Kindsmutter verhindert umgang mit unserer Tochter

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bräuchte dringend einen rat da ich mit meine latein fast am ende bin.

Es geht um folgendes,

meine Ex Lebensgefährtin hat sich von mir am 3 Juni diesen Jahres von mir getrennt. Sie ist mit sack und pack samt tochter abgehauen während ich auf der Arbeit war. Eine nachricht hat sie mir auch nicht hinterlassen.

wir hatten die letzte zeit sehr viel Streit, hauptsächlich wegen unserer 4 jährigen tochter. Sie vereinamt sie so sehr, dass sie überhaupt keine chance hat hat sich zu entfalten. Selbst wenn sie mit Kindern gegenüber spielen wollte ist sie ihr die ganze zeit hinterher gelaufen. Wenn ich mit meiner Tochter auf der chouch lag und einen zeichentrickfilm mit ihr zu schauen kam sie und drückte sich einfach zwischen mir und meiner Tochter. Selbst meine tochter fing schonmal an zu weinen und wollte das sie wieder geht. selbst im letzten winter erlaubte sie ihr nicht einmal Schlitten zu fahren, aus Angst sie könnte hinfallen. Erst nachdem wir eine heftige auseinandersetzung hatten und meine tochter schon nach ihrer Mutter gehauen hat (leider) konnte ich ohne ihre zustimmung mal alleine weg und bin mit ihr schlitten gefahren. Sie war dann irgendwann sogar so mutig das sie den ganzen Berg mit dem schlitten runtergefahren ist. Nun ja…
2 Tage nach ihrem auszug hab ich beim Jugendamt angerufen und habe dort ein eltergespräch angeboten bekommen um auch eine umgangsregelung herbeizuführen. Damit das Kind aber erstmal zu ruhe kommt erst in 1-2 wochen so die SB. Als ich jedoch nach 3 Wochen beim Jugendamt angerufen habe um zu erfahren was den mit dem Gespräch ist, hab ich nur erfahren das die Sb im Urlaub ist und ich dann nochmal anrufen sollte. Habe dann 1 woche später angerufen um die Sb nach dem sachstand zu fragen. Als antwort bekamm ich jedoch nur das sich die Kindsmutter noch nicht gemeldet hat und sie mir nicht helfen kann. wortlaut der sb: Was soll ich den machen? ( gespräch steht bis heute aus)

Also habe ich einen Anwalt eingeschaltet um eine Umgangsvereinbarung herbeizuführen. Es wurden bisher 3 wochenenden ausgehandelt denen sie zugestimmt hat und immeriweder kurfristig abgesagt hat. Sie wirft mir vor ich hätte mich an meiner Tochter vergriffen und ich hätte schonmal eine kontaktsperre gehabt (von der ich bis heute nichts weiß.) Dies ist schlicht und ergreifend eine Lüge da meine Familie und ich (unter vorheriger info bei der Polizei) sie aus dem Mutterkindheim rausgeholt haben, weil sie sich dort nicht wohl gefühlt hatte.

Wie gesagt hatte sie die per Anwalt festgelegten termine einfach nicht eingehalten und sie möchzte nur dem umgang zustimmen wenn meine Mutter dabei wäre. Also hat meine Mutter, die in der pflege arbeitet sich für diesen samsatg freigenommen um meine Tochter abzuholen. Am donnerstag ( 2 tage vorher) kam dann wieder die absage durch ihren anwalt , dass es erst nächsten samstag zu einem umgang kommt, mit der begründung: Meine Tochter müsse auf den besuch vorbereitet werden. Als ich meine Muter anrief um ihr mit mitzuteilen das der termin geplatzt ist, habe ich erfahren das die KM durch ein telefonat mit meiner mutter wusste das sie den Samstag darauf arbeiten muss. Daraufhin kam ja die mitteilung das sie dem umgang mit meiner Tochter erst am nächsten Samstag zustimmt. Also genau an dem Samstag wo meine Mutter arbeiten muss und keine Zeit hat, alles mit der begründung das meine tochter darauf vorbereitet werden muss. Ich hege jetzt stark den verdacht das die KM mir meine Tochter entfremden will und alles mögliche tut um sie mir vorzuenthalten. Ich weiß nicht mehr weiter. Der einzigste weg ist jetzt das gerichtlich zu klären. Aber bis es zu einer verhandlung kommt kann es doch sehr lange dauern und selbst da wird sie sicher alles versuchen um mir den umgang zu erschweren. Das Jugendamt handelt nicht obwohl ich genau von der Sb weiß das die KM in psychologische behandlung gehn wollte btw muss, da sich definitiv krank ist. Ich weiß einfach keine rat mehr wie ich auf diese Frau den druck erhöhen kann. ich möchte nicht das meine tochter von ihr krank gemacht wird. Sozialen anschluss findet die KM auch keinen und dies überträgt sie auch auf unsere Tochter. Selbst eine einladung zu einem Kindergeburtstag für meine tochter wollte sie verhindern. Ich hab sie dann einfach mit meinem Bruder geschnappt und bin mit meiner Tochter zum geburtstag gefahren. Und das hat mir die KM auch nicht verziehen. Aber was hätte ich tun sollen? Seit dem 3.juni konnte ich meine Tochter weder sehen noch mit ihr reden. Ich weiß nicht wie es ihr geht und habe angst um ihr seelisches wohl. Was sol ich am besten in der situation tun?

