Kleiner Notfall: Party mit 17 ?

hallo Eltern und Mitmenschen,

Gab grad nen Riesenkrach zwischen Mutter und Sohn (17)

Sohn will mit Kumpel auf ne Privatparty, die in einer öffentlichen Kleinstadt-Disko stattfindet. Hab ich grad geprüft. Es scheint ne Facebookparty zu sein, jedenfalls nur mit Einladung

Sohn will bis um 3 oder 4 bleiben, wird dann von der Mutter des Kumpels abgeholt. Mutter erlaubt nur bis 12, spätestens halb eins. Hat Angst vor KOnflikt mit dem Gesetz

Hat die Mutter Recht? Welche Argumente könnten wir bringen. Sohn jetzt total ausgeflippt, will abhauen. Hat natürlich Vorgeschichte das Ganze, schon öfter Knatsch mit ERwachsenwerden des Jungen

Oder ist das in dem Alter total üblich und wir sind die Spielverderber???

Brauche Argumente, hab mich rausgehalten

sorry für den Schreibstil, eilt

Georg

Hallo,

Sohn will mit Kumpel auf ne Privatparty, die in einer
öffentlichen Kleinstadt-Disko stattfindet. Hab ich grad
geprüft. Es scheint ne Facebookparty zu sein, jedenfalls nur
mit Einladung

Muss man bezahlen? Dann wäre rein gesetzlich in einer öffentlichen lokalität für ihn um 12 schluss. es sei denn, es wäre eine erziehungsberechtigte dabei. In vielen Discos wird heutzutage der Ausweis einbehalten, und die u18 dann um zwölf rausgeworfen.

Sohn will bis um 3 oder 4 bleiben, wird dann von der Mutter
des Kumpels abgeholt. Mutter erlaubt nur bis 12, spätestens
halb eins. Hat Angst vor KOnflikt mit dem Gesetz

s.o. Allerdings weiß ich nicht, wie das rechtlich auf Privaten Partys ist, ob da das auch gilt , oder ob man da unter 18 auch länger bleiben kann. das müßte man mal im Jugendschutzgesetz nachschlagen.
und wie alt ist der Kumpel? ist der volljährig?

Oder ist das in dem Alter total üblich und wir sind die
Spielverderber???

alles was du verbieten musst, macht dich zum spielverderber.
Könnte mir nur vorstellen, das man da einen kompromiss schließt - dieses mal bis um zwölf, und sich zum nächsten mal gut informiert und dann ev länger.

brenna

Hi

Facebookparty … Alarmglocken hoch 7 !!!

Wenn diese Party über eine bestimmte Gästezahl hinaussteigt , ist es keine Privatparty mehr , sondern eine Grossparty und bedarf gesetzlicher Regelung und Genehmigung .
so darf sie z.b. nicht in einem Wohngebiet stattfinden , es müssen Brandschutzvorkehrungen getroffen werden die vom Ordnungsamt angeordnet wurden , sowie das sie auch genehmigt sein muss .

Ich würde mal den Sohnemann fragen wieviel Gäste da vorraussichtlich kommen , völlig egal ob man Einladungskarten braucht oder nicht.
des weiteren muss ein verantwortlicher vor Ort sein , der den Alkoholgenuss kontrolliert , Sie wissen ja unter 18 höchstens Bier und Wein , aber keine harten Sachen.

Wenn die Gästegrössenordnung eine Freundesfeier übersteigt , greift das Jugendschutzgesetz :

http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/

hier können Sie alles nachlesen
M.e. ist diese "Privat"Party zu gross um eine Privatparty zu sein und das ganze entzieht sich jeglicher Genehmigung der Behörden , die auf so etwas sehr allergisch reagieren.
gehen Sie mal davon aus , wenn Sie da nicht rigeros auf das Jugendschutzgesetz bestehen , das Ihr Sohnemann morgen früh nach Hause kommt und behördlichen Ärger mitbringt .

gruss

Toni

Hallo

Sohn will mit Kumpel auf ne Privatparty, die in einer öffentlichen Kleinstadt-Disko stattfindet. Hab ich grad geprüft. Es scheint ne Facebookparty zu sein, jedenfalls nur mit Einladung

Also, diese Disko wurde gemietet, und da sind nur die Leute, die auf diese Party eingeladen wurden? Ansonsten wäre es nämlich meiner Meinung nach keine private Party.

