Hallo
Die Veranstaltung als „Facebookparty“ in einer Diskothek ist in der rechtlichen Einordnung als Privatfete aber grenzwertig …
Ich weiß nicht, wie es bei deinem Sohn ist, aber normalerweise kennen sich die Jugendlichen gegenseitig recht gut, auch wenn sie aus Gründen der räumlichen Entfernung oft nur über Facebook kommunizieren. Meistens sind es Leute, die sie auch aus dem realen Leben kennen, nur treffen sie sich nicht täglich. Das hätten sie aber auch ohne Internet nicht getan.
Eine typsiche Facebookparty geht doch so, dass da praktisch jeder hinkommen kann, der davon erfährt, und das ist doch hier gerade nicht der Fall, wenn ich das richtig verstanden habe.
Wenn aber die Mutter im Recht ist mit ihrer Angst vor einem gesetzlichen Konflikt, falls der Junge mit 17 um vier Uhr nachts aufgegriffen würde, dann würde das in der noch ausstehenden Nachbesprechung schon erheblich zum Frieden zwischen den beiden für das verblebende Jahr beitragen
Was für einen gesetzlichen Konflikt soll es denn geben? Verletzung der Aufsichtspflicht? Es ist nicht verboten, mit 17 nachts auf der Straße rumzulaufen, und es ist auch den Eltern nicht verboten, solches zu erlauben. Es gibt so ein Gesetz nicht, auch wenn es viele glauben. Es geht dabei nur um Gaststätten und öffentliche Tanzveranstaltungen. Und da sind die Gastwirte und Veranstalter in der Pflicht, nicht die Eltern.
Wenn Kinder oder Jugendliche an einem jugendgefährdenden Ort aufgegriffen werden, können sie den Eltern zugeführt (d. h. mit Polizeiauto nach Hause gefahren) werden, mehr passiert dann nicht. Ob die Polizei die nächtliche Straße als jugendgefährdenden Ort einstufen würde, kann ich zwar nicht ganz ausschließen, aber da können sie doch gar nicht aufgegriffen werden, wenn sie von den Eltern des Freundes abgeholt werden.
Sie würde dann nicht nur als strenge Mama oder Hardliner oder unmodern dastehen, sondern eher als die, die besser informiert war.
War sie aber nicht.
Ihr könnt ja mal das ganze Jugendschutzgesetz durchlesen und so einen Paragraphen suchen. Das Gesetz ist nicht besonders lang.
Ihr solltet euch vielleicht mal selber die Frage stellen, warum ihr es denn in Wirklichkeit nicht wollt, dass er da hingeht. Die Gründe, die gesagt wurden, sind ja vorgeschoben. Dass es einen gesetzlichen Konflikt gibt, hat sich die Mutter ausgedacht.
Wovor habt ihr in Wirklichkeit Angst? Was könnte ihm da passieren? Was bringt es, wenn er jetzt solche Partys nicht mitmacht, sondern erst in einem Jahr? Wenn ihr Einfluss auf euren Sohn behalten wollt, solltet ihr ehrlich zu ihm sein, sonst nimmt er euch zu recht nicht ernst.
Ein fader Nachgeschmack bleibt aber
Kann ich mir vorstellen. Man könnte es ja vermutlich auch so ausdrücken, dass ihr ihm das ganze Wochenende versaut habt.
Viele Grüße