Vor Selbstständigkeit 1 Monat Arbeitslos

Hallo,

ich gehe zum 1.Dez 2014 in die Selbstständigkeit.
Mein aktueller Job endet zum 1.November.
Es besteht die Überlegung sich für den Monat November arbeitslos zu melden.
Hat dies irgendwelche Auswirkungen?
Ich bekomme die Zusage für das Selbstständigkeits- Darlehen der Bank nächste Woche,sollte ich mich danach erst arbeitslos melden?
Bekomme ich für den 1 Monat überhaupt Arbeitslosengeld?
Wieviele Tage vor der Arbeitslosigkeit muss ich das melden,weil sonst welche Auswirkungen?
Sage ich dem Arbeitsamt das es nur für den 1 Monat ist,weil ich mich dann selbstständig mache?
Sorry,ich kenne mich damit überhaupt nicht aus,da ich mich bisher noch nicht beim Arbeitsamt arbeitslos melden musste.

Wäre toll wenn Ihr mir weiterhelfen könntet.

Grüße

Hallo,

ich gehe zum 1.Dez 2014 in die Selbstständigkeit.
Mein aktueller Job endet zum 1.November.
Es besteht die Überlegung sich für den Monat November
arbeitslos zu melden.

Eigentlich muss man sich arbeitslos melden, so bald das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde und nicht erst zum Beginn der Arbeitslosigkeit.

Ich bekomme die Zusage für das Selbstständigkeits- Darlehen
der Bank nächste Woche,sollte ich mich danach erst arbeitslos
melden?

Eine verspätete Arbeitslosigkeitsmeldung könnte bereits zu einer Sanktion führen.

Bekomme ich für den 1 Monat überhaupt Arbeitslosengeld?

Ja.

Wieviele Tage vor der Arbeitslosigkeit muss ich das
melden,weil sonst welche Auswirkungen?

Wie oben geschrieben, bereits mit Zugang der Kündigung.

Sage ich dem Arbeitsamt das es nur für den 1 Monat ist,weil
ich mich dann selbstständig mache?

Gesetzlich wären Sie dazu verpflichtet, dass sie zum 1.12.2014 sich selbstständig machen, jedoch könnte dann das Arbeitslosgengeld verweigert werden, weil man nur dann einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wenn man eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit sucht (natürlich aber auch viele Ausnahmen.)

Für diejenigen, welche erstmals sich arbeitslos melden, ist das Procedere und die vielen Unterlagen recht aufwendig und das geht i.d.R. nicht mit nur einem Besuch beim Arbeitsamt über die Bühne.
Wegen einen Monate ohne Einkommen sich diesen Aufwand stellen, muss jeder für sich entscheiden.

Servus,

Gesetzlich wären Sie dazu verpflichtet, dass sie zum 1.12.2014
sich selbstständig machen,

boah ey, was geht denn hier ab? In welchem Gesetz stehen Vorschriften, wann Unternehmer eine selbständige Tätigkeit aufnehmen müssen?

Für diejenigen, welche erstmals sich arbeitslos melden, ist
das Procedere und die vielen Unterlagen recht aufwendig

Wo ist hier ein besonderer Aufwand?

Schöne Grüße

MM

1 Like

Servus,

Gesetzlich wären Sie dazu verpflichtet, dass sie zum 1.12.2014
sich selbstständig machen,

boah ey, was geht denn hier ab? In welchem Gesetz stehen
Vorschriften, wann Unternehmer eine selbständige Tätigkeit
aufnehmen müssen?

Für diejenigen, welche erstmals sich arbeitslos melden, ist
das Procedere und die vielen Unterlagen recht aufwendig

Wo ist hier ein besonderer Aufwand?

Schöne Grüße

Mal alles richtig lesen und nicht nur eine Zeile aus einem 3zeiligen Satz nehmen;-(

Hier geht es darum, dass sich einer zum 1. 12. selbstständig machen möchte, im Oktober das bisherige Arbeitsverhältnis beendet und daher nur für 1 Monat (November) Arbeitslosengeld beziehen möchte.

Guten Abend!

ich gehe zum 1.Dez 2014 in die Selbstständigkeit.
Mein aktueller Job endet zum 1.November.
Es besteht die Überlegung sich für den Monat November
arbeitslos zu melden.
Hat dies irgendwelche Auswirkungen?

Neben dem Arbeitslosengeld zahlt die Bundesagentur für Arbeit den Rentenversicherungsbeitrag und den Beitrag für die Krankenversicherung - 3 gute Gründe, den Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen, sobald man Kenntnis von bevorstehender Arbeitslosigkeit hat.

Ich bekomme die Zusage für das Selbstständigkeits- Darlehen
der Bank nächste Woche,sollte ich mich danach erst arbeitslos
melden?

Warum warten? Die Meldung beim Arbeitsamt erfolgt sofort. Ob und wann eine Bank was auch immer zusagt, ist eine andere Baustelle.

Bekomme ich für den 1 Monat überhaupt Arbeitslosengeld?

Ja natürlich.

Wieviele Tage vor der Arbeitslosigkeit muss ich das
melden,weil sonst welche Auswirkungen?

Die Meldung erfolgt mit Kenntnis von bevorstehender Arbeitslosigkeit. Also jetzt.

Sage ich dem Arbeitsamt das es nur für den 1 Monat ist,weil
ich mich dann selbstständig mache?

Man kann das Fell des Bären nicht verteilen, bevor er erlegt wurde. Wenn für den Start in die Selbständigkeit ein Darlehen gebraucht wird, muss die Zusage schriftlich vorliegen. Vorher ist noch gar nichts spruchreif.

Gruß
Wolfgang

Moin Leute

und ruhig Blut

Servus,

Gesetzlich wären Sie dazu verpflichtet, dass sie zum 1.12.2014
sich selbstständig machen,

boah ey, was geht denn hier ab? In welchem Gesetz stehen
Vorschriften, wann Unternehmer eine selbständige Tätigkeit
aufnehmen müssen?

Für diejenigen, welche erstmals sich arbeitslos melden, ist
das Procedere und die vielen Unterlagen recht aufwendig

Wo ist hier ein besonderer Aufwand?

Schöne Grüße

Mal alles richtig lesen und nicht nur eine Zeile aus einem
3zeiligen Satz nehmen;-(

Hier geht es darum, dass sich einer zum 1. 12. selbstständig
machen möchte, im Oktober das bisherige Arbeitsverhältnis
beendet und daher nur für 1 Monat (November) Arbeitslosengeld
beziehen möchte.

Zum einem wird hier ein Tipper Stein des Anstoßes:

…Gesetzlich wären Sie dazu verpflichtet, da sie zum 1.12.2014
sich selbstständig machen, …

Dann passt auch der nächste Satz, dass die Beantragung von ALG „formularintensiv“ sei.

Zum anderen fällt mir auch hier negativ auf, dass alles fett geschrieben wird.
Da durch wird die Antwort weder besser noch richtiger.

Gruß Georg

1 Like