Sohn will bis um 3 oder 4 bleiben, wird dann von der Mutter des Kumpels abgeholt. Mutter erlaubt nur bis 12, spätestens halb eins. Hat Angst vor KOnflikt mit dem Gesetz.

Sie wird mit Sicherheit keine Schwierigkeiten mit den Ordnungshütern bekommen, weil sie ihrem Sohn erlaubt, bis 3 oder 4 auf einer privaten Party zu bleiben. Meines Wissens ist das überhaupt nicht verboten. Die Diskobetreiter können höchstens Schwierigkeiten bekommen, aber wohl auch nicht, wenn es privat ist.

Hat die Mutter Recht? Welche Argumente könnten wir bringen.

Hauptsächlich, dass er am nächsten Tag nicht ausgeschlafen sein wird.

Oder ist das in dem Alter total üblich und wir sind die Spielverderber???

Das ist sicher unterschiedlich. Ich glaube, es ist doch ziemlich üblich, dass es ab und an solch lange Partys gibt. Was - jedenfalls in unseren Kreisen - nicht so üblich ist, dass man auf eine Party eingeladen wird, wo man eine ganze Disko nur für sich und seine Freunde hat - wenn es wirklich Freunde sind, d.h. wenn er wenigstens mehrere Gäste persönlich und viele andere vom Internet her kennt. Das würde ich aber vermuten.

Ich würde das nicht verbieten. In spätestens einem Jahr ist er erwachsen, da ist es Zeit, sich mit ihm auf einer anderen Ebene als mit Verboten zu verständigen, und ihm die Verantwortung für sein eigenes Leben weitgehend zu überlassen. Wenn man versucht, die Kinder von allem fernzuhalten, kommt es später, aber dafür dann umso schlimmer.

Viele Grüße

hi ihr drei,

erstmal vielen Dank für eure Mithilfe. Die Dringlichkeit ist erstmal weg, ich konnte ein wenig beschwichtigen. Er geht nicht hin. Mama hat sich durchgesetzt. Ein fader Nachgeschmack bleibt aber, mal sehen was der Morgen bringt

Wir scheinen uns ja alle einig zu sein:
Bei einer „Privatparty“ (wie es der Jugendliche darstellt) greift der Jugendschutz nicht so ohne weiteres, es gibt keinen gesetzl. Konflikt

Die Veranstaltung als „Facebookparty“ in einer Diskothek ist in der rechtlichen Einordnung als Privatfete aber grenzwertig und alles andere als eindeutig
Das ist schonmal ein wichtiges Argument für die Mutter, richtig entschieden zu haben

Ich würde das nicht verbieten. In spätestens einem Jahr ist er
erwachsen, da ist es Zeit, sich mit ihm auf einer anderen
Ebene als mit Verboten zu verständigen, und ihm die
Verantwortung für sein eigenes Leben weitgehend zu überlassen.

Na ja, es gab bei der Diskussion darüber auch drei verschiedene Meinungen. In der Mitte lag Meine

Wenn aber die Mutter im Recht ist mit ihrer Angst vor einem gesetzlichen Konflikt, falls der Junge mit 17 um vier Uhr nachts aufgegriffen würde, dann würde das in der noch ausstehenden Nachbesprechung schon erheblich zum Frieden zwischen den beiden für das verblebende Jahr beitragen

Sie würde dann nicht nur als strenge Mama oder Hardliner oder unmodern dastehen, sondern eher als die, die besser informiert war.

Wenn der Junge klare Anweisungen und Vorgaben (auch rechtliche) hat, an denen er sich für die nähere Zukunft orientieren kann, ist es sicher nicht sein Schaden. ER weiss dann, woran er ist. Ganz abgesehen davon, daß in dem Alter täglich neue Diskussionen entstehen und er in einem Jahr schon ohnehin selbst entscheiden kann, darf und muss

vielen Dank nochmal

3 Like

Hallo

Die Veranstaltung als „Facebookparty“ in einer Diskothek ist in der rechtlichen Einordnung als Privatfete aber grenzwertig …

Ich weiß nicht, wie es bei deinem Sohn ist, aber normalerweise kennen sich die Jugendlichen gegenseitig recht gut, auch wenn sie aus Gründen der räumlichen Entfernung oft nur über Facebook kommunizieren. Meistens sind es Leute, die sie auch aus dem realen Leben kennen, nur treffen sie sich nicht täglich. Das hätten sie aber auch ohne Internet nicht getan.

