Überbrückungsgeld und feste Anstellung?

Liebe Experten,

ich habe eine Frage:
wenn man Überbrückungsgeld bezieht, darf man ja Geld verdienen. Geht es auch in einer geringfügigen festen Anstellung? Oder, anders gefragt: Bekommt man Ü-Geld auch für eine Existenzgründung als Nebenerwerb?

Danke im Voraus!

Gruß,
M.

Hallo Marta,

sowohl beim Überbrückungsgeld, als auch beim Gründerzuschuß, den es seit heute gibt, gilt:

Die Beschäftigung muss als Hauptgewerbe angemeldet sein und mindestens 15h/Woche ausgeübt werden.

Gruß Bianca

Danke! o.w.T.

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