Überbrückungsgeld?

Liebe Leute,

ich habe mich letzten Dezember selbständig gemacht und mein Gewerbe zum 1.9. dieses Jahres wieder abgemeldet, weil ich mich verkalkuliert und somit leider verschuldet habe.

Nun habe ich Arbeitslosengeld beantragt und würde gern nach der einmonatigen Frist Überbrückungsgeld beantragen.

Meine Fragen:

  1. Gibt es Gründe, aus denen mir das Überbrückungsgeld verwährt werden könnte?
  2. Muss ich das Überbrückungsgeld baldmöglichst beantragen und bekomme es erst, nachdem ich einen Monat Arbeitslosengeld bekommen habe oder beantrage ich es erst nach einem Monat des ALo-Geld-Bezuges?
  3. Das Überbrückungsgeld wird sechs Monate gezahlt. Bedeutet das, dass ich einen Monat Arbeitslosengeld bekomme und anschließend sechs Monate lang mit dem Überbrückungsgeld gefördert werde?
  4. Ich habe gehört, dass das Überbrückungsgeld 30 % vom Arbeitslosengeld ausmacht, also Arbeitslosengeld + 30 %. Ist das richtig?
  5. Darf ich neben dem Bezug von Überbrückungsgeld auch bis 165 Euro netto im Monat durch einen Nebenjob verdienen oder gilt diese Regel nur während des Bezuges von Arbeitslosengeld?
  6. Angenommen, ich schaffe es nicht, in sechs Monaten etwas aufzubauen, von dem ich einigermaßen leben kann. Habe ich in diesem Fall Anspruch auf anschließende Arbeitslosenhilfe?

Leider finde ich auf diese Fragen keine Antwort, daher würde ich mich unheimlich freuen, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet.

Ich danke Euch herzlich!
Melanie

Hi Melanie,

Überbrückungsgeld ist zur Überbrückung der Lebenshaltungskosten bei Beginn der Selbstständigkeit gedacht. Sonst gibts nichts! Das zu klären wäre deine Frage.

Vor Beginn der Selbstständigkeit muß das Ü-Geld beantragt werden beim Arbeitsamt. Es ist steuerfrei und nicht rückzahlbar. Es besteht ein rechtlicher Anspruch. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

Gruß
André

Hallo Melanie!

ich habe mich letzten Dezember selbständig gemacht und mein
Gewerbe zum 1.9. dieses Jahres wieder abgemeldet, weil ich
mich verkalkuliert und somit leider verschuldet habe.

Nun habe ich Arbeitslosengeld beantragt und würde gern nach
der einmonatigen Frist Überbrückungsgeld beantragen.

Meine Fragen:

  1. Gibt es Gründe, aus denen mir das Überbrückungsgeld
    verwährt werden könnte?

Willst Du das gleiche nochmal probieren, was gerade in die Hose gegangen ist? Das wird man Dich fragen. Du musst ein kleines Gutachten beibringen, aus dem hervorgeht, dass Dein Vorhaben realistisch ist.

  1. Muss ich das Überbrückungsgeld baldmöglichst beantragen und
    bekomme es erst, nachdem ich einen Monat Arbeitslosengeld
    bekommen habe oder beantrage ich es erst nach einem Monat des
    ALo-Geld-Bezuges?

Du kannst es erst nach 1 Monat beantragen. Kannst das aber gleich zu beginn ankündigen. Dann versucht man erst gar nicht, Dich zu vermitteln.

  1. Das Überbrückungsgeld wird sechs Monate gezahlt. Bedeutet
    das, dass ich einen Monat Arbeitslosengeld bekomme und
    anschließend sechs Monate lang mit dem Überbrückungsgeld
    gefördert werde?

Genau das.

  1. Ich habe gehört, dass das Überbrückungsgeld 30 % vom
    Arbeitslosengeld ausmacht, also Arbeitslosengeld + 30 %. Ist
    das richtig?

So etwa kommt das hin. Der zusätzliche Betrag ist für die Krankenversicherung, um die Du Dich selber kümmern musst.

  1. Darf ich neben dem Bezug von Überbrückungsgeld auch bis 165
    Euro netto im Monat durch einen Nebenjob verdienen oder gilt
    diese Regel nur während des Bezuges von Arbeitslosengeld?

Keine Ahnung. Frag mal nach.
Man könnte allerdings auch fragen, wie Du ein erfolgreiches Geschäft auf die Beine stellen willst, wenn Du noch einen Nebenjob machst.

  1. Angenommen, ich schaffe es nicht, in sechs Monaten etwas
    aufzubauen, von dem ich einigermaßen leben kann. Habe ich in
    diesem Fall Anspruch auf anschließende Arbeitslosenhilfe?

Soweit ich weiss, kannst Du dann sogar zurück ins Arbeitslosengeld. Der Anspruch war dann nur für die 6 Monate unterbrochen und läuft dann weiter.

Leider finde ich auf diese Fragen keine Antwort, daher würde
ich mich unheimlich freuen, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet.

Beim Arbeitsamt konnte man Dir das nicht sagen??

Gruß
Arndt

Hallo Melanie,

hierzu meine infos:

Überbrückungsgeld ist, im Gegensatz zur Ich-AG, eine KANN(!)-Leistung! Mit anderen Worten: wenn die Kassen leer sind oder Dein Berater Dein Konzept nicht gut findet, gibt es nix! Ausweg eventuell dann eventuell Ich-AG. Zu den Unterschiedne siehe hier: www.ueberbrueckungsgeld.de
Ü-Geld beträgt AL-Geld + ca. 70% für ddie Sozialausgaben, die Du dann selber zu tragen hast.

Diese Warte-Frist von einem Monat gilt meines Wissens nicht mehr, Du kannst es sofort beantragen - allerdings brauchst Du dazu eben den Businessplan, das Gutachten durch eine anerkannte Stelle etc. und das kann dauern,. bis das alles steht:smile: Vorher wird der Antrag nicht bearbeitet.

Grüße
Ayla

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Hallo Ihr Lieben :smile:

Das sind ja jede Menge Infos, mit denen ich etwas anfangen kann :smile: Super, danke Euch!

Das Gewerbe, das ich gründen möchte, hat mit meinem „schiefgegangenen“ Gewerbe nichts zu tun und weist auch keine Ähnlichkeiten auf @ Arndt.

Kommende Woche kann ich leider erst meinen Antrag auf ALo-Geld abgeben, und weil ich mir seit Monaten überlege, wie es weitergehen kann und soll, denke ich in jede Richtung und versuche zu nutzen, was mir geboten wird. Daher meine Überlegung, Überbrückungsgeld zu beantragen.

Ich wollte im Vorfeld herausfinden, ob diese Möglichkeit etwas für mich wäre, um dann möglichst keine weitere Zeit zu verlieren oder - falls Ü-Geld für mich nicht in Frage gekommen wäre - mich gleich anderweitig zu orientieren.

Eure Antworten helfen mir daher sehr weiter.

Jetzt hoffe ich nur noch, dass ich mit meiner Idee und meinem Businessplan überzeugen kann und mir diese Chance gegeben wird, ich finde das Überbrückungsgeld nämlich eine wesentlich attraktivere Lösung als die Ich-AG.

Herzlichen Dank Euch!

Melanie

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