Darf Tochter ausziehen in der Probezeit

Guten Tag,
Meine Tochter hat Arbeit bekommen,möchte natürlich bei uns ausziehen. Die Probezeit ist 1/2 Jahr.
Wird die Probezeit verlängert darf Sie Ausziehen ?
Wie lange geht eine Probezeit.
danke

Hi,

Meine Tochter hat Arbeit bekommen,möchte natürlich bei uns
ausziehen. Die Probezeit ist 1/2 Jahr.

Wie lange geht eine Probezeit.

willst du uns verarschen? Du schreibst doch selber „Die Probezeit ist 1/2 Jahr.“

Wird die Probezeit verlängert darf Sie Ausziehen ?

Das fragst du uns? Von mir aus darf sie auch jetzt schon ausziehen.

Gruß
Steffie

Hallo,

kannst Du mir bitte mal erklären, was die Probezeit (im Rahmen des Arbeitsvertrages?) mit dem Recht der Tochter zu tun haben sollte, ausziehen zu dürfen? Dies darf sie ab 18 jederzeit auch ohne Zustimmung der Eltern, davor eben mit Zustimmung.

Gruß vom Wiz

Guten Tag.

Kombiniere: Könnte es sein, dass die Frage des „Ausziehen-Dürfens“ in irgendeiner Form mit Hartz IV oder einer anderen staatlichen Leistung zu tun hat?

Ansonsten gilt nämlich innerhalb Europas Freizügigkeit, und damit gibt es nichts zu dürfen oder zu verbieten.

Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo,
Wiki sagt dazu folgendes:
http://de.wikipedia.org/wiki/Probezeit
die Probezeit kann sich also auch innerhalb der halbjährigen Probezeit verringern, also kann die Probezeit durchaus auch nur ein paar Wochen…dauern.

Ausziehen würde ich erst dann empfehlen, wenn die Probezeit überstanden ist und es danach zu einer Festanstellung kommt.

Gruß
Kieckie

Guten Tag,

Hallo und danke
Aber ich habe mich wohl nicht richtig ausgedrückt.
Die Probezeit ist 1/2 Jahr.Nach diesem 1/2 Jahr wird Sie wieder nur für 1 Jahr eingestellt.jetzt nimmt Sie sich eine Wohnung,und Sie wird Arbeitslos, sagt das Amt sie muss zurück zu den Eltern, da Sie unter U 25 ist.Darf Sie sich eine eigene Wohnung nehmen und muß ich Sie wieder aufnehmen?
Gruß

Servus!

Ich glaube wenn erwachsene Kinder U25 mit der Ausbildung fertig sind und mindesten ein Jahr in einer eigenen Wohnung gewohnt haben müssen die Eltern das Kind nicht wieder aufnehmen und auch keinen Unterhalt mehr zahlen.

Für weitere/mehr/bessere Hilfe stelle deine Frage unter Beachtung von FAQ:1129 doch im Rechtsbrett nochmal.

es grüßt
karline

Ansonsten gilt nämlich innerhalb Europas Freizügigkeit, und
damit gibt es nichts zu dürfen oder zu verbieten.

Nicht ganz, bei Hartz4 gibt es folgende Regelung:
„Arbeitslosengeld II-Empfänger unter 25 Jahren haben keinen Anspruch auf eine eigene Wohnung. Wenn sie umziehen möchten, ist eine Zustimmung des zuständigen kommunalen Trägers notwendig.“

Heißt: Hartz4-Empfänger unter 25 müssen u.U. so lange bei den Eltern wohnen bleiben, bis sie endlich 25 sind.

Wenn sie weiter vom Staat finanziert werden möchten, richtig. Umziehen dürfen sie aber trotzdem, wie sie lustig sind - nur Geld gibt’s dann keines mehr geschenkt.

.m

So schaut’s aus! :smile: Bei einem Hartz4-Empfänger geh ich allerdings davon aus, dass er das Geld auch braucht - und dann darf er eben nicht so, wie er gerne möchte!

Vielleicht kontaktierst du mal eine unabhängige Beratungsstelle, die können dir sicher genau Auskunft geben, die gibt es z.B. von der Caritas oder der Kirche. Bei uns liegen im Rathaus Info-Broschüren mit Adressen aus, gibt es vielleicht bei euch auch!? Ansonsten mal im Rathaus oder auch beim Arbeitsamt nachfragen.

So schaut’s aus! :smile: Bei einem Hartz4-Empfänger geh ich
allerdings davon aus, dass er das Geld auch braucht - und dann
darf er eben nicht so, wie er gerne möchte!