Eine typsiche Facebookparty geht doch so, dass da praktisch jeder hinkommen kann, der davon erfährt, und das ist doch hier gerade nicht der Fall, wenn ich das richtig verstanden habe.

Wenn aber die Mutter im Recht ist mit ihrer Angst vor einem gesetzlichen Konflikt, falls der Junge mit 17 um vier Uhr nachts aufgegriffen würde, dann würde das in der noch ausstehenden Nachbesprechung schon erheblich zum Frieden zwischen den beiden für das verblebende Jahr beitragen

Was für einen gesetzlichen Konflikt soll es denn geben? Verletzung der Aufsichtspflicht? Es ist nicht verboten, mit 17 nachts auf der Straße rumzulaufen, und es ist auch den Eltern nicht verboten, solches zu erlauben. Es gibt so ein Gesetz nicht, auch wenn es viele glauben. Es geht dabei nur um Gaststätten und öffentliche Tanzveranstaltungen. Und da sind die Gastwirte und Veranstalter in der Pflicht, nicht die Eltern.

Wenn Kinder oder Jugendliche an einem jugendgefährdenden Ort aufgegriffen werden, können sie den Eltern zugeführt (d. h. mit Polizeiauto nach Hause gefahren) werden, mehr passiert dann nicht. Ob die Polizei die nächtliche Straße als jugendgefährdenden Ort einstufen würde, kann ich zwar nicht ganz ausschließen, aber da können sie doch gar nicht aufgegriffen werden, wenn sie von den Eltern des Freundes abgeholt werden.

Sie würde dann nicht nur als strenge Mama oder Hardliner oder unmodern dastehen, sondern eher als die, die besser informiert war.

War sie aber nicht.

Ihr könnt ja mal das ganze Jugendschutzgesetz durchlesen und so einen Paragraphen suchen. Das Gesetz ist nicht besonders lang.

Ihr solltet euch vielleicht mal selber die Frage stellen, warum ihr es denn in Wirklichkeit nicht wollt, dass er da hingeht. Die Gründe, die gesagt wurden, sind ja vorgeschoben. Dass es einen gesetzlichen Konflikt gibt, hat sich die Mutter ausgedacht.

Wovor habt ihr in Wirklichkeit Angst? Was könnte ihm da passieren? Was bringt es, wenn er jetzt solche Partys nicht mitmacht, sondern erst in einem Jahr? Wenn ihr Einfluss auf euren Sohn behalten wollt, solltet ihr ehrlich zu ihm sein, sonst nimmt er euch zu recht nicht ernst.

Ein fader Nachgeschmack bleibt aber

Kann ich mir vorstellen. Man könnte es ja vermutlich auch so ausdrücken, dass ihr ihm das ganze Wochenende versaut habt.

Viele Grüße

2 Like

Guten Abend,

Hi

Facebookparty … Alarmglocken hoch 7 !!!

Na ja, nur weil über Facebook eingeladen worden ist, ist es noch lange keine „Facebookparty“ im Sinne der Medien. Die meisten haben seit den bekannt gewordenen Zwischenfällen die Facebook-Optionen deutlich besser im Auge.
Ich bin gerade von einer Party zurück, wo ebenfalls eine Einladung über FB kam. Dennoch war es keine öffentliche Veranstaltung sonder eine nette private Party von 5 alten Schachteln (die Mädels haben ihren 25sten gefeiert). ;o)
Ich hüpfe jetzt in mein Bettchen.
Gute Nacht zusammen.

2 Like

Servus, Georg,

mit 17 darf er noch nicht alleine auf eine Party, obwohl ihn die Mutter eines Kumpels heimfahren würde?

Sorry, aber wo lebt ihr bzw. deine Frau denn?

Ich gehe mal davon aus, daß es nicht zu einem Massenbesäufnis ausarten wird. Falls er doch betrunken heimkommt oder es anderweitig Ärger gibt, könnt ihr ihm ja immer noch alle zukünftigen Parties verbieten (und macht ihm das auch genauso klar).

Aber wenn ihr ihm in dem Alter noch nicht mal erlaubt, mit seinen Kumpels auf ne Party zu gehen, hat er bald keine mehr.

Und verlass dich drauf: wenn er jetzt nichts darf, läßt er garantiert mit 18 so richtig die Sau raus, weil ihr es ihm dann nicht mehr verbieten könnt (oder er fängt an, alles heimlich zu machen).

