Kosten für namensänderung

Hallo,mein Enkelsohn ist demnächst 18jahre und möchte den Mädchennamen seiner Mutter,den diese nach der Scheidung wieder angenommen hat, ebenfalls annehmen.Bisher hatte ihr Ex-Mann dem nicht zugestimmt.Er ist ab 1.9.Azubi und hat also nur ein geringes Einkommen.
Was für Kosten kommen für diese Namensänderung auf uns zu?
Würde mich über eine Antwort freuen
Danke

Hallo scorpio,

am besten erfragt ihr dies beim zuständigen Standesamt, denn da können die Kosten variieren.

Von folgender Seite(dies gilt dann auch nur für Essen erstmal, ist aber eine Richtlinie, die ich mehrfach gefunden habe):

http://www.essen.de/Deutsch/Rathaus/Aemter/Ordner_33…

_[…] Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist im Ausnahmefall bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Sie dient dazu im Einzelfall erhebliche Unzuträglichkeiten bei der Führung des vorhandenen Namens zu beseitigen. So zum Beispiel bei anstößigen, lächerlichen Namen, nach Einbürgerung bei ausländischen Namen und deren Besonderheiten, bei Familiennamen von Pflegekindern usw. […]

[…]Die öffentlich-rechtliche Namensänderung ist gebührenpflichtig. Der Gebührenrahmen bewegt sich bei Vornamen zwischen 2,50 Euro bis 255,00 Euro, bei Familiennamen zwischen 2,50 Euro bis 1022,00 Euro. Die Gebühren werden nach dem Verwaltungsaufwand berechnet.[…]_

Liebe Grüße,

Dany

ha, vergessen dazu zu schreiben - dazu kommen die Kosten für die Neuerstellung sämtlicher Dokumente wie Perso, Reisepass, Führerschein…

Keine Kosten.

Die Namensänderung ist nämlich nicht möglich. Es ist meines Wissens für diesen Fall schlicht nicht vorgesehen wieder den alten Namen anzunehmen.

Hi Duplosche

Ich könnte dich knutschen, ich habe die info immer gesucht und nicht finden können… dann kann ich mir meine Namensänderung ja leisten *jauchz*

lg
Kate

hallo Zerschmetterling,

da hast du eine schlichtweg falsche Information. Wenn ein psychologisches Gutachten bestätigt, dass eine Namensänderung durchzuführen ist, ist das durchaus möglich. Das Gutachten würde dann Gründe enthalten: Psychische Belastung mit dem Namen - keine eigene Identifikation… in diese Richtung. Wenn das Gutachten ergibt, dass die psychische Belastung dem Verwaltungsaufwand nicht entspricht wird es tatsächlich schwierig. Aber zu sagen, dass es nicht geht ist falsch.

lg, Dany

2 Like

Hi Kate.
Ja, wenn du zwischen 2,50 € bis 1022,00 € übrig hast.
Wer kommt auf solche Zahlen und wie kommen solche Unterschiede im Verwaltungsaufwand zustande? Wenn der Namen länger ist als 20 Buchstaben?

Naja…
Grüße
ev

Hi

Du hast ja gesehen, dass es einen unterschied zwischen Vornamen und Nachnamen gibts.
Nachnamenänderungen sind einfach viel höher im Verwaltungsaufwand, es muss ja alles neu gemacht werden.

Vornamensänderungen sind einfacher, du kannst z.B. einen Namen den du schon hast, vorziehen oder Tilgen, oder einen Buchstaben ändern, das sind wohl die 2,50€.

Wenn du aber einen neuen Namen einfügen willst, wirds wieder teuer.

lg
Kate

nicht finden können… dann kann ich mir meine Namensänderung
ja leisten *jauchz*

Hi Kate,
warum? Möchtest du lieber „Kleines-einfaches-Häuschen“ heißen??

Gruß
Renate

Hi

Kate ist nur mein zweiter Vorname, ich würde ihn aber gerne als ersten Vornamen haben. Zum einen identifiziere ich mich nicht mit dem anderen Vornamen, zum Anderen hatte ich auch schon, echt blöde teilweise, Vorurteile deswegen zu bekämpfen.

lg
Kate

Hallo

da hast du eine schlichtweg falsche Information. Wenn ein
psychologisches Gutachten bestätigt, dass eine Namensänderung
durchzuführen ist, ist das durchaus möglich. Das Gutachten
würde dann Gründe enthalten: Psychische Belastung mit dem
Namen - keine eigene Identifikation… in diese Richtung. Wenn
das Gutachten ergibt, dass die psychische Belastung dem
Verwaltungsaufwand nicht entspricht wird es tatsächlich
schwierig. Aber zu sagen, dass es nicht geht ist falsch.

Nun ja, wenn ein volljähriges eheliches Kind nur deswegen den Namen seines Vaters nicht mehr tragen will, weil sich seine Eltern haben scheiden lassen (was den jungen Mann gar nichts mehr angeht), dann scheint mir die „psychische Belastung“ in eine ganz andere Richtung zu gehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Standesämter mit so einem überspannten Firlefanz abgeben würden.

Gruß
smalbop