Habe das auch so den Jugendamt mitgeteilt aber die rühren keinen finger. Obwohl dem Jugendamt Friedberg die Akte von der Km vorliegen müsste.

Ich weiß einfach nicht mehr weiter und bin nervlich am ende und weiß nicht wie ich den Druck auf die Km noch erhöhen soll.

Danke für etwaige Tipps und hilfestellung
PS: wie habe das gemeinsame sorgerecht

hallo,

beamtenmühlen mahlen langsam - sehr langsam …und auf die hillfe des jugendamtes kannst du momentan nicht hoffen …

wenn ihr gemeinsames sorgerecht habt …dann geh am montag sofort zu deinem anwalt …der soll per einstweiliger verfügung beim gericht den antrag auf das aufenthaltsbestimmungsrecht stellen -per eilverfahren …

wenn du das in der tasche hast kannst du bei der polizei anzeige erstatten wegen kindesentzug …somit ist die mutter erstmal verpflichtet das kind auszuhändigen !!(notfalls mit hilfe der polizei )

wenn die mutter so den kontakt unterbindet und das kind so begluckt …dann besteht eine „kindeswohlgefährung“ (ein kind hat das recht auf eigene entfaltung usw) leider finde ich grad nicht die passenden §

des weiteren besteht auch eine kindeswohlgefährung wenn die kind ein elternteil wissentlich entzieht und eine entfremdung stattfindet!

daher solltest du dich mit deinem anwalt über diese schritte beraten und dann alles in die wege leiten !

das sollte die sache zumindest ein wenig beschleunigen ! eine andere und effektivere idee habe ich leider auch nicht!
(ps: bei jedem schritt den du jetzt tust ,lass deine ex bitte aussenvor und erzähle ihr nicht was du vor hast …lass das alles über deinen anwalt laufen )

lieben gruss und viel glück nancy (sollten noch fragen sein -einfach schreiben)

Hallo,

es gibt eine Initiative/Organisation Väter-helfen-Vätern oder so ähnlich, bin ja halt eine Mutter :smile: Jedenfalls weiß ich, daß die gute Tipps geben können, um die Position der Väter zu stärken und die müßten dann auch wissen, welche Schritte am sinnvollsten zu gehen sind, bevor man in die Fallen der KM tappt.

Ich fürchte nur, daß du es nur gerichtlich erzwingen kannst und ggf. sogar unter Androhung einer Strafe, wenn die KM sich nicht an die Regelung der BK hält.

Ggf. würde ich einen Umgangspfleger beantragen, der die Kontakte regelt und sicherstellt. Evtl. sogar die Übergaben begleitet oder auch organisiert.

Ich wünsche dir viel Kraft und eurer Tochter alles Gute und das sie ohne größeren Schaden daraus hervorgeht!

LG
Simone

hallo, wenn du das geminsamme sorgerecht hast dann kannst du per anwalt, das aufenthaltbestimmungsrecht, das ist ein teil vom sorgerecht,
auf dich übertragen- der km wird es somit entzogen, du kannst das kind bei dir anmelden oder bei deiner mutter, somit auch das kindergeld bekommen ,
du beantrags das alleinige aufenthaltbestimmungs recht aus dem grunde damit du, als sorgeberechtigter elternteil, zu deinem recht auf umgang kommst.
alle anträge kannst du per eilverfahren stellen, das kostet natürlich, aber , ein einwalt im familenfällen investiert viel zeit für wenig bezahlung.
also kannst du zum anwalt hingehen und ihm sagen
klar was du willst und er sagt dir was es kostet,
und du kannst das geld auf den tisch legen,
du musst dich mit nichts vertrösten lassen,
auch wenn er dein anwalt ist,
du kannst, wenn notwenig innerhalb des gesprächs,
nochmals klar sagen, folgendes will ich… und zwar schnellst möglich, machen sie bitte das und was bzw.wieviel brauchen sie dafür? …
ich verlasse mich daruf. so.

