne davon was abgeben zu müssen. Hab dann auf dem Finanzamt nachgefragt und die meinten das eine selbständige Arbeit ist müsse ich mir einen Gewerbeschein zulegen. Das hab ich nun gemacht. Weitere Fragen die ich hatte…weder beim Gewerbeschein holen, noch auf dem Finanzamt konnte mir damit weitergeholfen werden.
(Vielleicht hätt ich das alles nicht kurz vor deren Feierabend machen sollen :stuck_out_tongue:)

Lg Slater

Hallo…

oh mein Gott…hätt ich das gewusst :smiley:. So. Nochmal zu der Umsatzsteuerbefreiung. Beziehen sich die 17 500 Euro auf meinen Gesammtverdienst (richtige Arbeit und Schreibtätigkeit) oder nur auf meinen „Nebenverdienst“? Hab ja schon 15 600 Euro brutto von meiner Arbeit beim Zahnarzt. Da dann noch das andere dazu, wär ich ja über den 17 500 Euro.

Das mit den Belegen von Rechnungen ist halt so eine Sache. Ich schreib den ja keine Rechnungen und kann deshalb auch keine vorlegen. Ich schreibe diese Texte für eine Internetseite, wo sich Auftraggeber sowohl auch Autoren anmelden können. Ich bin ein Autor. Der Auftraggeber schreibt einen Auftrag, zb. schreiben sie einen Text mit 500 Wörtern über Zähne. Ich schreibe dann einen Text mit 500 Wörtern und bekomme pro Wort 0,04 Euro angerechnet was auf der Seite gesammelt wird und ich mir das dann wann und wenn ich will auszahlen lasse. War mir bei der Tätigkeit nicht sicher ob ich das überhaupt angeben muss. Man kann ja auch zur normalen Arbeit auch 400 Euro dazuverdienen ohne davon was abgeben zu müssen. Hab dann auf dem Finanzamt nachgefragt und die meinten das eine selbständige Arbeit ist müsse ich mir einen Gewerbeschein zulegen. Das hab ich nun gemacht. Weitere Fragen die ich hatte…weder beim Gewerbeschein holen, noch auf dem Finanzamt konnte mir damit weitergeholfen werden.
(Vielleicht hätt ich das alles nicht kurz vor deren Feierabend machen sollen :stuck_out_tongue:)

Lg Slater.

Hallo Slater,

also die 17500 beziehen sich nur auf die gewerbliche Nebentätigkeit.
Es ist übrigens ein Märchen, dass man 400 EUR dazuverdienen darf ohne was abzugeben. Man kann einen Minijob annehmen, dann kann man 500 EUR im Monat dazu verdienen. Der Arbeitgeber führt allerdings dafür pauschal Steuern und Sozialabgaben ab. Da der Arbeitnehmer davon nichts mitbekommt, weil es z.B. keine Lohnsteuerkarte dafür gibt o.ä., denken viele, dass dieser Zuverdienst ohne Abgaben wäre. Das ist aber falsch.
Wenn Du keine Rechnungen schreibst, so hast Du doch eine Form der Abrechnung. Du schreibst, es gäbe eine Seite, auf der Deine 0,04 EUR pro Wort gesammelt würden. Jedesmal, wenn Du dir das ausbezahlen lässt bekommst Du mit Sicherheit einen Abrechnungsnachweis o.ä. zugeschickt oder Du kannst die Seite ausdrucken auf der abgerechnet wird. Das reicht als Rechnungsersatz, d.h. als Beleg für Deine Einnahmen zusammen mit den Kontoauszügen.

Gruss Barbara

Hallo Barbara,

vielen dan für die Antworte. Das hat mir schonmal sehr geholfen. Über die 17 500 komm ich mit sicherheit nicht, egal wie sehr ich mich Anstrenge.
Ich wart jetzt erst mal ab, soll ja auch noch Post bekommen vom Finanzamt.

