Name des Kindes

Hallo Leute,

ich und meine Lebensgefährtin haben uns vorgenommen zu Heiraten. Sie würde in die Ehe ein Kind von der früheren Beziehung (nicht verheiratet) Miteinbringen.
Meine Frage wäre, würde das Kind auch meinem Namen übernehmen oder behält es die von der Mutter?

Danke für Eure Antwort und Grüße

Hi,

soweit ich weiß, kann das Kind das selbst entscheiden. Wie alt ist es denn?

LG, Bomba

Hallo,

wenn Ihr beide einen gemeinsamen Ehenamen führt, kann das Kind gem. § 1618 BGB „einbenannt“ werden:
http://dejure.org/gesetze/BGB/1618.html

grüsse
dragonkidd

ich und meine Lebensgefährtin haben uns vorgenommen

Hallo,
in Sachsen sagen wir „meine Lebensgefährtin und ich“.
Ich will nicht unbedingt darauf herumreiten, dass sich der Esel immer zuerst nennt. Manchmal ist das angemessen. Aber in einer Partnerschaft? Das lässt Spiel für Interpretationen.
Grüße
Ulf

in Sachsen sagen wir „meine Lebensgefährtin und ich“.
Ich will nicht unbedingt darauf herumreiten, dass sich der
Esel immer zuerst nennt. Manchmal ist das angemessen. Aber in
einer Partnerschaft? Das lässt Spiel für Interpretationen.

Hach, das sind immer diese herrlich themenbezogenen Beiträge, die einem so richtig weiterhelfen…

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Hallo,

ich und meine Lebensgefährtin haben uns vorgenommen zu
Heiraten. Sie würde in die Ehe ein Kind von der früheren
Beziehung (nicht verheiratet) Miteinbringen.
Meine Frage wäre, würde das Kind auch meinem Namen übernehmen
oder behält es die von der Mutter?

bis zu dem 5. Geburtstag des Kindes, würde es deinen Namen mit annehmen! Ist das Kind älter, geht es nicht mehr, ab da muss ein Antrag gestellt werden. Frage einfach euren Standesbeamten, der gibt euch sicherlich weitere Auskunft darüber!

Lg
Nicky71

Hach, das sind immer diese herrlich themenbezogenen Beiträge,
die einem so richtig weiterhelfen…

So wie deiner.

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Hach, das sind immer diese herrlich themenbezogenen Beiträge,
die einem so richtig weiterhelfen…

So wie deiner.

Kann es sein, das ihr beide ein Problem miteinander habt?
@ Ulf: Es heißt nicht nur in Sachsen so, dass sich der Esel immer zuerst nennt. Das nur am Rande bemerkt.
Der Fragesteller wollte dies allerdings nicht wissen.
Ist dir so ein Fehler noch nie unterlaufen? Und selbst, wenn es kein Fehler des Fragestellers war, meine Güte was ist denn da so schlimm dran?! Es kann sich nicht jeder so gut ausdrücken, wie du meinst es von dir zu glauben. (sorry, aber so kommt dein Posting rüber)

Schöne Grüße
Nicky *diedasjetzteinfachmalloswerdenmusste*

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Kann es sein, das ihr beide ein Problem miteinander habt?

Hallo Nicky,
welche beiden meinst du?
Juschimitsu muss sich die Hose nicht anziehen. Kann sein, dass er etwas anders geschrieben hat, als er sich sonst ausdrücken würde. Kann sein, dass ihn mein Posting zum Nachdenken anregt. Der Nikelaus hatte damit nichts zu tun.
Was ist so schlimm daran, dass ich das anmerke, was mir auffällt? Der Fragesteller hat kein Problem daraus gemacht. Ich sehe fast schon ein Problem darin, dass es hier einige gibt, die ihn dadurch entmündigen, weil sie ihn in Schutz nehmen wollen.
Also bleibt mal bitte auf dem Boden.
Grüße
Ulf

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Ach Ulf,

Was ist so schlimm daran, dass ich das anmerke, was mir
auffällt?

Als kleine Anmerkung unter einer auf die Frage bezogene Antwort wäre es ok, aber so wie du es gemacht hast, ist es meiner Meinung nach unmöglich!

Der Fragesteller hat kein Problem daraus gemacht.