da du das sorgerecht hast muss sie das kind herausgeben,
und der anwalt kann, natürlich auch gegen kohle, beim jugendamt druckmachen, in dem er klarmacht das diese dafür zuständig sind für das wohl des kindes zu sorgen, und zum kindeswohl gehört der kontakt mit beiden elternteilen.
der anwalt kann sein eilverfahren damit begründen das es „ein sofortiger regelmäßiger umgang zwischen vater und kind ist zwingend erforderlich um selischen schaden beim kind abzuwenden“
so, und der richter haut sein stempel drauf innerhalb von 24stunden.
das ja ist natürlich verfahrensbetiligt und wird stellungnahme dazu schicken die dir nichts nützt ,
deshalb der obere vorschlag.
wie gesagt ,nicht knausern, und aufrecht stehne beim sperchen, nicht reden was die km falsch macht , sondern was Dir und Deinem Kind ZUSTEHT,
und Du Bist SORGEBERECHTIGT!!!
das kann so weit gehen das der km das sorgerecht entzogen wird und alleine auf dich übertragen wird,
weil die km mit ihrem verhalten
das geistige wohl deines kindes gefährdet,
und das wohl des kindes steht an erster stelle,
und es gilt diese zu schützen.
sihe auch unter wikipedia-sorgerecht jugendamt.
alles was du gegen die km vorträgst musst du auch beweisen können, und sie ebenfalls.
was wäre den wenn du zur kindesmutter hingehst um das kind zu sehen, auch wenn sie dich wegschiken würde,
und du würdes wieder hingehen, was wäre den?
das kind sieht dich somit regelmässig-
was wäre wenn du mit einer kopie von deiner bescheinigung das du sorgerechtbrechtigt bist
zum kindergarten gehst um dein kind zu sehen?

  • das alles würde , meiner meinung nach, starkes
    interesse an dein kind zeigen,
    auch die gerichtliche sache würde vermutlich das gleiche zeigen, das wären pluspunkte für dich.
    na ja und weenn es zu einer gerichtlichen umgangregelum kommt dann kann mann diese alle 2 wochen machen aber so , wenn ein termin abgesagt wird, das dieser am darauffolgenden wochenende Nachgeholt wird!
    so weit meine gesammelten weissheiten, - entscheide sellber was für dich gut und richtig ist.

Also ich bedanke mich erstmal für all die hifestellungen die mir gegeben wurden. Mein Anwalt ist aber Dienstag wieder im Haus da er morgen eine verhandlung hat. Tja mit dem Geld ist das natürlich so ne sache. Das ist das was grad richtig knapp ist, weil alle gemeinsamen Rechnungen über meinen namen laufen. Allerdings werde ich auch die oben genannte Vereinigung „Väter helfen Väter“ kontaktieren um hoofentlich hilfesstellungen zu bekommen. Wie ich eben erfahren habe hat die KM gestern erneut mit meiner Mutter telefoniert und hätte zur erneuten Terminverschiebung gesagt, das ihre Therapeutin sagte das das Kind auf meinen Besuch erst vorbereitet werden muss. Allerdings bin ich mir nicht sicher ob dies auch der tatsache entspricht oder ob sie überhaupt schon eine Therapeutin hat. Nachvollziehen kann ich dieses vorbereiten jedoch nicht, da ich mit meiner Tochter ein gute verhältniss hatte. Was bedeutet vorbereiten???
Kann man verlangen das ich da eine stellungnahme der Therapeutin schriftlich bekomme? wenn diese Therapeutin überhaupt existent ist?

Und entschuldigung für die teils böse vertipper meines ersten Beitrags. Uiuiui

Lieben Gruß dehof81

Das alles kommt mir sehr bekannt vor. Versuche über einen Anwalt das alleinige Sorgerecht für deine Tochter zu bekommen. So wie es aussieht will die KM dir wirklich mit Absicht dein Kind entziehen. Du must kämpfen und stark sein. Ich drück dir die Daumen.

Lg aus Xanten

Hallo,

das Jugendamt kann die Mutter nicht zwingen den Umgang zu ermöglichen. Die sind in solchen Fällen zahnlose Tiger.

Schnellstens zu einem guten Anwalt und per einstweiliger Anordnung bei Gericht den Umgang einklagen. Er sollte gleich Ordnungsgeld ersatzweise Ordnungshaft für den Fall der weiteren Umgangsverweigerung beantragen. Nicht wieder viel Zeit verstreichen lassen.

