Kath. Taufe als Alleinerziehende

Guten Tag,
mir kann aus meinem Bekanntenkreis leider keiner helfen, daher versuche ich nun hier mal mein Glück…!
Ich bin seit April diesen Jahres von meinem Mann und Vater meines Kindes getrennt. Wir sind standesamtlich verheiratet und er ist natürlich auch auf der Geburtsurkunde als Vater eingetragen. Nun möchte ich den Kleinen doch taufen lassen und möchte wissen, ob dazu BEIDE Elternteile Ihre Zustimmung / Unterschrift ( ?? ) geben müssen??? Da wir beide keinen Kontakt mehr haben und Ihn sein Sohn auch nicht mehr interessiert, würde der Vater mir Steine in den Weg legen, wo er nur kann.
Kann ich also auch alleine eine Taufe anmelden???
Dann bin ich vor Jahren selbst aus der kath. Kirche ausgetreten und müsste ja für die Taufe meines Kindes wieder eintreten, oder geht es auch ohne MEINE Zugehörigkeit? Wenn nicht,ist mein Eintritt auch mit Kosten verbunden???
Und müssen die Taufpaten wirklich auch Katholisch sein???
Ich danke vorab für eine Antwort !!!
Gruß aus Neuss

Hallo!

(Haben Sie auch einen Namen…wäre irgendwie persönlicher :wink: )

Auf dem Anmeldeformular gibt es lediglich ein Feld „Unterschrift des Anmeldenden“. Ob das nun Vater und/oder Mutter unterschreiben, ist dabei egal. Sie müssen lediglich durch die Geburtsurkunde (es gibt ein eigenes Exemplar für religiöse Zwecke)nachweisen, dass Sie die Mutter sind. Sie können also auch ohne Einwilligung des Vaters Ihr Kind anmelden.

Was Ihren Austritt angeht: Wenn Sie ausgetreten sind, ist das kein Grund, Ihr Kind nicht zu taufen. Ich würde Sie aber fragen, warum Sie Ihr Kind in eine Gemeinschaft hineintaufen wollen, der Sie selber den Rücken zugekehrt haben. Denn mit der Taufe sagen Sie ja auch, dass Sie Ihr Kind katholisch erziehen werden. Wie gesagt: Letztlich wird man Ihnen deswegen die Taufe nicht verweigern (höchstens einen Taufaufschub anregen, aber zumindest Fragen stellen.

Und für die Taufpaten gilt dasselbe: Der Pate hat die Aufgabe, Ihr Kind im Glauben zu stärken, ihm Vorbild zu sein und es auf seinem Glaubensweg in die katholische Kirche hinein mit zu begleiten. Das kann er aber sinnvollerweise aber nur tun, wenn er selber katholisch ist. Wer nicht schwimmen kann/will, kann auch nicht Schwimmlehrer sein. Ansonsten kommen Sie spätestens bei der Erstkommunion in die peinliche Situation, dass Ihr Kind etwas mit Begeisterung tut, was Sie selber oder die Paten eben nicht tun.

Rein formal gesehen gilt also folgendes:

a) Sie können Ihr Kind anmelden.
b) Sie MÜSSEN nicht eintreten, sollten es aber bitte tun und als einen neuen Anfang mit Ihrem Kind sehen.
c) Wenigstens ein Taufpate MUSS in der katholischen Kirche sein.

Ich hoffe, die Antwort hilft Ihnen weiter. Falls Sie vor Ort Probleme bekommen, taufe ich Ihr Kind bei uns :wink:

Herzliche Grüße!

Diakon Gerd Wagner

Guten Abend Diakon Wagner,

mein Name ist [Name entfernt] - da ich neu hier bin dachte ich,mein Name wird Ihnen mit übermittelt; bitte um Entschuldigung :o) !!

Vielen Dank für die schnelle Antwort, Sie haben mir SEHR damit weiter geholfen !

Zum Abschluß hätte ich aber noch eine Frage, die ich vergessen hatte : kann ich denn "so ohne weiteres " wieder in die Kirche eintreten ( das Austreten war ja nur 1 Unterschrift ) und wissen Sie rein zufällig auch, was ich dafür benötige??

Vielen Dank auch für Ihr Angebot,aber wo ist denn „bei uns“ ??? :o) Ich hoffe es gibt keine gr. Probleme? Da ich wie erwähnt einen Neuanfang gemacht habe und noch nicht lange hier wohne,werde ich im nächsten Jahr mal in der Kath. Gemeinde hier vorsprechen.