Welche Logik ist das denn?
Ich darf auch aufhören zu arbeiten, das ist meine Entscheidung.
Nur: dann hab ich halt kein Geld. Fertig.

Gruß
Elke

Verstehst du das Wort „ansonsten“ nicht?

2 Like

Hi,

Nur: dann hab ich halt kein Geld. Fertig.

eben, aber da der Hartz IV Empfänger ja Geld geschenkt bekommt, darf er eben nicht so wie er will. Oder er hat eben auch kein Geld.

Gruß
Steffie

Hallo,

eben, aber da der Hartz IV Empfänger ja Geld geschenkt
bekommt, darf er eben nicht so wie er will. Oder er hat eben
auch kein Geld.

Es mag nur wie Haarspalterei klingen - aber für mich ist da schon ein essentieller Unterschied.
Niemand zwingt ihn. Er darf tun, was er will. Nur muss er mit den Konsequenzen leben. In der Praxis mag das bedeuten, dass er nicht kann wie er will, aber dürfen tut er schon.

Gruß
Elke

1 Like

Doch Haarspalterei …
Hallo Elke

Es mag nur wie Haarspalterei klingen - aber für mich ist da schon ein essentieller Unterschied.
Niemand zwingt ihn. Er darf tun, was er will. Nur muss er mit den Konsequenzen leben.

Aber das ist doch bei allen Sachen so, auch bei denen, die man nicht darf. Und drohende Konsequenzen können einen ja sehr wohl zwingen, besonders wenn sie existenzbedrohend sind. -

Mal ein anderes Beispiel: wenn ich einen mit einer Pistole bedrohen und sagen würde, er müsse mir jetzt sein Portemonnaie geben, was er dann auch tut, und ich hinterher argumentiere, dass er es ja nicht hätte machen müssen, er wäre ja völlig frei gewesen in dem was er tut oder nicht tut, er hätte nur mit den Konsequenzen leben (bzw nicht mehr leben) müssen, würde das dann nicht ein bisschen zynisch wirken?

(Jetzt mal vorausgesetzt, dass es eine gewisse Arbeitslosenquote tatsächlich gibt und keine Erfindung ist, und dass nicht jeder jederzeit sofort eine bezahlte Arbeit finden kann, und dass man zum Leben irgendwie Geld braucht)

Viele Grüße

nein
Hallo,

Mal ein anderes Beispiel: wenn ich einen mit einer Pistole
bedrohen und sagen würde, er müsse mir jetzt sein Portemonnaie
geben, was er dann auch tut, und ich hinterher argumentiere,
dass er es ja nicht hätte machen müssen, er wäre ja völlig
frei gewesen in dem was er tut oder nicht tut, er hätte nur
mit den Konsequenzen leben (bzw nicht mehr leben) müssen,
würde das dann nicht ein bisschen zynisch wirken?

Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.
Kein Geld vom Staat zu bekommen, ist nicht lebensbedrohlich.

(Jetzt mal vorausgesetzt, dass es eine gewisse
Arbeitslosenquote tatsächlich gibt und keine Erfindung ist,
und dass nicht jeder jederzeit sofort eine bezahlte Arbeit
finden kann, und dass man zum Leben irgendwie Geld braucht)

Ich habe nicht gesagt, dass es leicht ist. Dennoch ist die Argumentation verquer: es klingt nämlich so, als würde der böse Staat jemanden zu etwas zwingen - es ist aber andersrum: es gibt Hilfen, wenn man sich auf gewisse Weise verhält.

Gruß
Elke

1 Like

Hallo

Kein Geld vom Staat zu bekommen, ist nicht lebensbedrohlich.

So genau sollte der Vergleich auch nicht genommen werden. Ich wollte ja vor allen Dingen die von dir behauptete Freiwilligkeit etwas anzweifeln.

  • Andererseits kann es aber doch lebensbedrohlich sein, kein Geld vom Staat zu bekommen? Jedenfalls wenn man auch sonst nirgendwo her Geld bekommen kann?

Ich habe nicht gesagt, dass es leicht ist.

Es gibt Leute, für die ist es nicht nur nicht leicht, sondern für geht es gar nicht. Wenn es Arbeitslosigkeit gibt, dann gibt es zwangsläufig auch welche, die es betrifft.

es gibt Hilfen, wenn man sich auf gewisse Weise verhält.

Na gut, dass der Staat einen nicht zu Hause oder irgendwo aufsucht und einem was wegnimmt, das stimmt natürlich.

Viele Grüße
Simsy