Steuerrecht: buchen von provisionszahlung

hallo, nebenberuflich kleines gewerbe, sohn, schüler hat mir umsatz vermittelt, ich zahle in 2009 an ihn provision von 290 euro. unter welcher position buche ich in der einnahmen überschußrechnung? einfach betriebskosten? oder muss ich provisionszahlung extra angeben?

hallo, nebenberuflich kleines gewerbe, sohn, schüler hat mir
umsatz vermittelt, ich zahle in 2009 an ihn provision von 290
euro. unter welcher position buche ich in der einnahmen
überschußrechnung? einfach betriebskosten? oder muss ich
provisionszahlung extra angeben?

Hallo Norbertus,
Provisionen gehören laut steuerlicher Definition zu den Aufwendungen, die auf speziellen Konten verbucht werden müssen. Beim SKR 03 ist in der Gruppe 4700 „kosten der Warenabgabe“ das Konto 4760 zu nennen und im SKR 04 die Kontegruppe 6700 das Konto 6770. Störe dich nicht am Namen „Verkaufsprovisionen“ wird auch im übertragenen Sinne benutzt.
Ich hoffe, ich konnte helfen,
Gruß

Ich würde auf alle Fälle auf ein separates Konto buchen. Jeder gängige Kontenrahmen hat das Konto „Provisionen“ sowohl im Aufwand bzw. Ausgabenbereich und Erlös bzw. Einnahmebereich.
Bei Betriebsprüfungen wird oft ein verstärktes Augenmerk auf Provisionszahlungen gelegt, so dass es gut wäre diese Zahlungen auf ein separates Konto zu buchen um den Eindruck zu vermeiden, dass man diese Ausgaben „verstecken“ will. Hintergrund ist, dass der Provisionsempfänger diese Einnahmen auch versteuern muss und von den Betriebsprüfern Meldungen an das zuständige Finanzamt gemacht werden um zu prüfen ob diese Provisionszahlungen auch versteuert wurden.

Ich hoffe, dass ich mehr geklärt als verwirrt habe.

Gruss
Wilfried

hallo, nebenberuflich kleines gewerbe, sohn, schüler hat mir
umsatz vermittelt, ich zahle in 2009 an ihn provision von 290
euro. unter welcher position buche ich in der einnahmen
überschußrechnung? einfach betriebskosten? oder muss ich
provisionszahlung extra angeben?

Hallo Norbertus,

im SKR 03 gibt es in der kostenklasse ein Konto „Verkaufsprovisionen“. ich nehme jedoch an, dass Du keine Buchführung in diesem Sinne machst, sondern lediglich Einnahmen und Ausgaben aufzeichnest. In der EÜR kannst Du eine solche Provision tatsächlich unter Betriebsausgaben verbuchen. Ein entsprechender Beleg, inkl. Quittung, sollte jedoch vorliegen.

LG Denise

vielen Dank.

hallo, nebenberuflich kleines gewerbe, sohn, schüler hat mir
umsatz vermittelt, ich zahle in 2009 an ihn provision von 290
euro. unter welcher position buche ich in der einnahmen
überschußrechnung? einfach betriebskosten? oder muss ich
provisionszahlung extra angeben?

Hallo.
Wenn der Schüler dir somit zum Umatz geholfen hat und du dafür eine Provsion zahlst. Dann kommt es in das Konto Provision SKR 03 4970

Tut mir leid, aber der EÜR kann ich dir nicht wirklich helfen. Ich hätte es aber sofern es kein besonderes Feld dafür gibt (was ich mir aber nicht vorstellen kann) unter Betriebskosten eingetragen.

MFG
Gordi