Versandkosten. Wie ausweisen?

Hallo Leute,
wie muss ich nun korrekt Versandkosten auf meiner Rechnung ausweisen? Kann ich einfach einen Posten mit 0% MwSt aufführen oder müssen die Versandkosten nun doch mit 19% besteuert werden?

Danke für eure Hilfe!

kommt drauf an
Hallo,

wenn du mit der Post verschickst, dann 0%, weil die Post keine USt berechnet.(Post hat noch einen Sonderstatus, aber m.W. nicht mehr lange)
Alle anderen Paketdienstleister berechnen dir 19%, also kannst du die deinen Kunden auch weiter berechnen.

Gruß
Sticky

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Perfekt! Danke für die Info. Genau das wollte ich wissen :smile:

Viele Grüße
Thuranga

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Hallo!

wie muss ich nun korrekt Versandkosten auf meiner Rechnung
ausweisen? Kann ich einfach einen Posten mit 0% MwSt aufführen
oder müssen die Versandkosten nun doch mit 19% besteuert
werden?

Du erbringst eine Dienstleistung und/oder lieferst irgendwelche Sachen. Du bedienst Dich dafür aller möglichen Zulieferer und helfenden Hände. Du kaufst Schrauben ein, ißt unterwegs 'ne Currywurst, beschäftigst eine Putzfrau und die Post. Alles muß Dein Kunde bezahlen und Du berechnest Deinem inländischen Kunden grundsätzlich 19% Umsatzsteuer, ganz unabhängig davon, daß Du selbst beim Einkauf der Schrauben 19%, bei der Currywurst 7% und für Putzfrau und Post gar keine Umsatzsteuer bezahlt hast.

Gruß
Wolfgang

wenn du mit der Post verschickst, dann 0%, weil die Post keine
USt berechnet.(Post hat noch einen Sonderstatus, aber m.W.
nicht mehr lange)

Perfekt! Danke für die Info. Genau das wollte ich wissen :smile:

Vorsicht!
Diese Antwort ist leider falsch. :frowning:

Richtig ist: http://www.klicktipps.de/gewerbe_faq.htm#porto

Schau Dir doch mal die Rechnungen an, die Du selbst so in letzter Zeit bekommen hast.

Gruß JoKu

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Servus Sticky,

zum Nachlesen hier § 4 Nr. 11b UStG:

http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__4.html

Nur die dem Postwesen dienenden Umsätze der Deutschen Post sind steuerbefreit - nicht die eines Versandhändlers, der per Post etwas liefert - auch nicht der auf den Transport entfallende Anteil des Entgeltes.

Der Steuersatz wird ggf. nach dem Maßstab aufgeteilt, nach dem sich der Preis für die Ware zusammensetzt (falls ermäßigt besteuerte Ware mit im Paket ist).

Schöne Grüße

MM

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zum Nachlesen hier § 4 Nr. 11b UStG:

http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__4.html

Hallo Martin,

Danke und * für den Link.
Dann hab ich Etwas falsch verstanden gehabt, ich dachte das Porto bei der Post sei auch für den Endkunden USt-frei.
Naja, ich versende weiterhin mit DPD, da kommt dann sowieso die USt drauf.

Gruß
Sticky

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Nur nochmal zur Klarstellung:

das eine sind Deine Eingangsrechnung, die Du für Deine Leistungserbringung brauchst…das wurde ja hier schön plastisch beschrieben. Wenn Du Briefmarken kaufst, zahlst Du dabei keine USt…d.h. keine Vorsteuer.

Wenn Du jetzt Deine Ware per Post verschickst und die Briefmarke drauf klebst, ändert das an der Umsatzsteuer, die Du für Deine Ware verlangst dann etwas, wenn Du vereinbart hast, dass Dir solche kosten ersetzt werden.

Dann erscheint in Deiner Rechnung 99 €

  • Versandtkosten 1 €

Gesamt 100 €
zzgl. 19 % USt 19 €
119 €

ie Versandtkosten sind einfach Teil Deines Preises/Honorars und lösen als solche USt aus. Es ist vollkommen gleichgültig, ob Du für den Versand selbst USt gezahlt hast oder nicht.

Einzige Ausnahme: Der versandt erfolgte in Namen und auf Rechnung des Kunden, dann ist das - wenn Du es vorstreckst - ein durchlaufender Posten

Danke an alle für die wichtige Information! Es hat mir wirklich weitergeholfen!!!

Danke und viele Grüße
Thuranga

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