Warenentnahme für Privatzwecken

Hallo!

Mein Mann hat sich vor kurzem selbstständig gemacht, als Einzelverkäufer (Kleinunternehmer) mit einem ebay-shop in Kategotie „Bekleidung“. Da helfe ich ihm natürlich auch mit. Die buchhalterische Abwiklungen bei einem Kleinunternehmer sind recht einfach, es gibt allerdings einen Punkt, wo ich nicht ganz mitkomme. Es geht um die Warenentnahme zu privaten Zwecken. Da wir zu Hause zwei Teene-Töchter haben, ist die Frage sehr aktuell.:smile:) Die Verhandlungen mit dem FA führt zwar unsere Steuerberaterin, aber - um die zusätzliche Kosten zu vermeiden - die Papiere möchte ich ihr geordnet überlassen. Wie soll ich die Waren, die ich für mich behalte, belegen, damit alles seine Ordnung hat?

Vielen lieben Dank!