Unternehmensgründung & Harz IV

Sehr geehrte Damen und Herren,

es geht um folgendes Thema:

von Harz IV in die Selbständigkeit! - Fördermöglichkeiten -

Der grobe Plan:

  1. Eine UG (haftungsbeschränkt) gründen (Grundkapital 1 €) mit Fördermitteln
  2. Geschäftsfelder der UG benennen (Personalservice & Unternehmensberatung)
  3. Sich bei der eigenen UG als Geschäftsführer einstellen (auf Mindestlohnbasis)
  4. sich selbt an Unternehmen verleihen.
  5. Buchführung ggf. von Steuerberater durchführen lassen.

wer-weiß-was!?

Jegliche Meinung und Anregung (gerne auch elektronische Hinweise), sind willkommen.

MfG

Hallo Edmund!

Das Existenzgründungsbrett ist für dein Anliegen besser geeignet.

Der grobe Plan:

  1. Eine UG (haftungsbeschränkt) gründen (Grundkapital 1 €) mit
    Fördermitteln

Wenn die UG über ein Vermögen von 1 € verfügt, kann sie schon mal die Briefmarke für die erste Rechnung bezahlen, ohne wegen Überschuldung Insolvenz anmelden zu müssen.
Btw: Von welchen Fördermitteln ist die Rede? Hoffentlich nicht der möglicherweise als Kann-Leistung gewährte Zuschuss vom Jobcenter, von dem der Gründer seine Krankenversicherung bezahlen, aber keine Unternehmensgründung finanzieren kann.

  1. Geschäftsfelder der UG benennen (Personalservice &
    Unternehmensberatung)

Originell und innovativ. Auf derartigen Gründergeist hat alle Welt gewartet.

  1. Sich bei der eigenen UG als Geschäftsführer einstellen (auf
    Mindestlohnbasis)
  2. sich selbt an Unternehmen verleihen.
  3. Buchführung ggf. von Steuerberater durchführen lassen.

Steuerberater haben die eklige Angewohnheit, bezahlt werden zu wollen. Wovon denn?

Hier fehlt noch ein Punkt:

  1. Insolvenz anmelden

Gruß
Wolfgang