Wo/ was melden bei 2 Honorarjobs?

Guten Abend miteinander!

Im kommenden Monat möchte ich mich beruflich neu orientieren. Durch einen Zufall wurde mir eine Anstellung von 8 Stunden angeboten. Das Ganze wäre dann eine Festanstellung mit Dienstvertrag, keine Honorartätigkeit.

Nebenbei arbeite ich dann über drei Honorarverträge im Bildungswesen.

Ein Honorarvertrag beträgt 3 Stunden (Honorar), ein weiterer 12 Stunden und der dritte Vertrag 8 Stunden (Vergütung).

Derzeit bin ich noch Student, werde aber dementsprechend ab nächsten Monat meinen Studentenstatus aufgeben und mich bei meiner Krankenversicherung ummelden müssen.

  1. Frage: Bin ich dann freiberuflich selbstständig? Oder etwas anderes?

  2. Frage: Muss ich ein Gewerbe anmelden?

  3. Frage: Da ich mit den Honorarjobs definitiv über die 400 Euro Grenze komme, muss ich das Einkommen steuerlich absetzen. Jährlich? Monatlich? Bei wem muss ich mich melden?

  4. Frage: Welcher meiner Arbeitgeber trägt die gängigen Sozialabgaben (Krankenversicherung, Pflegeversicherung…)?

Viele Fragen, aber ich kann mir leider nichts aus meinen Rechtsquellen erschließen - alles sehr schwer verständlich!

Vielen Dank!

1.) Du hast nach deiner Beschreibung Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EInkommensteuergesetz).
2.) Beim Finanzamt muss diese Tätigkeit auf jeden Fall angemeldet werden. Beim Stadtamt (gewerbliche Anmeldung)mußt Du nachfragen, manche Bundesländer wollen das andere nicht (Vereinfachungsgründe).
Frage 4.) Nur über die Tätigkeit mit Dienstvertrag bist Du sozialtechnisch versicht (Rente Krank usw.) alles andere ist § 18 und somit bist Du für alles selber verantwortlich. GGF (das ist aber Versicherungsrecht und davon habe ich nur mal was gehört, kann aber nix zu sagen) solltest Du dich mit deiner Krankenversicherung kurz schließen, ob Du denen sagen mußt, wenn Du noch weitere Jobs hast. Weil dein Beitrag richtet sich ja auch nach deinem Einkommen.
Frage 3) Bei einem Job nach § 18 ist die Höhe der Bezahlung egal. 400,-€ ist der Betrag für einen Minijob!!! Das ist etwas ganz anderes. Diese Zahl sollte jedem Studenten aus dem Kopf genommen werden, ach jedem Bürger dieses Landes. www.minijob-zentrale.de da kannst Du lesen wann ein 400,-Job ein echter 400,-Job ist!!! Entschuldige aber dieses Missverständiniss mit der Summe 400,-€ gibt es schon so lange und geht einfach nicht aus den Köpfen der Menschen raus. Ich persönliche Finde an der Uni sollte es ein Pflichtvortrag über Steuerrecht geben :smile:)))
Also zurück: Du meldest deine Selbständigkeit beim Finanzamt an und dort wird auch nach deinem GESAMTEN einkünften gefragt. anhand dessen wird das Finanzamt Dir sagen, wann und wieviel Du zahlen mußt, FALLS Du etwas zahlen mußt.

Puh ich hoffe es war verständlich. Am besten zum Finanzamt gehen mit einer Aufstellung aller zu erwartenden Einnahmen udn ggf Ausgaben (für die Arbeit).

Hallo immergruen,

wenn Du auf Honorarbasis im Bildungswesen arbeiten willst, dann bist Du wohl Dozent? Das ist eine freiberufliche Tätigkeit, die Du nicht als Gewerbe anmelden mußt. Allerdings mußt Du diese Tätigkeit beim Finanzamt anmelden und bei Deiner Krankenkasse (Scheinselbständigkeit). Bei letzterem aufpassen: wenn Du nur für eine einzige Bildungseinrichtung tätig bist, kann das schnell als Scheinselbständigkeit ausgelegt werden. Du bekommst von beiden Einrichtungen entsprechende Fragebögen zugesandt, die Du ausfüllen mußt. Was Deine Tätigkeit als Angestellter betrifft: hier werden Deine Sozialabgaben und monatlichen Steuervorauszahlungen getätigt und damit hat sich`s. D.h. es ist in dieser Konstellation völlig unerheblich, was Du als nebenberuflicher Dozent verdienst, auch wenn dieser Nebenverdienst höher ist, als Dein Angestelltengehalt. Allerdings mußt Du trotzdem am Jahresende auf Deinen Gewinn Einkommenssteuern zahlen.

