Überbrückungsgeld

moin,

wenn beim arbeitsamt überbrückungsgeld bei aufnahme einer gewerblichen tätigkeit beantragt wird muss ja der antrag vor der gewerbeanmeldung erfolgen.

reicht es aus, wenn man den antrag abgeholt hat (das datum auf dem antrag entspricht dem tag der abholung) oder muss vor der gewerbeanmeldung der ausgefüllte antrag beim arbeitsamt erst wieder eingereicht werden ?

gruß und dank

inder

Na Ich sage mal ganz spontan, du musst den ausgefüllt abgegeben haben. Ich könnte mich ja sonst auch mit irgendwelchen Anträgen eindecken und mal gucken, ob ich was mache oder nicht.

greets… Bastian

hi,

der tag der beantragung ist ausschlaggebend. danach hast du dann zeit in ruhe den ganzen anderen kram (gewerberanmeldung, finanzplan…= zu regelen. wann du den antrag dann abgibst ist eigentlich unerheblich. solltest es halt so früh wie möglich machen, damit du zeitnah dein geld bekommst.

regards bianca

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