Name des Kindes

Folgende Situation:
Beide Eltern sind noch mit jeweils einem anderen Partner verheiratet - eine Eheschließung zwischen den beiden ist also fürs erste nicht möglich.
Welchen Namen kann bzw. muß das Kind dann annehmen?
Den des Ex der Frau doch wohl hoffentlich nicht?
Kann das Kind auch den Namen des Vater annehmen?

Hi,

Beide Eltern sind noch mit jeweils einem anderen Partner
verheiratet - eine Eheschließung zwischen den beiden ist also
fürs erste nicht möglich.
Welchen Namen kann bzw. muß das Kind dann annehmen?
Den des Ex der Frau doch wohl hoffentlich nicht?
Kann das Kind auch den Namen des Vater annehmen?

Na da hast Du Dir ein schönes Thema ausgesucht! Eine Familienrechts-Koryphäe bin ich zwar nicht, das wird aber auf jeden Fall schwierig, wobei ich davon ausgehe, daß die betreffende Dame bei der Heirat den Namen ihres Herrn Gemahl angenommen hat.

Da die werdende Frau Mama verheiratet ist, gilt das Baby rein rechtlich gesehen als das ihres (Noch)Mannes, selbst wenn Junior dem Postboten wie aus dem Gesicht geschnitten aussieht.:smile: Demnach müßte das Kind den Namen des „Vaters“ annehmen. Ich glaube, das es auch dann gilt, wenn sie zwar dauernd getrennt leben aber noch verheiratet sind.

Solange die Mutter nicht geschieden ist, wird es wohl auch nix mit dem Annehmen des Namens des tatsächlichen Vaters; dem wird „zum Wohle des Kindes“ kein Familiengericht zustimmen.

Allerdings kann der Name

a) sofern es irgendwann tatsächlich zu einer Heirat zwischen den Eltern kommt oder
b) sich die Eltern - auch ohne zu heiraten - darüber einig sind, daß das Kind den Namen des Vaters tragen soll,

geändert werden. Die Möglichkeit b) greift aber erst ab der Scheidung, d. h. wenn der Mutter das alleinige Sorgerecht zugesprochen wurde. Eine weitere Möglichkeit wäre die Annahme des Mädchennamens der Mutter, geht aber auch erst nach einer Scheidung.

So long

Tessa

und dann
da der noch-mann ofiziell der vater ist, muss dieser das kind klagen, um feststellen zu lassen, dass er nicht der vater ist. dann kann der wirkliche vater seine vaterschaft anerkennen…

gernot

da der noch-mann ofiziell der vater ist, muss dieser das kind
klagen, um feststellen zu lassen, dass er nicht der vater ist.
dann kann der wirkliche vater seine vaterschaft anerkennen…

gernot

ganz einfach :
Vor Geburt des Kindes zum Jugendamt und eine Vaterschaftsanerkennung machen .
Nach der Geburt kann das Kind dann auch den Namen des Erzeugers tragen.
gruß Hexe

1 Like

wow
so einfach geht das in germany.

Vor Geburt des Kindes zum Jugendamt und eine
Vaterschaftsanerkennung machen .
Nach der Geburt kann das Kind dann auch den Namen des
Erzeugers tragen.

ich musste noch die ganze gerichtsprozedur machen. gut so, wenn es einfach auch geht.

gernot

Hallo Gernot

Ich an deiner Stelle würde einmal zum Jugendamt gehen oder anrufen und mich dort erkundigen . Zur Beurkundung der Vaterschaft must du auch die Mutter des Kindes mitbringen , denn sie muß dem Amt sagen und Beurkunden das du der Vater bist.

Also ich habe diese Prozedur vor 16 Jahren so gemacht .

Wenn das heute mit dem neuen Kindschaftsrecht so noch geht , hast du einen Prozes wenigen, denn der Ehemann deiner Freundin wird bestimmt eine Vaterschaftsklage einreichen. Am ende wird feststehen das er nicht der Vater ist , das Kind bleibt zwar Ehelich geboren , aber du bist dann nicht automatisch der Vater .Die Mutter wird nur gefragt ja oder nein. Es liegt im ermessen der Muter ob das Kind einen " benannten " Vater hat.
Meines Wissen ist dafür heute immer noch das Jugendamt zuständig.

Wenn du noch irgendwelch Fragen hast kannste ja ne mail schicken. Habe schon reichlich erfahrung mit dem Jugendamt.
Gruß Hexe

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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hallo hexe,
danke fuer den ausfuehrlichen tipp.
ich habs schon 5 jahre hinter mir.
aber beim naechsten mal - so eines geben sollte - mach ich es so wie du vorschlaegst.
merci
gernot

Ab 14 Jahren darf man sowieso den Namen wechseln, wie man es möchte.