Hallo,

  1. Freiberufliche Tätigkeit setzt eine bestimmt
    Vorbildung z.B. ein abgeschlossenes Pädagogikstudium
    voraus,ansonsten wäre es eine gewerbliche Tätigkeit.
    In den Dimensionen sind die Unterscheide zwischen
    Gewerblichen und Freiberuflichen Einkünften nicht
    erheblich.

  2. In deisem Fall würde ich kein Gewerbe anmelden.
    Die Anmeldung bei der Gemeinde kostet Geld. Die
    Einkünfte müssen mit der nächsten Steuererklärung
    auf der Anlage G - Gewerbelich - bzw. Anlage S -
    Selbständig freiberuflich - erklärt werden.

  3. 400€ sind in dem Zusammenhang völlig egal. Für 2012
    muss eine Steuererklärung abgegeben werden. Sämtliche
    Honorareinnahmen abzüglich sämtlicher aus der Honorar
    tätigkeit resultierenden Betriebsausgaben ergeben
    dann Gewinn oder Verlust auf der Anlage G bzw S.

  4. Festanstellung umfasst üblicherweise Anmeldung bei
    der Krankenkasse mit den Konsequenzen KV, PV, RV und
    AV. Am einfachsten im Lohnbüro des neuen Arbeitgebers
    nachfragen.

Viel Spaß

F. Lüdemann

Hallo,

ich gehe einmal davon aus, dass Du bisher Rechnungen gestellt hast. Damit warst Du bisher entweder gewerblich oder freiberuflich tätig (welches der beiden Möglichkeiten zutrifft, hängt von der Tätigkeit ab). In Zukunft wirst Du „abhängig beschäftigt“ sein. Diese Tätigkeit ist lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig, Dein Arbeitgeber wird also Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge einbehalten.

Mit einer 400 €-Grenze haben die Honorartätigkeiten nichts zu tun. Bei einem „Minijob“ bist Du „abhängig beschäftigt“, der Arbeitgeber zahlt also Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge, allerdings pauschal.

Du hättest wegen Deiner bisherigen Tätigkeiten eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, dabei wäre auch geklärt worden, ob die Tätigkeit „selbstständig“ oder „gewerblich“ ist. (Dass Du bisher Student bist, bedeutet nicht, dass Du Dein Einkommen nicht versteuern müsstest!)
Ich gehe einmal davon aus, dass Du bisher keine solche Einkommensteuererklärung abgegeben hast. Formal wäre das Steuerhinterziehung. Ich rate Dir deshalb dazu, dass mit einem fachkundigen Bekannten oder einem Steuerberater (der kostet zwar was, dafür haftet er aber für seinen Rat!) zu besprechen.
Und ich kann nur raten, das NICHT einfach abzuhaken: Deine Auftraggeber haben Dir Geld gezahlt, die haben diese Kosten in Ihrer Steuererklärung angegeben - das Finanzamt weiß also, dass Du Geld bekommen hast. Und es wird stichprobenmäßig geprüft, ob der Empfänger der Zahlungen diese Zahlungen in seiner Einkommensteuererklärung angegeben hat. Wenn Dein Auftraggeber und Du an unterschiedlichen Orten seit und damit unterschiedliche Finanzämter habt, werden sogenannte „Kontrollmitteilungen“ geschrieben.

Ich will Dir damit keine Angst machen. Wenn Du glaubhaft versichern kannst, dass Du einfach ahnungslos warst und nun ein braver Steuerpflichtiger sein willst, wird Dir wohl keiner den Kopf runterreißen. Aber es macht sich halt gut, wenn Du die Initiative ergreifst, um die Situation zu bereinigen.

Schöne Grüße
Roland

Hallo,

da wäre abzuklären, welche Tätigkeit Du genau machst, ob es eine Tätigkeit aus Gewerbebetrieb ist, oder eine selbständige (freiberufliche) Tätigkeit.
Der Vorteil beim Freiberufler - es fällt keine Gewerbesteuer an, wenn der Gewinn über 24.000,00 € liegt. Dazu gibts einen Katalog mit Auflistung aller Berufe im Steuergesetz, alternativ vom STeuerberater abklären lassen.