Begleiteten Umgang gibt es nur, wenn eine Gefahr für das Kind droht oder es den anderen Elternteil nicht kennt.

Wenn Du auch aus Hessen bist, solltest Du Dich mit einem Väterverein in Verbindung setzen. Schau mal unter www.vafk.de nach, ob es in Deiner Nähe einen Ansprechpartner gibt.

Gruß

hallo dehof81,

die geschichte ist ja nicht schön. aber das, was du bisher in die wege geleitet hast, war schon gut. allerdings kommst du nicht um eine gerichtsverhandlung rum. wenn ein urteil gesprochen wurde, wird die KM sich daran halten müssen. mit dem urteil hast du es dann schwarz auf weiss. um zu zeigen, wie wichtig der kontakt für dich zu deiner tochter ist, schlage doch vor, dass die ersten kontakte beim kinderschutzbund stattfinden könnten. die mitarbeiter dort können dann ihre meinung und das was sie bei dir und deiner tochter beobachtet haben weitergeben. das wäre zumindest ein anfang.
ich kann mir vorstellen, wie du dich fühlst. es ist auch mit sicherheit ein langer harter weg. aber schlage ihn ein!!! deine tochter ist es wert. und keine angst, so schnell entfremdet es sich nicht. deine tochter ist immerhin schon 4 und sie weiß wer ihr VATER ist. also los!

ich wünsche dir viel glück und erfolg.

viele grüsse
vom
früchtchen

…nun , euer kind hat dich
eine weile nicht gesehen,
vielleicht versteht es nicht was überhaupt
geschehen ist,
gut wäre schon wenn dem kinde gesagt wird das nun der papa kommt und dich zum spielen kommt,
das es mit der zeit merkt
es gibt
ein mama haus und ein papa haus,
…wie dem auch sein,
denk bei allem was du machst
ob es wirlich gut ist für dein kind,
ist es gut wenn es seine mama verleirt?
ich denke das so was sehr traumatisch für ein kind ist,
… suche immer zu erst das gespräch mit der mutter…
so denke ich,…wenn das kind etwas größer ist, spätestens ab dem schulbeginn findet dich dein kind selber, auch wenn kein kontakt da war, ein kind will immer wissen wo der andere elternteil ist,
also keine angst das kind könnte dich vergessen,
im kindi, bsp.november, laterne laufen, kommt die frage unter den kindern auf, welches kind mit den eltern kommt und welches nur mit der mama oder nur mit dem papa ,… und wo ist der papa,… usw.
gruß, unda alles gute.

Hallo,

da ich im Urlaub war, kann ich leider erst jetzt antworten. Ich antworte aber trotzdem, weil die Geschichte sehr meiner damaligen Situtaion ähnelt.

1.Über das Jugendamt was zu erreichen als Mann kann man schlichtweg vergessen. Nicht umsonst wird das Jugendamt auch spöttisch „Mütteramt“ genannt. Warum wohl?? Auch mir hat man dort damals nicht geholfen. Im gegenteil, das AMt stellt sich oft auf die Seite der Mutter. Warum ist fraglich.

  1. Du hast doch einen Anwalt eingeschaltet. Was tut der denn gegen die Willkür der KM??
    Hier hilft nur eine Umgangsregelung vom FAmiliengericht. Dass muss nicht lange dauern. Ich habe damals eine Einstweilige VErfügung gestellt- weil sich Kind sich entfremdet. Dann müssen die Richter kürzfristig einen TErmin vergeben und eine Entscheidung treffen. Meist innerhalb einer Woche.

  2. Für die zugesagten und hinterher nicht eingehaltenen Termine (per Anwalt abgestimmt die Termine?) kann die KM schadensersatzpflichtig gemacht werden für evtl. entstandene Kosten Fahrten zur Wohnung der KM oder für eine externe Betreuung (wenn Oma nicht kann, da Termin von KM verschoben). Das würde ich der KM auch knallhart und unmissverständlich klarmachen und androhen. Auch das Familengericht sollte wissen, das der Umgang bewußt vereitelt wird.
    Und das darf die Mutter nicht, da lt. Kindschaftsrecht das Kind ein Anrecht auf Umgang mit beiden Elternteilen hat. Hier verstößt die Km gegen geltenes Recht.

