Liebe Leute,
ich habe mich letzten Dezember selbständig gemacht und mein Gewerbe zum 1.9. dieses Jahres wieder abgemeldet, weil ich mich verkalkuliert und somit leider verschuldet habe.
Nun habe ich Arbeitslosengeld beantragt und würde gern nach der einmonatigen Frist Überbrückungsgeld beantragen.
Meine Fragen:
- Gibt es Gründe, aus denen mir das Überbrückungsgeld verwährt werden könnte?
- Muss ich das Überbrückungsgeld baldmöglichst beantragen und bekomme es erst, nachdem ich einen Monat Arbeitslosengeld bekommen habe oder beantrage ich es erst nach einem Monat des ALo-Geld-Bezuges?
- Das Überbrückungsgeld wird sechs Monate gezahlt. Bedeutet das, dass ich einen Monat Arbeitslosengeld bekomme und anschließend sechs Monate lang mit dem Überbrückungsgeld gefördert werde?
- Ich habe gehört, dass das Überbrückungsgeld 30 % vom Arbeitslosengeld ausmacht, also Arbeitslosengeld + 30 %. Ist das richtig?
- Darf ich neben dem Bezug von Überbrückungsgeld auch bis 165 Euro netto im Monat durch einen Nebenjob verdienen oder gilt diese Regel nur während des Bezuges von Arbeitslosengeld?
- Angenommen, ich schaffe es nicht, in sechs Monaten etwas aufzubauen, von dem ich einigermaßen leben kann. Habe ich in diesem Fall Anspruch auf anschließende Arbeitslosenhilfe?
Leider finde ich auf diese Fragen keine Antwort, daher würde ich mich unheimlich freuen, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet.
Ich danke Euch herzlich!
Melanie