Also, laßt eurem Sohn ruhig mal die Zügel ein wenig locker, besonders deine Frau, oder soll er ewig an ihrem Rockzipfel hängen?

LG Manu

leere Drohungen
Hallo!
Drohe nie eine Konsequenz an, die Du nicht einhalten kannst:

Falls er doch betrunken heimkommt oder es
anderweitig Ärger gibt, könnt ihr ihm ja immer noch alle
zukünftigen Parties verbieten (und macht ihm das auch genauso
klar).

Das wird der Sohnemann als leere Drohung erkennen und entsprechend austesten.
Lieber durchführbare Konsequenzen androhen oder eben gar nicht drohen. Die treten dann eben ein. Und Punkt.

Im Übrigen bin ich auch nicht ganz Deiner Meinung, ist mir ein wenig zuuu locker vom Hocker.

Grüße
kernig

Für’s nächste Mal
Hallo!
Vielleicht könnt Ihr ja vorsorgen für’s nächste Mal?

Konkrete Regelungen allgemein absprechen, bzgl. Alkohol und Handy mitnehmen oder eben dem Endzeitpunkt? Oder persönliche Abholung durch die Eltern (in den sauren Apfel muss man dann evtl. beißen)

Und über die Folgen sprechen, die es haben wird, wenn die Regelungen nicht eingehalten werden…

und er in einem Jahr
schon ohnehin selbst entscheiden kann, darf und muss

Naja, im Rahmen der gegenseitigen Rücksichtnahme, vor allem, wenn er noch zuhause wohnt und man miteinander auskommen muss.

Grüße
kernig

Hallo,

noch ein Nachtrag, aus eigener erfahrung.

Ich selber durfte mit 17 durchaus bis um 2 auf Privatpartys. Durfte dann auch da schlafen, bzw bei den Eltern des mich mit abhohlenden Kindes. Zu dem Zeitpunkt stand ich kurz davor, meine Lehre anzufangen, und meine Eltern hätten es eher lächerlich gefunden, wenn ich da eigenverantwortlich Patienten behandeln konnte, aber um zwölf zuhause sein musste weil man es mir nicht zutraute , mich zu benehmen.

Hat mir nie geschadet, und betrunken war ich auch nicht.

lg

brenna

hallo Simsy, vielen vielen Dank!
ich fürchte, du hast absolut Recht.
Hab mir den Schmöker gestern nochmal zugeführt, über den Aufenthalt auf der STRASSE steht in der Tat (immer noch) nichts drin,

genau hierüber

Verletzung der Aufsichtspflicht? Es ist nicht verboten, mit 17
nachts auf der Straße rumzulaufen, und es ist auch den Eltern
nicht verboten, solches zu erlauben. Es gibt so ein Gesetz
nicht, auch wenn es viele glauben.

war ich mir aber auch nicht ganz sicher

Mit der Mutter des Kumpels hab ich gestern noch gesprochen, sie holt tatsächlich ihren Jungen regelmässig nachts ab. Das stimmte also.

Eine typsiche Facebookparty geht doch so, dass da praktisch
jeder hinkommen kann, der davon erfährt, und das ist doch hier
gerade nicht der Fall, wenn ich das richtig verstanden habe.

richtig. Der Mitarbeiter der Disko am Telefon sagte, Eintritt heute nur mit Einladung. Er war es, der das Wort ‚FB-Party‘ verwendete

Uns ist ja wohl klar, warum die das so organisieren. Kiddie-Partie
Die Verantwortung wird damit wohl - deinem Post nach - vollends auf die Eltern abgewälzt. Motto: selber schuld wenn ihr eure Kids teilnehmen lasst

Ich werd mich - mithilfe deiner Infos - mal bemühen, für die nächsten Events im Vorfeld schon rechtzeitig für KLärung der Situation zu sorgen. Information ist eben alles. Hätten wir gewusst, worum es sich genau handelt und mit der Taxi-Mama vorher mal gesprochen, wäre es wohl friedlicher verlaufen.

Auch den Papa holen wir beim nächsten Mal vorher schon mit ins Boot. Der hat ja auch noch ein Wörtchen mitzureden.

Diesmal waren wir überrumpelt mit der geplanten Uhrzeit und der Art der Veranstaltung. In Zukunft wird es daher (hoffentlich) besser laufen.

Wovor habt ihr in Wirklichkeit Angst?

