Wie mache ich mich mit Nachhilfe selbstständig?

Ich habe mein Studium abgeschlossen und möchte mich für eine Weile mit Nachhilfe selbstständig machen. Ich habe damit sehr viel Erfahrung und weiß, dass der Markt existiert und die Nachfrage groß ist. Außerdem kann man mit Gruppennachhilfe so viel verdienen, dass nach Steuern noch genug übrig bleibt. Als Räumlichkeiten würde ich Klassenzimmer der örtlichen Schule nutzen (ist schon abgesprochen).

Meine Frage: Muss ich das irgendwie anmelden oder erwähne ich nur am Jahresende bei der Einkommenssteuererklärung, was ich für einen Umsatz gemacht habe? Kann ich z.B. Werbung oder Fahrkosten von der Steuer absetzen? Wieviel netto wird nach Abzug von Steuern, etc… circa übrig bleiben? Bin ich dann Freiberufler oder selbstständig?
Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr weiterhelfen könntet.

Einfach machen. Über den Unterschied von Freiberufler und Selbstständigem weiß ich nicht Bescheid. Ich würde mal sagen, dass du selbstständig bis.Mit der Einkommenssteuererklärung gibst du dann an, was du eingenommen hast als Freiberufler (da gibt es extra ein Formular für: EÜR und den Boden für freiberufliche Einkünfte) Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Ich habe immer 15% meines Gewinnes für mögliche Steuerzahlungen gespart (mehr als 15% waren das nie!)
Wenn du keinen Studentenstatus mehr hast: Krankenversicherung nicht vergessen (die kostet leider mindestens 200€ im Monat, schätze ich)
Werbung, Fahrkosten, Unterrichtsmaterialien, Fachbücher… können natürlich abgesetzt werden. Dafür gibt es dieses Formular EÜR.
Hoffe, ich konnte weiterhelfen.
Viel Glück!
LG
Natascha

Hallo Marion,

zu deinen Fragen:

Deine geschäftlichen Kosten (z.B. Fahrkosten, Krankenversicherung, Telefon, Werbung, usw.) kannst du natürlich von deinem Umsatz abziehen, d. h. Umsatz minus Kosten ist dein Gewinn. Diesen Gewinn musst du dann bei deiner Einkommensteuer angeben. Wie viel du dann an Einkommensteuer bezahlen musst kann man nicht genau sagen, da die Einkommensteuertabelle alle 3 EUR steigt. Erst ab ca. 8000 EUR musst du überhaupt Einkommensteuer bezahlen. Gib einfach bei Google das Wort Einkommensteuertabelle ein und dann kannst du es selber nachlesen. Neben der Einkommensteuer sind auch auch der Soli und die Kirchensteuer zu bezahlen. Die Höhe der Einkommensteuer, Soli und Kirchensteuer hängt auch davon ab, ob du verheiratet bist oder nicht. Grob kann man sagen, dass dir bei 40.000 EUR Gewinn ca. 27% an Einkommenstuer usw. abgezogen werden. Du kannst dies als Freiberufler oder auch als Gewerbetreubender machen. Beides hat vor und auch Nachteile. Wenn du als Freiberufler arbeiten möchtest melde dich einfach bei deinem zuständigen Finanzamt, bei der Gewerbevariante musst du zu deiner Stadt/Gemeinde gehen und ein Gewerbe anmelden.

Wichtig, wichtig:
Denk daran, dass du im Bildungsbereich i.d.R. verpflichtet bist in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Dies ist aber ein sehr komplexes Thema. Hier solltest du dich auf alle Fälle von einem Steuerberater beraten lassen. Des weiteren darfst du die Umsatzsteuer nicht vergessen. Du bietest eine Dienstleistung an die umsatzsteuerpflichtig ist. Hier hast du zwei Möglichkeiten dich befreien zu lassen. 1. anfangs über die Kleinunternehmerregelung und/oder du beantragst eine Umsatzsteuerbefreiung nach §4 Nr. 21 UStG.