Ihnen nochmal vielen herzlichen Dank und eine besinnliche restliche Adventszeit aus Neuss.

[Name entfernt]

Liebe Frau [Name entfernt]!

Der Wiedereintritt geht recht unproblematisch. Schauen Sie mal hier, da finden Sie ausführliche Informationen:
http://www.katholisch-werden.de/a/wiedereintritt.html

Im Grunde genommen müssen Sie nur mit einem Seelsorger Kontakt aufnehmen- alles weitere ergibt sich dann.

Wenn Sie dazu auch Fragen zum Glauben haben, die aber (noch) nicht gleich „amtlich“ mit einem Pfarrer vor Ort besprechen wollen, dürfen Sie auch gerne mir mailen.

„bei uns“ ist übrigens in der Nähe von Darmstadt (Ober-Ramstadt).

Viel Erfolg und liebe Grüße!

Diakon Gerd Wagner

Guten Tag,
auch wenn die Fragende kein Mitglied mehr ist, so kann man diese Frage auch heute noch lesen. Daher möchte ich kurz darauf antworten.

Herr Diakon Wagner, Ihre Antwort mag für Ihre Amtskirche halbwegs gelten (obwohl jeder kath. Pfarrer das wohl nicht ganz so sehen wird), von Rechts wegen stimmt Ihre Aussage jedoch nicht. Solange beide Eltern Erziehungsberechtigt sind, hat der leibliche Vater Mitspracherecht und muß von Amts wegen dazu befragt werden. Lehnt er ab, ist eine Taufe in egal welche Kirche nicht möglich. Zwar ist bei einem verheiratetem Paar unerheblich, wer den Antrag unterschreibt, bei geschiedenen sieht es aber anders aus. Einfacher ist es, wenn der taufwillige Elternteiyl das alleinige Erziehungsrecht hat. Dann hat der andere Elternteil kein Mitspracherecht mehr.
Solange noch gemeinsames Sorgerecht bexteht, kann zur Vermittlung das Jugendamt eingeschaltet werden. Diese können zum Wohl des Kindes die Beantragung des alleinigen Sorgerechtes befürworten und beim Familiengericht Druck machen.

Der Kontext des gelöschten Mitgliedes läßt jedoch vermuten, das die Taufe des Kindes nicht aus Überzeugung gesucht wurde, sondern eher ein Klischee bedient werden sollte. Da die von mir verlassene kath. Amtskirche noch immer zur Bestandserhaltung die Babytaufe forciert, und in katholischen Kreisen (ob praktizierend oder als Karteileiche) die Taufe und Erstkommunion zu den üblichen Familienfesten gehören, ist ex nicht immer der Glaube, die Eltern ein Baby zur Taufe treibt. Hier sollten die Amtskirchen mehr Aufklärungsarbeit bei den Eltern leisten. Nur um den Kindern die weiße Hochzeit in der Kirche nicht zu vermasseln, ein Kind taufen zu lassen ist wohl nicht der richtige Weg. Das die Mutter in diesem Fall durchblicken läßt, das weder sie noch die Paten den katholischen Glauben neu annehmen wollen, zeigt deutlich, das weder Mutter noch Paten eine katholische Erziehung durchführen werden. Ich will hier auf KEINEM FALL das fehlen christlicher Gesinnung unterstellen. Aber es fehlt deutlich der Wille, die Werte und die Orsgemeinde der kath. Kirche zu unterstützen bzw. diese Werte dem Kind zu vermitteln. Würden Mutter und Paten dies tun, wären sie entweder noch Mitglieder der kath. Kirche, oder würden dies nicht in einem öffentlichen Forum klären, sondern bei einem Pfarrer / Diakon ihrer Wahl. Scheinbar fehlt hier das Vertrauen in die Amtskirche oder das Kirchenamt vor Ort. Kann ich nachvollziehen. Aber dann schiebe ich nicht mein Kind dorthin ab und halte mich sonst raus.

Kennt die Mutter eigentlich die wahre Aufgabe von Taufpaten ? Nur neben dem Taufbecken rumstehen und nachher Kuchenessen ist nicht alles. Aus kirchlicher Sicht übernehmen die Taufpaten erzieherische Maßnahmen im Glauben und Leben des Kindes, wenn die Eltern nicht mehr dazu in der Lage sind. Das geht rechtlich sogar bis hin zur Adoption bei Ableben der Eltern.

Nebenbei, ich bin praktizierender Christ, der vom Katholizismus zu einer anderen Glaubensgemeinschaft wechselte.
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Scharmach