  3. Der Anwalt sollte beim Gericht ein Zwangsgeld beantragen. Dieses dient dazu, die Willkür der Km zu verhindern. d.h. wenn die KM das Kind nicht rausgibt oder die Tür zu bleibt beim Abholen, obwohl es ein Vaterwochenende ist, dann das Familiengericht ein Zwangsgeld anorden. Das hat schon manche KM davon abgehalten, die Tür einfach so zuzulassen, wobei in meinem Fall die Richterin nichts davon höhren wollte, und keine Zwangsgeld angedroht hat, weil sie auf seiten der Km war. Das kann natürlich auch passieren.

Was die Lügen über Tätlichkeiten betrifft: Grundsätzlich COOL und RUHIG bleiben. Das gehört zum den schmutzigen Dingen der Gegenseite. Mich traf das damals auch, als die Tür wiederholt zu blieb und ich dann minuten vor der Verhandlung vor dem Familiengericht das Schreiben der Gegenseite von der Richterin in die Hand gedrückt bekommen habe mit den Worten: Das kam so kurzfristig rein, dass ich es Ihnen nicht mehr habe rechtzeitig zustellen können. Aber Sie haben ja noch 10 Minuten Zeit, sich das durchzulesen.
Dort standen dann so Lügen wie: Ich würde dem Kind die Wäsche nicht wechseln und es würde bei Rückgabe stark nach Urin riechen. Jedem fürsorglichem Vater der sein Kind liebt trifft sowas wie ein Schlag in die Nieren.
Und das war nur eine von 100 Lügen, die die Gegenseite zu Papier gebracht und ans Gericht geschickt hat. Das war sehr unfair. Zur ersten VErhandlung bin ich da ohne Anwalt hin, weil ich glaubte das aleine zu packen. Das habe ich aber auch nur einmal gemacht von den 4 Verhandlungen. Wichtig ist, genau darauf zu achten ,was die Richter diktieren. Auch da wurde ich von der Richterin über den Tisch gezogen. Müdlich sagte sie bei der abstimmung der Umgangsregelung, dass sie das Kind Heilig Abend immer bei der Mutter sehe (was nicht übliche Regelung ist- sonder njährlicher Wechsel). Dann diktierte sie für den Schriftsatz: „Die Eltern einigten sich auf die Sonderregelung, dass das Kind Heilig Abend immer bei der Mutter verbringt.“ Da wurde ich schlichtweg reingelegt! Das ist mir aber nur einmal passiert!
Meine damalige Anwältin war zu gutgläubigt. Ich habe die Anwältin dann gewechselt. Viel bessr ist es dadurch aber nicht geworden. Die Gegenseite versucht natürlich, einen zu diskreditieren und zu demontieren. Hier zählt dann gelassen bleiben, nur bei den Fakten bleiben und sich nicht provozieren lassen. Da werden dann gerne mal Giftpfeile in der VErhandlung verschossen. Trotz allem ruhig, sachlich und souverän bleiben !!!

Wenn geteiltes Sorgerecht besteht (ich selbst habe kein Sorgerecht, da nicht verheirtatet und Kind 2002 geboren- das gabs die neue Rechtssprechung leider noch nicht), und die Kindsmutter in psychiatrischer BEhandlung ist, wie steht es da mit der ERziehungsfähigkeit? Wenn ich lese, dass das Kind isoliert wird (Geburtstage etc.). trägt dass nicht gerade zur gesunden körperlichen, geistigen und sozialen Entwicklung des bei. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, der bei Gericht genannt werden sollte.
Evtl. das Alleinige Sorgerecht beantragen??

Fazit: So schnell wie möglich Regelung durch Familiengericht herbeiführen, gelassen bleiben und ganz klar seine REchte als Vater einfordern !!!

viel Glück und alles Gute !!

P.S: Mein Sohn ist jetzt 9 Jahre alt, seit er 2,5 Jahre alt ist, streite ich mit der KM, die eine Totalverweigerin ist um den Jungen. Doch alle Nerven, Zeit und Geld haben sich gelohnt über den langen Zeitraum hartnäckig zu kämpfen. Die Beziehung und Bindung zu meinem Sohn (waren jetzt gerade 3 Wochen zusammen im Urlaub) ist so strak, die macht keiner mehr kaputt. Ich würde es heute bereuen, hätte ich damals aufgegeben. Und ich habe meiner Anwältin mehr als einmal gesagt, dass ich aufgebe und alles hinschmeiße. Aber sie hat mich immer wieder ermutigt, für meinen Sohn zu kämpfen, der ja nicht für seine Rechte kämpfen kann, da er noch so klein war. Daher habe ich es als meine moralische Verpflichtung gesehen, für seine REchte zu kämpfen.