Unterschiede zwischen einer GmbH und einer AG

Hallo zusammen!

Mir geht es konkret um diese Fragen:

  1. Ist eine Börseneinführung in beiden Fällen möglich?

  2. Sind Gesellschaftsanteile in beiden Fällen leicht übertragbar?

  3. Wie sieht es mit der Möglichkeit zur Emission von Schuldverschreibungen aus?

Ferner soll es bei meiner Frage noch darum gehen, welche Rechtsform in den, von mir genannten Fällen, einen Vorteil hat.

Leider ist dieses Gebiet für mich noch Neuland, so hoffe ich auf ausführliche Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß Henrik

Hallo zusammen!

Mir geht es konkret um diese Fragen:

  1. Ist eine Börseneinführung in beiden Fällen möglich?

Nein.
Bei der GmbH gibt es nur Gesellschaftsanteile bzw. Gesellschafter und keine Aktionäre.

  • Sind Gesellschaftsanteile in beiden Fällen leicht übertragbar?

Nein,
nur bei der GmbH, es kommt aber hier auch auf den Gesellschaftervertrag an, der dieses regelt.
Bei der AG gibt es nur Aktionäre, die die Aktien verkaufen, aber auch hier könnte es bei der AG zu Einschränkungen kommen.

  • Wie sieht es mit der Möglichkeit zur Emission von
    Schuldverschreibungen aus?

**Bei der AG ja.

**

Ferner soll es bei meiner Frage noch darum gehen, welche
Rechtsform in den, von mir genannten Fällen, einen Vorteil
hat.

**Die GmbH kann man zwschenzeitlich auf als Einzelperson gründen mit einem Mindeststartkapital von 25.000 €.

Bei der AG ist ein Grundkapital von 50.000 € erforderlich.**

Mir geht es konkret um diese Fragen:

  1. Ist eine Börseneinführung in beiden Fällen möglich?

Nein.

Bis dahin war die Antwort richtig.

Bei der GmbH gibt es nur Gesellschaftsanteile bzw.
Gesellschafter und keine Aktionäre.

Der Teil ist bestenfalls entbehrlich, eigentlich aber schon irgendwo zwischen irreführend und falsch.

Bei Aktiengesellschaften und GmbHs gibt es Anteile und Gesellschafter. Insofern gibt es da keinen Unterschied. Der entscheidende Unterschied ist, daß Anteil an Gesellschaften mit beschränkter Haftung schlichtweg nicht an einer Börse zugelassen werden können.

  • Sind Gesellschaftsanteile in beiden Fällen leicht übertragbar?

Nein,
nur bei der GmbH, es kommt aber hier auch auf den
Gesellschaftervertrag an, der dieses regelt.

Oder vielleicht doch auf das GmbH-Gesetz, das beim Verkauf von GmbH-Anteilen die notarielle Beurkundung vorsieht? Was im übrigen das Gegenteil von leicht übertragbar ist. Viel einfacher ist die Veranstaltung hingegen bei Aktiengesellschaften, weswegen gerade Aktien an Börsen handelbar sind.

Bei der AG gibt es nur Aktionäre, die die Aktien verkaufen,

Aktionäre heißen die Gesellschafter einer GmbH. Wieso also „nur“?

  • Wie sieht es mit der Möglichkeit zur Emission von
    Schuldverschreibungen aus?

Bei der AG ja.

Und bei der GmbH auch. Die Begebung von Schuldverschreibungen ist absolut nicht von der Rechtsform abhängig.

Ferner soll es bei meiner Frage noch darum gehen, welche
Rechtsform in den, von mir genannten Fällen, einen Vorteil
hat.

Die GmbH kann man zwschenzeitlich auf als Einzelperson gründen
mit einem Mindeststartkapital von 25.000 €.

Die GmbH konnte man immer schon als Einzelperson gründen und das Mindestkapital beträgt seit ewigen Zeiten 25.000 Euro. Was Du vermutlich meinst, ist die Unternehmergesellschaft, die nichts anderes als eine abgespeckte GmbH ist.

Bei der AG ist ein Grundkapital von 50.000 € erforderlich.

Das ist so ziemlich das einzige, was an Deinem „Beitrag“ uneingeschränkt richtig ist.

Hallo,

Mir geht es konkret um diese Fragen:

leider hast Du auf Deine Fragen eine erstaunlich inkomptentene Antwort erhalten. Falls Du zu meinen untenstehenden Korrekturen noch Fragen hast, kannst Du Dich ja noch einmal melden.

Gruß
C.