Warenbestand bei Anmeldung von einem Kleinunternehmen

Hallo.
Ich möchte ein Kleinunternehmen anmelden.
Verkauft werden sollen gebrauchte Klamotten für Frauen/Männer/Kinder.
Eine Hälfte des anfänglichen Warenbestands sollen Sachen aus dem Familienbesitz sein, die andere Hälfte wurde vor Anmeldung des Gewerbes dazugekauft (Flohmarkt/Klamottenbasar…auch in Absicht, diese dann zu verkaufen).
Hierüber gibt es keine Rechnungen/Nachweise.
Es handelt sich bei allen Artikeln um gebrauchte Ware.
Wie wird die Bestandsübernahme formal geregelt?
Muss jedes einzelne Kleidungsstück dabei im Warenbestand aufgeführt und der Wert geschätzt werden?
Oder darf ich die Sachen gar nicht in das Unternehmen einbringen da ich hierzu keine Rechungen mehr habe?
Kann mir jemand helfen?
Vielen Dank

Hallo,

aus meiner Sicht ist das kein Problem, einfach machen.

Hier ein paar Erklärungen:

http://www.kleinunternehmerportal.de/home/buchhaltun…

Gruß

Servus,

die Sachen werden per Stichtag Eröffnungsbilanz zum Teilwert in das Unternehmen eingelegt. Die Bewertung zum Teilwert hängt nicht davon ab, ob es Rechnungen dafür gibt.

Schöne Grüße

MM

Seit wann macht ein Kleinunternehmer denn eine Eröffnungsbilanz?

Eine Bilanz ist in der EÜR nicht vorgesehen und auch überhaupt nicht nötig.

Hier alle dazu notwendigen Informationen:

http://www.experto.de/b2b/steuern-buchfuehrung/ab-wa…

Gruß

Servus,

ohne Verpflichtung kann jeder beliebige Unternehmer bilanzieren. Ein Händler tut gut daran, weil die Aufzeichnungen zu einer Überschussrechnung für seine eigene Information über Zustand und Entwicklung seines Unternehmens in der Regel völlig unbrauchbar sind.

Ferner kann im gegebenen Fall - wie Du leicht an der Frage sehen kannst - das Aufstellen von Bilanzen nützlich sein, um den Gewinn und damit die steuerlichen Einkünfte mehr oder weniger deutlich niedriger auszuweisen.

Moral: Nicht jeder gute Einfall ist schon deswegen blödsinnig, weil ihn nicht alle haben.

Schöne Grüße

MM