Liebe Experten,
ich habe eine Frage:
wenn man Überbrückungsgeld bezieht, darf man ja Geld verdienen. Geht es auch in einer geringfügigen festen Anstellung? Oder, anders gefragt: Bekommt man Ü-Geld auch für eine Existenzgründung als Nebenerwerb?
Danke im Voraus!
Gruß,
M.