Fahrrad fahren ohne Licht am Tag

Ich bin heute von einem Polizisten angehalten worden, da ich am sonnigen Mittag ohne Licht gefahren bin. Ohne Licht heißt dabei, dass ich mein baterrie betriebens Licht nicht mitgenommen bzw am (Sport-)Fahrrad montiert hatte. Dies bedeutete 10 Euro Strafe. Außerdem meinte er, dass mir ein Katzenauge (diese Reflektoren in den Speichen) fehlen würde (Ich hatte 1 vorne und 2 hinten) und er mich dafür auch hätte dranhaben können.

Ist dies alles rechtens oder einfach nur übertribene Geldmache der münsteraner Polizei.

Noch eine weitere Frage: Bei der Kontrolle hatte er nicht meinen Personalausweiß verlangt. Macht dies einen Unterschied?

Hallo TilleK, ich weiß nicht, wie Du auf mich kommst, aber ich kann Dir zu engesprochenen Thema leider nicht weiterhelfen, sorry.

Gruß S.W.

Hallo,

leider kann ich nicht helfen :frowning:

aber vllt findest du im inet gesetze zum straßenverkehrsrecht…

viel erfolg!!!

Danke für dein Vertrauen, mir diese Frage gestellt zu haben. Also - ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Fahrradfahrer am hellichten Tag mit Licht fahren muss. Das höre ich zum ersten Mal. Ich selbst fahre auch öfter mit dem Rad, habe noch nie Licht angemacht.
Meiner Meinung ist das Geldschneiderei. Du hättest dir von dem Polizisten mal den Ausweis zeigen lassen sollen. Aber damit du Gewissheit bekommst, würde ich einfach mal bei der Polizei anrufen und nachfragen, ob Licht am Fahrrad am hellichten Tag Pflicht ist?
Mit den Blinkeffekten hat er allerdings Recht. Es ist Vorschrift vorne 2 und hinten 2.
Ich hoffe, dir etwas geholfen zu haben.
LG Ida-Sonne