Würde empfehlen die Minijob-Grenze von derzeit 400,00 € (ab 01.07. 450,00 €) auszunutzen. Den Rest gegen Rechnung (müssen aber getrennte Leistungsempfänger sein). Die Einnahmen gegen Rechnung müssen dann bei der jährlichen Einkommensteuererklärung angegeben werden. Beim Minijob trägt meist der Arbeitgeber die Nebenkosten.

Der Arbeitgeber mit der Festanstellung regelt das mit der Krankenversicherung.

Da alles etwas komplex bitte Termin bei einem Steuerberater vereinbaren, weil es auch wichtig ist zu wissen, was alles auf der Rechnung stehen muss, was abzusetzen ist usw.

Die Festabstellung ist nach meinem Wissen der Aufhänger, hier wird nach Soziualversicherung und ESt gerechnet. Die weiteren Honorarjobs sind dann selbstständige Arbeiten im Sinne der ESt und der Krankenkasse. Entscheidend werden die Summen sein, die letztlich im Monat zusammen kommen. Ich denke da an Freibeträge in der KV. Und mit dieser würde ich auch mal sprechen.

Viel Spass denn… Peter

  1. Frage: Bin ich dann freiberuflich selbstständig? Oder etwas anderes?

Wenn ich mal unterstelle, dass du eine Lehrtätigkeit bei den Honorarverträgen ausübst, wären das Einkünfte aus selbst. Tätigkeit.

  1. Frage: Muss ich ein Gewerbe anmelden?

Nein, siehe Punkt eins. Anmeldung beim Finanzamt reicht.

  1. Frage: Da ich mit den Honorarjobs definitiv über die 400Euro Grenze komme, muss ich das Einkommen steuerlich absetzen.
    Jährlich? Monatlich? Bei wem muss ich mich melden?

Siehe Punkt 2…beim Finanzamt. Dieses schickt einen Fragebogen raus, in dem die zu erwartenden Einkünfte eingetragen werden. Je nach deren Höhe, kann es sein, dass das FA Einkommensteuervorauszahlungen festsetzt.

  1. Frage: Welcher meiner Arbeitgeber trägt die gängigen Sozialabgaben (Krankenversicherung, Pflegeversicherung…)?

Beiträge zur Sozialversicherung werden dann abgeführt, wenn eine nichtselbstständige Tätigkeit über 401 ,- EUR Brutto mtl. ausgeübt wird. Ob das bei der angebotenen Festanstellung der Fall sein wird, hängt also an deinem zu erwartenden Verdienst. Ansonsten wäre es ein Minijob bis 400 EUR, dann wärst du darüber aber nicht krankenversichert.

Hoffe, ich konnte etwas helfen.

VG Corinna

Hallo!

Entschuldige bitte, ich komme aus beruflichen Gründen zur Zeit nicht dazu die direkten Anfragen zu beantworten.

Stelle Deine Fragen doch einfach ins Forum, im Steuerbrett rein (Achtung! Anonymisieren), dort werden Sie sicherlich zügig beantwortet.

Danke

Hallo immergruen,

leider war ich in diesem Forum lange Zeit inaktiv. Ich gehe davon aus, dass du nun deine Antwort auf deine Fragen bereits erhalten hast.

lg Melanie

Im kommenden Monat möchte ich mich beruflich neu orientieren.
Durch einen Zufall wurde mir eine Anstellung von 8 Stunden
angeboten. Das Ganze wäre dann eine Festanstellung mit
Dienstvertrag, keine Honorartätigkeit.

Nebenbei arbeite ich dann über drei Honorarverträge im
Bildungswesen.

Ein Honorarvertrag beträgt 3 Stunden (Honorar), ein weiterer
12 Stunden und der dritte Vertrag 8 Stunden (Vergütung).

Derzeit bin ich noch Student, werde aber dementsprechend ab
nächsten Monat meinen Studentenstatus aufgeben und mich bei
meiner Krankenversicherung ummelden müssen.

  1. Frage: Bin ich dann freiberuflich selbstständig? Oder etwas
    anderes?

  2. Frage: Muss ich ein Gewerbe anmelden?

  3. Frage: Da ich mit den Honorarjobs definitiv über die 400
    Euro Grenze komme, muss ich das Einkommen steuerlich absetzen.
    Jährlich? Monatlich? Bei wem muss ich mich melden?

  4. Frage: Welcher meiner Arbeitgeber trägt die gängigen
    Sozialabgaben (Krankenversicherung, Pflegeversicherung…)?

Viele Fragen, aber ich kann mir leider nichts aus meinen
Rechtsquellen erschließen - alles sehr schwer verständlich!

Vielen Dank!