Kannst du Gedanken lesen? Denn der Fragesteller hat sich noch nicht dazu geäußert, heißt, entweder es ist ihm unangenehm oder aber er hat anderes zu tun als vorm Pc zu sitzen!

Ich sehe fast schon ein Problem darin, dass es hier einige
gibt, die ihn dadurch entmündigen, weil sie ihn in Schutz
nehmen wollen.

Oh mein Gott, entmündigen, das ist der größete Quatsch, den ich seit langem gelesen habe. Klar, sollte man auch jemanden in Schutz nehmen, das hat aber nichts mit mit „entmündigen“ zu tun.

Also bleibt mal bitte auf dem Boden.

Solltest du nicht selbst mal auf dem Boden bleiben?!

Das Thema ist hier für mich jetzt gegessen, wird eh gelöscht
mfg
Nicky

Grüße
Ulf

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Hallo Nicky,
du scheinst ein Problem zu haben. Was in einer normalen Unterhaltung nicht unüblich ist, bezeichnest du als „Unmöglich“. „Entmündigung“ nimmst du sogar wörtlich, und versuchst nicht zu erfassen, was ich damit ausdrücken möchte.
Ich akzeptiere, dass ich mich mit leicht erhobenem Zeigefinger eingemischt habe. Jedoch hatte ich noch Bezug zum Ursprungsposting.
Grüße
Ulf

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du scheinst ein Problem zu haben.

Ja, ich glaub mittlerweile mit dir! (Das hatten wir schon mal)

Was in einer normalen
Unterhaltung nicht unüblich ist, bezeichnest du als
„Unmöglich“. „Entmündigung“ nimmst du sogar wörtlich, und
versuchst nicht zu erfassen, was ich damit ausdrücken möchte.

Ich kann schon sehr gut „erfassen“!
Anscheinend hast du meinen Text nicht richtig verstanden.

Ich akzeptiere, dass ich mich mit leicht erhobenem Zeigefinger
eingemischt habe. Jedoch hatte ich noch Bezug zum
Ursprungsposting.

Der Bezug zum Ursprungsposting war der „leicht?“ erhobene Zeigefinger!
*ironiean* (anscheinend verstehst du es nur so) Ich denke mal damit du konntest dem Fragesteller weiterhelfen *ironieaus*

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du scheinst ein Problem zu haben.

Ja, ich glaub mittlerweile mit dir! (Das hatten wir schon mal)

Hallo Nicky,
bis auf äußerst unangenehme Begegnungen merke ich mir so etwas nicht. So schlimm kann es also nicht gewesen sein.
Das passt auch nicht zum Ziel von diesem Forum, wo jede Frage/Antwort neu bewertet werden sollte.
Schicke mir bitte mal eine E-Mail, wo du kurz benennst, wie wir aneinander geraten sind. Wenn der Konflikt direkt angesprochen wird, werden wir uns bestimmt vertragen. In diesen Thread passt das nicht mehr hinein. Alles was ich schreibe, wirst du eventuell unter Beachtung eines unbewältigten Konflikts betrachten. So muss ich vor jedem Wort Angst haben, dass du es falsch interpretierst.
Grüße
Ulf

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Erfahrungsbericht
Lieber Juschimitsu,

also mein Sohn war 8 Jahre alt und es war kein Problem. Er hatte allerdings die Wahl, und hätte sich auch dagegen entscheiden können (vom Gesetz bestimmt ab einem gewissen Alter). Der Verwaltungsakt heißt „Einbenennung“, d.h. mein Ehemann gab ihm seinen Namen und er hat in angenommen. Er hat schnurstracks eine neue Geburtsurkunde bekommen. Das einzige Problem ist, wenn für das Kind ein gemeinsames Sorgerecht besteht, da hier der leibliche Vater glaube ich auch noch was mitzumischen hat.
Wir haben dass zusammen mit der standesamtlichen Trauung vollzogen, d.h. nach der eigentlichen Trauung war noch auf unsere Bitte hin, eine Einbenennungszeremonie mit Unterschrift von meinem Sohn (war unheimlich stolz), bei der er mit seinem neuen Namen unterschreiben durfte. Diese Unterschrift wird normalerweise nach der Heirat dann beim Standesamt im Büro abgegeben, wir fanden aber die Idee schön, alles zusammen zu machen. Für Nikolas war das auch eine sehr ernste Angelegenheit und wir haben diesem Anlaß einen würdigen Rahmen gegeben. Irgendwie haben wir an diesem Tag alle zusammen geheiratet.
Viele Grüße
Simone