Die Mutter vor der Sache mit der Aufsichtspflicht - der Papa und ich eher wegen der Art der Veranstaltung

Kann ich mir vorstellen. Man könnte es ja vermutlich auch so
ausdrücken, dass ihr ihm das ganze Wochenende versaut habt.

was ist schon ein einzelnes WoE für ein junges Leben. Wichtig ist nur, daß wir für die Zukunft besser organisiert sind - und informiert.

Da hat der Junge nunmal auch seinen Beitrag zu leisten - nächstesmal rechtzeitig!

Danke euch allen, Schorsch

Hallo!

Vielleicht ist die Perspektive „Jugendlicher - Mutter“ auch so extrem unterschiedlich, dass ich es (noch nicht) begreifen kann, aber in ca. 16 Jahren werde ich es wissen…

Jedenfalls finde ich es arg seltsam, dass ein 17jähriger wegen solch einer Party diese Probleme zu Hause bekommt. Meine Jugend ist noch nicht so lange her, aber mit 17 wäre ich wohl gar nicht mehr auf die Idee gekommen zu fragen, ob ich dorthin darf, sondern eher Bescheid zu geben, dass ich dorthin gehe und wie ich wann wieder heimzukommen gedenke (meist eher erst am nächsten Tag zum Mittag oder so :wink: ).

Habt ihr denn schlechte Erfahrungen mit eurem Sohn gemacht? Könnt ihr ihm nichts zutrauen? Könnt ihr ihm nicht vertrauen?

Grüße,
sonne

(Ich habe zusammen mit drei Freunden meinen 16. Geburtstag in einer gemieteten Dorfdisko gefeiert. Da waren ca. 80 Mann anwesend. Es gab reichlich Alkohol und ging bis 5 Uhr morgens. Ein unvergessenes Fest ohne irgendwelche Eltern-Probleme. Rückblickend hatte ich echt tolle Eltern :wink: )

was ist schon ein einzelnes WoE für ein junges Leben. Wichtig

Sowas kann mit der Abgeklärtheit eines Grauhaarigen schreiben, aber der Jugendliche wird es anders sehen.

xxx
T.

was ist schon ein einzelnes WoE für ein junges Leben.

Sowas kann mit der Abgeklärtheit eines Grauhaarigen schreiben,
aber der Jugendliche wird es anders sehen.

selbstverständlich sieht der das anders, sonst wär’s ja kein KOnflikt geworden.

Ich bin mit der Mutter auch nicht ganz d’accord, aber eins ist mir jedenfalls klar: Wenn denn was passiert ist und der Ärger ist da, dann zeigen alle die, die jetzt so relaxed sind, mit dem Finger auf die VERANTWORTLICHE - und das ist leider auch im 18.Lebensjahr noch immer die Mutt und der Paps. In einem Jahr siehts dann anders aus

Was mit dem schlichten Wörtchen ‚Ärger‘ nach Diskobesuchen gemeint ist, ist dir schon klar, oder?

Und ich denke auch nicht, dass wir uns in der beschriebenen Situation so komplett falsch verhalten haben. Das Kind ist ja noch nicht im Brunnen.

wer macht schon ‚alles richtig‘, und was ist das überhaupt?

Schorsch

Hallo Georg

Wovor habt ihr in Wirklichkeit Angst?

Die Mutter vor der Sache mit der Aufsichtspflicht -

Echt? Sie hat nur Angst, dass ihr irgendwelche rechtlichen Konsequenzen drohen? Dass ihr irgendjemand Vorwürfe machen könnte? Das kann ich gar nicht glauben. Interessiert sie sich gar nicht für ihren Sohn?

Übrigens könnte sie sogar den Aufenthalt in einer öffentlichen Kneipe die ganze Nacht lang erlauben, wenn da irgendein Erwachsener mitgeht, dem sie schriftlich die Personensorge überträgt. Das kann irgendein Kumpel sein, der mindestens 18 ist und der auch da hingeht. Also mit rechtlichen Konsequenzen muss sie da sicher nicht argumentieren. Ihr Sohn weiß das mit Sicherheit, das ist nämlich gang und gäbe. Man kann sich sogar ein Formular dafür herunterladen:
http://www.tanzbar-beach.de/files/aufsichtspflicht.pdf
Damit will ich nur beweisen, dass es stimmt, was ich schreibe. Ich rechne nicht damit, dass die Mutter es benutzen wird …

der Papa und ich eher wegen der Art der Veranstaltung

Die Art der Veranstaltung kann der Junge bestimmt hundertmal besser beurteilen als ihr.

