Erziehungsurlaub und Teilzeitbeschäftigung

Hallo,

Nach der Geburt unserer Tochter am 20. September wird meine Frau jetzt 3 Jahre Erziehungsurlaub nehmen. Da sie danach voraussichtlich nicht mehr bei ihrem jetzigen Arbeitgeber arbeiten will, folgende Frage:
Entstehen für sie irgendwelche Nachteile, wenn sie jetzt bei ihrem Arbeitgeber kündigt?
Meine Frau ist als Hauswirtschafterin in einem Privathaushalt angestellt.

Außerdem will meine Frau ab Januar 2002 einer Teilzeitbeschäftigung (15 Std./Woche) nachgehen. Kann der jetzige Arbeitgeber das verweigern?

Letzte Frage: Bundeserziehungsgeld werden wir aufgrund der Einkommensgrenzen nur die ersten sechs Monate bekommen. Würde die Teilzeitbeschäftigung ab Januar 2002 bei der Berechnung des Erziehungsgeldes mit berücksichtigt werden? Meines Wissens ist für die Festsetzung des Erziehungsgeldes für die ersten 6 Monate nur das Einkommen im Kalenderjahr der Geburt entscheidend, oder? Und hier (2001) wird sie zwischen Mutterschutz und Jahresende kein Einkommen haben.

Gruß,
Markus

Hallo auch!
ersteinmal einen herzlichen Glückwunsch und alles Gute für Euren Nachwuchs!

Nach der Geburt unserer Tochter am 20. September wird meine
Frau jetzt 3 Jahre Erziehungsurlaub nehmen. Da sie danach
voraussichtlich nicht mehr bei ihrem jetzigen Arbeitgeber
arbeiten will, folgende Frage:
Entstehen für sie irgendwelche Nachteile, wenn sie jetzt bei
ihrem Arbeitgeber kündigt?
Meine Frau ist als Hauswirtschafterin in einem Privathaushalt
angestellt.

Nie kündigen! Meine Frau will auch nicht unbedingt wieder in ihren alten Job zurück, aber man weiss ja nie, was mal kommt…

Außerdem will meine Frau ab Januar 2002 einer
Teilzeitbeschäftigung (15 Std./Woche) nachgehen. Kann der
jetzige Arbeitgeber das verweigern?
Letzte Frage: Bundeserziehungsgeld werden wir aufgrund der
Einkommensgrenzen nur die ersten sechs Monate bekommen. Würde
die Teilzeitbeschäftigung ab Januar 2002 bei der Berechnung
des Erziehungsgeldes mit berücksichtigt werden? Meines Wissens
ist für die Festsetzung des Erziehungsgeldes für die ersten 6
Monate nur das Einkommen im Kalenderjahr der Geburt
entscheidend, oder? Und hier (2001) wird sie zwischen
Mutterschutz und Jahresende kein Einkommen haben.

Weiss ich nicht.
Aber die ÖTV und da „Bundesministerium für Familie, Senioren Frauen und Jugend“ haben gute Broschüren, die vom Ministerium kann man sich kostenlos zuschicken lassen.

Viel Spaß mit Eurem Nachwuchs!

Gruß

Weikko

*auchgradepappageworden*

Gruß,
Markus

Entstehen für sie irgendwelche Nachteile, wenn sie jetzt bei
ihrem Arbeitgeber kündigt?
Meine Frau ist als Hauswirtschafterin in einem Privathaushalt
angestellt.

Ja, wenn sie kündigt, hat sie keinen Erziehungsurlaub sondern ist einfach so Mutter. Erziehungsurlaubszeiten werden mit einem durchschnittsverdienst von irgendwas 3.600,- DM für die Rentenzeit berechnet, heißt, sie erwirtschaftet pro Jahr Erziehungsurlaub 50,- DM monatliche Rente, also insg. erhöht sich nach dem Erziehungsurlaub ihre Rente um 150,- DM

Außerdem will meine Frau ab Januar 2002 einer
Teilzeitbeschäftigung (15 Std./Woche) nachgehen. Kann der
jetzige Arbeitgeber das verweigern?

im Erziehungsurlaub darf man nur einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen - weiß nicht mehr, ob sie bei 14 oder 15 Std. liegt (oder 19?). Verdiensthöhe war - mein ich - egal. Der Arbeitgeber muss auf jeden Fall zustimmen.

Letzte Frage: Bundeserziehungsgeld werden wir aufgrund der
Einkommensgrenzen nur die ersten sechs Monate bekommen. Würde
die Teilzeitbeschäftigung ab Januar 2002 bei der Berechnung
des Erziehungsgeldes mit berücksichtigt werden? Meines Wissens
ist für die Festsetzung des Erziehungsgeldes für die ersten 6
Monate nur das Einkommen im Kalenderjahr der Geburt
entscheidend, oder?

ich meine auch. Aber es gibt da wirklich viele Infos und Broschüren zu.

Gruß, brigitte