Hallo,
die konkreten Inhalte der Aufsichtspflicht sind nirgendwo gesetzlich geregelt. Fest steht allerdings, dass die Eltern bis zur Volljährigkeit ihres Kindes die Aufsichtspflicht für dieses haben.
Bei Entscheidungen über die Vernachlässigung der Aufsichtspflicht geht es immer darum, die individuellen Umstände zu beleuchten. Heißt: Haben die Eltern die Entwicklung ihres Kindes, seine Fähigkeiten und seine Reife ausreichend gut eingeschätzt, um dem Kind bestimmte Dinge zu erlauben.
Bedeutet in deinem Fall: Wenn die Eltern deiner Freundin ihr zutrauen, dass sie alleine mit dir unterwegs sein kann, ohne sich dabei in Gefahr zu begeben oder mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen (sie darf z.B. in keine Disco und in Kneipen auch tagsüber nur, wenn sie dort was essen möchte und sie darf keinen Alkohol trinken).
Wenn sie ihr nicht zutrauen, sich an diese und andere Vorschriften zu halten, dürfen sie auch nicht alleine wegfahren lassen. In jedem Fall müssen sich die Eltern erst mal dafür verantworten, wenn deine Freundin auf dieser Reise z.B. mit Alkohol erwischt wird.
Es wird also in hohem Maße davon abhängen, wie zuverlässig deine Freundin in dieser Beziehung bisher war. Wenn es schon Probleme mit Alkohol/ Disco/ Unzuverlässigkeit insgesamt gab, laufen die Eltern Gefahr, wegen einer Vernachlässigung der Aufsichtspflicht zur Verantwortung gezogen zu werden, wenn sie die Reise erlauben, und deine Freundin irgendwas Verbotenes/ Gefährliches tut.
In jedem Fall sollten sie euch - falls sie die Reise erlauben - eine schriftliche Einverständniserklärung mitgeben und eine Kopie ihres Ausweises, um sicherzustellen, dass die Unterschrift nicht gefälscht ist. Auch das Ziel eurer Reise und die genaue Dauer des Aufenthalts sollte dort vermerkt sein. Einfach irgendwie durch die Gegend zu fahren, könnte mit 14 eher als unangemessen ausgelegt werden. Auch das wird aber letzten Endes eine Sache der richterlichen Interpretation sein, wenn es irgendwelche Probleme gibt.
Schöne Grüße,
Jule