Für Rückfragen stehe ich dir jederzeit gerne zur Verfügung. Wir betreiben selber mehrere Nachhilfestudios in ganz Deutschland. Wir haben auch ein Geschäftspartnerkonzept, falls du Interesse daran hast melde dich unverbindlich. Was wir machen kannst du auf unserer Homepage www.MobileNachhilfe.de ersehen.

Schöne Grüße
Bernd Estermeier

[email protected]

Hallo mariom,

anmelden mußt Du die Tätigkeit der Nachhilfe bei Deinem zuständigen Finanzamt. Du mußt zuvor entscheiden ob Du das hauptberuflich, oder nebenberuflich machen willst, das ist dann auf dem Anmeldebogen den Dir das Finanzamt zuschickt anzukreuzen.

Dann mußt Du die Art der Umsatzsteuerzahlung entscheiden, da hilft Dir ebenfalls das Finanzamt oder die IHK = Industrie- und Handelskammer Deiner Region weiter.

Du mußt immer für das vorherige Jahr eine Buchführung beim Finanzamt vorlegen. Als Kleinunternehmer reicht Einnahmen- und Ausgabenaufstellung mit Belegen und Quittungen.
Als Hauptberuflicher gilt die Buchführung für Hauptberufliche, da hab ich aber keinen detaillierten Einblick.

Du kannst für Deine Tätigkeit die Du angemeldet hast alle Rechnungen, Anfahrten, Mietkosten für Räume, Bürokosten, Werbungskosten, Inserate, Homepageerstellung, Seminare, Fortbildungen,Übernachtungskosten, Arbeitskleidung usw. absetzten.

Arbeits- PC und Telefon sind ebenfalls absetztbar, das Telefon anteilig wenn Du keine extra Geschäftsnummer hast.

Mit extra Geschäftsnummer ist diese ganz absetzbar, auch ein Mobiltelefon das Du nur für die Arbeit nimmst ist absetzbar.

Wieviel letztendlich überbleibt hängt von Deinen Preisen und Deinem Jahresumsatz ab, sowie Deiner Steuerklasse.

Du kannst ja mal auf meine Seite
www.wissen-kunst-handwerk.de gucken, da kannst Du ungefähr abschätzen was für ein Aufwand nötig ist.

Anmeldungen für die Tätigkeit und Buchführung nicht eingerechnet :smile:

Unterrichten als Lehrerin & Nachhilfelehrerin gilt als freiberufliche Tätigkeit.

Ein Freiberufler ist selbstständig genauso wie jemand der gewerblich mit einem Geschäft angemeldet ist.

Die Unterteilung Freiberufler und Gewerbe ist auf die Tätigkeitsbereiche bezogen. Manche Tätigkeiten darfst Du nur mit Gewerbeschein, den es beim zuständigen Amt Deiner Stadt gibt, ausüben ( z.B. Restaurant, Hotel, Pflege, Reinigungsfirma usw.), für andere Tätigkeiten braucht man den nicht.

Aber beim Finanzamt mußt Du es immer anmelden, sonst wäre es Schwarzarbeit und Steuerbetrug und das ist strafbar.

Für weitere Fragen einfach anschreiben.
Gruß
Natascha

Sie werden wohl auf Honorarbasis arbeiten, d.h. es ist eine Einnahme-Überschuss-Rechnung zu erstellen. Einnahmen abzgl. Kosten (Fahrt, Fortbildung, Telefon, Porto, teilweise Versicherungen, Rechtsberatung, Werbung, Fachliteratur etc.)
Je nach Einkommen ist man dann Kleinunternehmer (selbstständig)Umsatzsteuerpflicht ist abzuprüfen. Ob es einen Berufsverband für Nachhilfelehrer gibt, weiss ich nicht. Normalerweise hilft der bei Rechts- und Steuerfragen, bietet auch Sammelversicherungen an. Wie sind die Teilnehmer denn versichert-über die reguläre Schulwegversicherung?
Anmelden kann man sich (Gewerbeschein ca. 25€), ist aber nicht zwingend, hat aber die Vorteile, dass man bei vielen Großhändlern einkaufen kann usw.

