Ich bin heute von einem Polizisten angehalten worden, da ich am sonnigen Mittag ohne Licht gefahren bin. Ohne Licht heißt dabei, dass ich mein baterrie betriebens Licht nicht mitgenommen bzw am (Sport-)Fahrrad montiert hatte. Dies bedeutete 10 Euro Strafe. Außerdem meinte er, dass mir ein Katzenauge (diese Reflektoren in den Speichen) fehlen würde (Ich hatte 1 vorne und 2 hinten) und er mich dafür auch hätte dranhaben können.
Ist dies alles rechtens oder einfach nur übertribene Geldmache der münsteraner Polizei.
Noch eine weitere Frage: Bei der Kontrolle hatte er nicht meinen Personalausweiß verlangt. Macht dies einen Unterschied?