moin,
wenn beim arbeitsamt überbrückungsgeld bei aufnahme einer gewerblichen tätigkeit beantragt wird muss ja der antrag vor der gewerbeanmeldung erfolgen.
reicht es aus, wenn man den antrag abgeholt hat (das datum auf dem antrag entspricht dem tag der abholung) oder muss vor der gewerbeanmeldung der ausgefüllte antrag beim arbeitsamt erst wieder eingereicht werden ?
gruß und dank
inder