Hallo mariom,
anmelden mußt Du die Tätigkeit der Nachhilfe bei Deinem zuständigen Finanzamt. Du mußt zuvor entscheiden ob Du das hauptberuflich, oder nebenberuflich machen willst, das ist dann auf dem Anmeldebogen den Dir das Finanzamt zuschickt anzukreuzen.
Dann mußt Du die Art der Umsatzsteuerzahlung entscheiden, da hilft Dir ebenfalls das Finanzamt oder die IHK = Industrie- und Handelskammer Deiner Region weiter.
Du mußt immer für das vorherige Jahr eine Buchführung beim Finanzamt vorlegen. Als Kleinunternehmer reicht Einnahmen- und Ausgabenaufstellung mit Belegen und Quittungen.
Als Hauptberuflicher gilt die Buchführung für Hauptberufliche, da hab ich aber keinen detaillierten Einblick.
Du kannst für Deine Tätigkeit die Du angemeldet hast alle Rechnungen, Anfahrten, Mietkosten für Räume, Bürokosten, Werbungskosten, Inserate, Homepageerstellung, Seminare, Fortbildungen,Übernachtungskosten, Arbeitskleidung usw. absetzten.
Arbeits- PC und Telefon sind ebenfalls absetztbar, das Telefon anteilig wenn Du keine extra Geschäftsnummer hast.
Mit extra Geschäftsnummer ist diese ganz absetzbar, auch ein Mobiltelefon das Du nur für die Arbeit nimmst ist absetzbar.
Wieviel letztendlich überbleibt hängt von Deinen Preisen und Deinem Jahresumsatz ab, sowie Deiner Steuerklasse.
Du kannst ja mal auf meine Seite
www.wissen-kunst-handwerk.de gucken, da kannst Du ungefähr abschätzen was für ein Aufwand nötig ist.
Anmeldungen für die Tätigkeit und Buchführung nicht eingerechnet
Unterrichten als Lehrerin & Nachhilfelehrerin gilt als freiberufliche Tätigkeit.
Ein Freiberufler ist selbstständig genauso wie jemand der gewerblich mit einem Geschäft angemeldet ist.
Die Unterteilung Freiberufler und Gewerbe ist auf die Tätigkeitsbereiche bezogen. Manche Tätigkeiten darfst Du nur mit Gewerbeschein, den es beim zuständigen Amt Deiner Stadt gibt, ausüben ( z.B. Restaurant, Hotel, Pflege, Reinigungsfirma usw.), für andere Tätigkeiten braucht man den nicht.
Aber beim Finanzamt mußt Du es immer anmelden, sonst wäre es Schwarzarbeit und Steuerbetrug und das ist strafbar.
Für weitere Fragen einfach anschreiben.
Gruß
Natascha