Da hat der Junge nunmal auch seinen Beitrag zu leisten - nächstesmal rechtzeitig!

Vielleicht wusste er es selber nicht früher? Kann das sein?

Viele Grüße

1 Like

Hallo

Ich bin mit der Mutter auch nicht ganz d’accord, aber eins ist mir jedenfalls klar: Wenn denn was passiert ist und der Ärger ist da, dann zeigen alle die, die jetzt so relaxed sind, mit dem Finger auf die VERANTWORTLICHE - und das ist leider auch im 18.Lebensjahr noch immer die Mutt und der Paps. In einem Jahr siehts dann anders aus

Da kann es aber passieren, dass die Mutts und Paps in Wirklichkeit dafür verantwortlich sind, dass der Junge es nicht gelernt hat, im geschützten Rahmen Erfahrungen zu sammeln, die Erlebnisse im vertrauten Gespräch mit den Eltern richtig einzuordnen, und deswegen als naiver junger Erwachsener, der endlich mal auf die Pauke hauen darf, vielleicht richtig in Schwierigkeiten kommt. Natürlich können die Eltern dann sagen: Selber schuld, ist ja schon 18.

Was mit dem schlichten Wörtchen ‚Ärger‘ nach Diskobesuchen gemeint ist, ist dir schon klar, oder?

Mir nicht. Jedenfalls nicht, wenn da nur lauter Freunde da anwesend sind.

Viele Grüße

1 Like

Da kann es aber passieren, dass die Mutts und Paps in
Wirklichkeit dafür verantwortlich sind, dass der Junge es
nicht gelernt hat, im geschützten Rahmen Erfahrungen zu
sammeln, die Erlebnisse im vertrauten Gespräch mit den Eltern
richtig einzuordnen, und deswegen als naiver junger
Erwachsener, der endlich mal auf die Pauke hauen darf,
vielleicht richtig in Schwierigkeiten kommt. Natürlich können
die Eltern dann sagen: Selber schuld, ist ja schon 18.

da widerspreche ich dir nicht - erkenne mich aber auch nicht als Betroffener.
Wir reden hier gerade nicht über ALLE WoEnden sondern genau über EINS, bei dem wir nicht informiert wurden sondern überrascht - daher zugegeben überfordert waren wie man wohl lesen konnte. Also mach bitte nicht so einen Allgemeinplatz draus.
Jedenfalls ist es nicht so, daß wir ihn ‚gefangen‘ halten - keine Bange. Wir behalten uns allerdings das Recht vor, die letzte Instanz zu sein

Was mit dem schlichten Wörtchen ‚Ärger‘ nach Diskobesuchen gemeint ist, ist dir schon klar, oder?

Mir nicht. Jedenfalls nicht, wenn da nur lauter Freunde da
anwesend sind.

Freunde? welche Freunde meinst du? Die in FB eingetragenen?
ERinnere dich, dass wir zu dem Zeitpunkt nicht wussten, wie er um 3 oder 4 Uhr die 20km nach hause kommen würde
hinterher ist man schlauer

S.

1 Like

Hallo

Freunde? welche Freunde meinst du? Die in FB eingetragenen?

Du hast es nicht genau geschildert, was das für eine Gruppe ist, die da eingeladen wurde. Meine Kinder werden auch öfters über FB eingeladen, das sind dann aber immer gute Bekannte oder Freunde, die dann einladen, meistens Schulkameraden. Die Einladung über FB wird genutzt, weil sie wesentlich weniger Aufwand macht, als wenn man jeden persönlich einlädt, aber man hat trotzdem nur die eingeladen, die man selber für diese Einladung zugelassen hat.

ERinnere dich, dass wir zu dem Zeitpunkt nicht wussten, wie er um 3 oder 4 Uhr die 20km nach hause kommen würde

Du hattest geschrieben, dass er von der Mutter eines Kumpels abgeholt wird.

1 Like

Übrigens
Hallo, noch eine Frage:

Die Art der Veranstaltung kann der Junge bestimmt hundertmal besser beurteilen als ihr.

Wieso wird da eigentlich ein wildfremder Disco-Besitzer über die Natur der Veranstaltung befragt, und nicht der Sohn selber? Der wird ja behandelt wie ein Dreijähriger. Wisst ihr, wie peinlich sowas für einen 17-jährigen ist?

Viele Grüße