Hallo,
Kann ich das Geschäft als Einzelunternehmen eröffnen und sie
dann „einstellen“ mit einem Arbeitsvertrag? Dann dürfte sie ja
in Deutschland arbeiten.
Ja ! Du kannst als Einzelunternehmer Dein Geschäft bzw. Dein Gewerbe (die Voraussetzungen dafür sind in Deinem Fall sicher erfüllt)betreiben und dann natürlich auch Personal einstellen. Das muss ja selbst schon der Kiosk-Besitzer machen, der z.B. eine Aushilfe benötigt.
Jetzt kommt es dann darauf an, ob für Dein Gewerbe ein nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich ist. Sprich also, ob eine Buchführung, Bilanzierung oder Inventarisierung erforderlich wäre. Stellst Du mehere Leute ein, ist eine Lohnbuchhaltung von Nöten. Dann wäre dieser besondere Geschäftsbetrieb erfüllt und im Ergebnis wärst Du als Ist-Kaufmann nach § 1 HGB anzusehen und müsstest Dich ins Handelsregister eintragen lassen.
Allgemein gilt folgendes: Es kommt dafür sowohl auf die Höhe des eingesetzen Kapitals, des Umsatzes oder auch des Werbeaufwandes an. Darüber hinaus ist entscheidend, wie viele Mitarbeiter Du beschäftigst, die Zahl der Betriebsstätten oder auch der Umfang der von Dir angebotenen Leistungen oder Produkte.
Insbesondere wenn ihr weitere Betriebsstätten aufmachen wollt, seit ihr spätestens dann bei § 1 HGB, also dem Ist-Kaufmann.
Wir würden aber gerne beide gleichberechtigte Partner
sein…ich finde aber keine Infos diesbezüglich.
Also hierzu muss man wissen, dass in so einem Fall aus der Einzelunternehmung dann eine Personengesellschaft wird. Und dann seid ihr vollends im Handelsrecht angekommen. Will also heißen, dann kommen mehr Pflichten auf Euch zu.
Z.B. wäre hier eine OHG (Offene Handelsgesellschft) eine Variante. Dort könntet bzw. müsstet ihr dann einen Gesellschaftsvertrag abschließen, der beide zu gleichberechtigten Partnern machen kann.
Ich gebe allerdings zu bedenken, dass so eine OHG auf erhebliche Risiken birgt. Daran sind auch schon viele Freundschaften und Familien zu Grunde gegangen. Denn: Im Außenverhältnis kann jeder die OHG frei vertreten und Geschäfte abschließen wie er will. Ob es den anderen Gesellschaftern gefällt oder nicht. Man kann zwar im Innenverhältnis Beschränkungen erlassen, nach außen haben diese jedoch keine Wirkung.
Insbesondere ist die Haftung hier von Bedeutung.
Ein Beispiel: Kauft Deine Tante ohne Dein Wissen bei einem Modehersteller große Mengen Mäntel und stellt sich dann heraus, dass Du gar nicht für den Kauf dieser Mäntel gestimmt hättest, und lassen sie sich auch gar nicht absetzen, dann sitzt auch Du auf den Kosten. Kommt eure OHG deswegen in finanzielle Schieflage, müsstest auch Du haften und zwar mit allem was Du hast. Selbst Dein Privatvermögen wäre dann pfutsch - unter Umständen.
Von daher muss man sich so etwas immer sehr gut überlegen. Natürlich werden in Deutschland sehr viele OHG’s betrieben und bei den meisten läuft es auch problemlos, aber man weiss nie. Außerdem gerade wenn man Neuland in der Welt des Wirtschaftens betritt.
Daher mein Tipp: Versucht es erst einmal mit der Einzelunternehmung und stelle Deine Tante als Angestellte ein. Du könntest Sie ja auch als Betriebsstättenleiterin in Rumänien einsetzen. Was die Bezahlung anbelangt, so könntet ihr ja eine fixe und variable, also gewinnabhängige Entlohnung vereinbaren. So wäre sie zwar keine gleichberechtigte Partnerin, würde aber schon so bezahlt.
Später (wenn es dazu kommt) würden wir dann zw. Deutschland
und Rumänien die Waren quasi „tauchen“…was sich in
Deutschland nicht gut verkaufen lässt…wird nach Rumänien
gebracht und umgekehrt.
Hier sollte man dann spätestens (!) einen Steuerberater hinzuziehen.
Viele Grüße
TraderS