Jugendliche allein in den Urlaub lassen

Hallo, kann mir jemand (mit Nachweisen) erklären, ab wann man (als Elternteil) eine(n) Jugendliche(n) in den Urlaub (innerhalb Deutschland) fahren lassen darf? Die Mutter einer Freundin (14 Jahre) von mir macht sich Sorgen, dass sie damit in irgend einer Weiße ihre Aufsichtspflicht oder vergleichbares verletzt.

Kann jemand Rat geben?
Danke schonmal :smile:

Abgesehen davon dass sie juristisch recht hat… selbst wenns anders wäre würde sich die Mutter Sorgen machen.

Hallo,

wenn Du,als Weihnachtsmännchen nach Fakten suchst,die Du der Mutter (Deiner?) 14-jährigen Freundin um die Ohren hauen kannst,muß ich Dich enttäuschen.

Die Mutter macht sich(zu Recht)Sorgen und hat das Recht und die Pflicht(nicht nur in irgendeiner WEIßE,lustig!!!)von ihrem Veto Gebrauch zu machen.

Gruß von Oscara

ähm, wie alt bist du denn eigentlich?
Willst Du sie ungestraft poppen?
Oder worauf zielt ansonsten Deine Frage?

Sicher verstehst Du, dass Du hier keine Antwort bekommst, die Dir genehm ist.

lol

Sorry, Maralena,

aber solch eine unverschämte Unterstellung als Antwort auf eine völlig sachliche Frage verstößt mit Sicherheit gegen die Netiquette und sollte unbedingt gelöscht werden. Und das auch noch an Weihnachten!

Ich fände, eine Entschuldigung wäre angebracht!

Manu

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Servus, Weihnachtsmännchen,

wenns um juristische Aspekte geht, wärst du im Rechtsbrett besser aufgehoben.

Ab einem gewissen Alter wollen Teenies nicht mehr mit ihren Eltern verreisen. Ich durfte zum erstenmal mit 15 allein (mit Freundinnen) nach Spanien.
Mit 14 durfte ich nur (allein) in Urlaub, weil der Vater einer meiner Freundinnen als Aufsichtsperson dabei war.

Gruß und frohe Weihnachten
Manu

Sorry, Manu…

aber solch eine unverschämte Unterstellung als Antwort auf
eine völlig sachliche Frage verstößt mit Sicherheit gegen die
Netiquette und sollte unbedingt gelöscht werden.

Und das auch

noch an Weihnachten!

was hat das denn mit Weihnachten zu tun, wäre es zu Ostern weniger unverschämt?

zur Sache: ich hab meinen Sohn als er 6 Jahre alt war mit einer Jugendgruppe für 6 Wochen ins Zeltlager auf eine deutsche Insel ziehen lassen. Er kam mit einem blauen Auge, völlig verdreckt, einem Koffer voller Strandgut und heiser zurück. Aber er war glücklich.
Man muß auch mal loslassen können. Ich bin immer dafür, wenn Kinder und Jugendliche ohne Eltern aber unter Aufsicht ihre eigenen Ferienerfahrungen machen. Gut fürs Selbstbewußtsein und Sozialverhalten.
seute

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Hallo,

die konkreten Inhalte der Aufsichtspflicht sind nirgendwo gesetzlich geregelt. Fest steht allerdings, dass die Eltern bis zur Volljährigkeit ihres Kindes die Aufsichtspflicht für dieses haben.

Bei Entscheidungen über die Vernachlässigung der Aufsichtspflicht geht es immer darum, die individuellen Umstände zu beleuchten. Heißt: Haben die Eltern die Entwicklung ihres Kindes, seine Fähigkeiten und seine Reife ausreichend gut eingeschätzt, um dem Kind bestimmte Dinge zu erlauben.

Bedeutet in deinem Fall: Wenn die Eltern deiner Freundin ihr zutrauen, dass sie alleine mit dir unterwegs sein kann, ohne sich dabei in Gefahr zu begeben oder mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen (sie darf z.B. in keine Disco und in Kneipen auch tagsüber nur, wenn sie dort was essen möchte und sie darf keinen Alkohol trinken).

Wenn sie ihr nicht zutrauen, sich an diese und andere Vorschriften zu halten, dürfen sie auch nicht alleine wegfahren lassen. In jedem Fall müssen sich die Eltern erst mal dafür verantworten, wenn deine Freundin auf dieser Reise z.B. mit Alkohol erwischt wird.

Es wird also in hohem Maße davon abhängen, wie zuverlässig deine Freundin in dieser Beziehung bisher war. Wenn es schon Probleme mit Alkohol/ Disco/ Unzuverlässigkeit insgesamt gab, laufen die Eltern Gefahr, wegen einer Vernachlässigung der Aufsichtspflicht zur Verantwortung gezogen zu werden, wenn sie die Reise erlauben, und deine Freundin irgendwas Verbotenes/ Gefährliches tut.

In jedem Fall sollten sie euch - falls sie die Reise erlauben - eine schriftliche Einverständniserklärung mitgeben und eine Kopie ihres Ausweises, um sicherzustellen, dass die Unterschrift nicht gefälscht ist. Auch das Ziel eurer Reise und die genaue Dauer des Aufenthalts sollte dort vermerkt sein. Einfach irgendwie durch die Gegend zu fahren, könnte mit 14 eher als unangemessen ausgelegt werden. Auch das wird aber letzten Endes eine Sache der richterlichen Interpretation sein, wenn es irgendwelche Probleme gibt.

Schöne Grüße,
Jule

[MOD] Re^3: Wie bist du denn drauf?
Hi,

ich denke es ist legitim Rückfragen zu stellen um hilfreiche Antworten geben zu können. Ob diese hier nun besonders feinfühlig formuliert sind mag jedem selbst überlassen sein.

Und wie schon so oft finde ich es auch gut, wenn das Forum auf solche Artikel entsprechend reagiert :wink:

Viele Grüße
MeToo

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Wie ich den Worten des Moderators entnehmen kann, ist die freie Meinungsäußerung hier recht uneingeschränkt. Daher:

  1. Ich bin 17 Jahre alt.
  2. Wann und wen ich poppen darf, das weiß ich selbst.
  3. Ist es schade, dass du es nicht geschafft hast, auf meine Frage zu antworten.
  4. Mich interessiert nun dein Alter, denn im Internet rumgammeln ohne sich im Bezug auf einen Text äußern zu können - nun ja…
  5. Bist du ein wenig auf die Nase geflogen, denn ich habe Antworten bekommen - die waren gut und haben mir meine Frage beantwortet, waren demnach nicht so sinnlos wie deine.
  6. Solltest du deine Seele und dein Gewissen mal befragen. Ist es okay für dich, mit Vorurteilen durch die Welt zu gehen?

Danke für deine Aufmerksamkeit. Falls du sie mir überhaupt gibst. Meine Frage scheinst du ja nicht verstanden haben.

LG.

Ich denke nicht, dass ich geschrieben habe, dass das Mädchen nicht gehen darf und ich etwas dagegen unternehmen möchte. Ich mag die Mutter sehr und weiß natürlich auch, welche Verantwortung sie trägt! Die Angelegenheit ist, dass sie sich einfach sorgte, sie könnte juristische Schwierigkeiten bekommen, wenn etwas unplanmäßiges geschieht.

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