Vielen lieben Dank

Gruß Slater

Hallo,
als schrifstellerische Tätigkeit bist du freiberufler und brauchst die Gewerebanmeldung nicht. Meld diese einfach wieder ab. Du musst aber auf jedenfall einen ANtrag beim Finanzamt ausfüllen zur steuerlichen Erfassung. Den kannst du dir zu schicken lassen, füllst ihn aus und dann gibts da keine Probleme, falls du damit schwierigkeiten haben solltest, helfe ich dir natürlich gerne. Du kannst die Steuererklärung auch selber machen. Du lässt dir nur die Formulare vom Finanzamt zu schicken und es sind Anleitungen drauf. Ich gebe dir auch gerne Tips, wenn es soweit ist. Deine Einnahmen sind steuerfrei, somit brauchst du dir auch keine Gedanken um die Umsatzsteuer machen. Am besten ist du führst allerdings Aufzeichnungen über deine Einnahmen und eventuelle Ausgaben. Das ist Pflicht. Da reicht ein einfach geführtes Kassenbuch für ein Jahr.
Also alles nicht so problematisch. :wink:
Ist für dich alles geklärt, oder gibts noch Unklarheiten?

Hallo!

Leider kann ich Ihnen da auch nicht weiterhelfen, ich weiß auch nicht, warum ich als „Steuerexperte“ betitelt werde, hatte in diesem Forum selber mal eine Frage über Steuern gestellt… Ich würde empfehlen, einen eigenen Thread aufzumachen, denn hier im Forum sind sehr viele nette Benutzer, die hierbei mehr Ahnung haben als ich.

Lg

Christoph

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Hallo,

sorry, dass ich erst jetzt antworte, war ein paar Tage unterwegs.

Also grundsätzlich muss man bei der Steuer alles angeben. Bei einem Gewerbe, wenn man im Jahr über 400 Euro Einnahmen hat. Alle Einkünfte müssen bei der Steuer angegeben werden, also auch Ihre Einkünfte aus Ihrem Hauptberuf. Wie Sie schon schreiben, haben Sie ein Gewerbe angemeldet, d.h. Sie sind nicht freiberuflich tätig, sondern gewerblich, also haben Sie ein Gewerbebetrieb. Egal ob haupt- oder nebenberuflich, da macht die Steuer keinen Unterschied. Sie sollten immer Rechnungen oder Quittungen ausstellen und alles aufheben, mindestens 10 Jahre lang. Kontoauszüge heben Sie bitte ebenfalls auf. Eröffnen Sie ein Bankkonto für den Gewerbebetrieb, damit Sie nicht privates mit geschäftlichem verwechseln. Am Ende vom Jahr machen Sie für die Steuer eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. D.h. es müssen alle Einnahmen des Jahres aufgestellt werden und alle Ausgaben werden dem gegenübergestellt, dann kommt ein Überschuss oder ein Verlust raus. Bei der Einkommensteuererklärung sind 2 Anlagen für diesen Gewerbebetrieb auszufüllen. Die Formulare erhalten Sie beim Finanzamt oder Online unter www.elster-formular.de.

So ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.

Wenn Ihr Gewerbe einen zu grossen Umfang bekommt, dann würde ich immer einen Steuerberater beauftragen.

Viele Grüsse aus dem Allgäu

SVen Duwe

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Slater,
das war wohl etwas schnell. Aufgrund der Gewerbeanmeldung wird jetzt das Finanzamt aktiv und sendet einen Fragebogen zu.

Ab welchem betrag muss ich meine Einnahmen versteuern?

Versteuert werden alle Einnahmen. Der Lohn aus der Hauptberuflichkeit und auch die Rechnung fürs „Schreiben“.

Für eine Freiberuflichkeit bedarf es keiner Gewerbeanmeldung.

Belege sammeln!

Freibetrag von 410 Euro bei Einkünften neben dem Arbeitslohn.

Verbindliche Einkünfte kann nur ein Steuerberater geben.

Beste Grüße

MP

Vielen Dank für Ihre Anfrage!

Leider können wir Ihnen keine Auskünfte geben, da wir auf Steuerstrukturierungen mittels Auslandsgesellschaften (vornehmlich Zypern) spezialisiert sind.

Mit freundlichem Gruß,
Stefan Nolte
Shanda Consult
www.shandaconsult.com