genaue Zahlen kann ich dir nicht nennen, aber am besten stellst die Frage der Argentur für arbeit in deinen Ort, so bist auch gleich angemeldet und die Helfen dir weiter, ist ja ihr job:smile:
viel Spaß und Erfolg bei der Nachhilfe

Hallo,

wenn du dich wirklich selbständig machen willst, dann musst du ein Gewerbe anmelden. Leider sind „private“ Lehrer verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Der Markt ist definitiv da, aber es gibt als Selbständiger schon einige Dinge, die zu beachten sind.
Gewerbeanmeldung, Gesetzliche Rentenversicherung, Private Krankenversicherung oder freiwillig in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen. Wichtig ist, für die Zeiten in den Ferien vorzusorgen, da die Kinder dann einfach nicht kommen ( 2 Monate Sommerferien!) Informiere dich wirklich gründlich beim Steuerberater, damit es keine unschönen Überraschungen gibt.
Viel Erfolg!

Hallo,
du musst bei Finanzamt eine freiberufliche Tätigkeit anmelden, solltest Du Unterlagen verkaufen ein Gewerbe.
Am besten direkt beim Finanzamt nachfragen oder mal einen Steuerberater aufsuchen.
Wieviel übrig bleibt hängt von x Faktoren ab. Von Familienstand bis zu den Kosten, die du hast. Das kann dir hier keiner aus dem Stegreif beantworten.
Viel Erfol
Kat

Hallo Mariom,
da kann ich als allererstes folgenden Tipp geben:
frag in Deiner Stadt/Gemeinde nach, ob und wer für Existensgründungen zuständig ist. Es gibt in jeder Stadt so etwas wie ein Gründer- und Technologie-Zentrum, die Leute beraten, informieren, und Seminare anbieten. Meisßt kostenlos oder für einen kleinen Unkostenbetrag. Die können auf jeden Fall viele, viele Tipps geben, habe jede Menge weitere ansprechpartner und wissen genau, was, wie, wo und wann zu tun ist.
Die wissen auch, was es für Fördergelder gibt, ob als Kredit oder Zuschuß!

Das ist (und muß) der erste Schritt sein!

So, nun, ein paar Tipps von mir (bis seit über 25 Jahren im Bereich Nachhilfe tätig und auch selbständig damit!
Für eine Selbständigkeit (egal welche Branche) ist eine Gewerbenanmeldung bei Gewerbeamt nötig. Kostet ca. 20 Euro (Beleg aufheben, wie alle Belege, zwecks Buchführung,Ausgaben / Einnahmen )
Die Meldung an das Finanzamt erfolgt dann automatisch, eigene Steuernummer kommt dann ebenfalls. Die IHK meldet sich dann auch, man kann sich aber bei einem geringen Umsatz von den IHK Gebühren befreien lassen.

so, mit diesen wenigen Schritten bist Du dann selbständig. Dann die steuerliche Überlegung, von wegen Rechnungsstellung. Das wird jetzt aber zu lange, die oben erwöhnten Gründunggszentren helfen da aber auch weiter. Gerne können wir uns aber wieter darüber unterhalten. Ebenso was Werbung, Preise und auch Material angeht. Mir gehen momentan tausend Punkte durch den Kopf, aber der Platz hier reicht nicht,

Gerne mehr: [email protected]
www.nachhilfe-oberberg.de

Wie gesagt: Existensgründungshilfen bei Stadt /Gemeinde / Kreis ansprechen.

Viel erfolg, freue mich auf weiteren Kontakt,
internette Grüße
ulf