Hallo,
Ich weiß nicht ob das hilft oder irreführend ist, aber hier meine Erfahrung:
Vorab: In Spanien haben wir ZWEI Nachnamen. IdR. kommt der erster vom Vater und der zweiten vom Mutter. Beide Namen bleiben so, von Lebensanfang bis zum bitteren ende, unabhängig davon ob man ledig bleibt oder 7 Scheidung hinter sich hat.
Das gesagt, meine Erfahrung (Kreisverwaltungsreferat München).
Als mein sohn geboren wurde (in München) hiess es er darf sich wg der Namensgebung an die deutsche oder an die spanische Regelung halten. Da er spanischen Pass hat, entschied ich mich für letzteres.
So nun trug mein sohn meine beide Nachnamen. Als ich ihn dann im spanischen Konsulat anmeldete sagte ich doch, daß ich sehr wohl weiß wer der Vater ist. Nun hies es wiederum, daß mein sohn nach spanischen Recht zwangsläufig der Nachname des Vaters auch tragen muß. Also mit dieser neuer Erkenntnis ging ich wieder zum o.g. referat und erhielt mein Sohn eine Änderung seines Nachnamens. Jetzt heisst er mit erster Nachname meins und mit dem zweiten der seines leiblichen Vaters.
Will heissen: Es scheint in Deutschland offenbar so zu sein, daß eine Namensänderung nicht arg schwierig ist…
Schöne Grüße,
Helena

OT @Ulf und @ Nicky
http://www.executershome.de/seiten/zeugs/antwort-lin…

nur mal so am Rande

bye

Leo

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Hallo,

wenn die leiblichen Eltern des Kindes gemeinsames Sorgerecht haben, muss der Vater bei einer Namensänderung gefragt werden. Ab vollendetem fünften Lebensjahr muss auch das Kind gefragt werden.
Hat die Mutter das alleinige Sorgerecht, aber das Kind trägt den Nachnamen des leiblichen Vaters, so muss er bei einer Namensänderung ebenfalls um Zustimmung gefragt werden.

Siehe dazu auch:

http://dejure.org/gesetze/BGB/1618.html

Gruß vom
Sams

Hallo, wir wollten das vor 5 Jahren auch, meine Kinder jetzt 12 und 11 Jahre wollten so heißen wie mein Zweiter Mann und ich, vor allem , weil noch ein Geschwisterchen untewegs war. Aber das Jugendamt hat die Kinder zwar angehört, aber der leibliche Vater muß sein OK geben. Dieses hat ernicht und da es nicht unbedingt erforderlich war hat das gericht es abgelehnt. Also heißen meine Große so wie mein Exmann und wir anderen inzwischen 4 wie mein jetztiger Mann. Obwohl mein Exmann straftätig war, waren es keine trifftigen Gründe fürs Gericht und für das Jugendamt.Ohne trifftigen Grund und ohne Einverständnis des Exmannes geht es also nicht. Gruß Ela

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Hallo,

wir wollten das vor 5 Jahren auch, meine Kinder jetzt
12 und 11 Jahre wollten so heißen wie mein Zweiter Mann und
ich, vor allem , weil noch ein Geschwisterchen untewegs war.
Aber das Jugendamt hat die Kinder zwar angehört, aber der
leibliche Vater muß sein OK geben. Dieses hat ernicht und da
es nicht unbedingt erforderlich war hat das gericht es
abgelehnt. Also heißen meine Große so wie mein Exmann und wir
anderen inzwischen 4 wie mein jetztiger Mann. Obwohl mein
Exmann straftätig war, waren es keine trifftigen Gründe fürs
Gericht und für das Jugendamt.Ohne trifftigen Grund und ohne
Einverständnis des Exmannes geht es also nicht.

bei geschiedenen Eheleuten kenne ich das auch so, aber ob das bei nichteheligen Kindern auch so ist?

Gruß,
Karin

Stimmt, den Satz hatte ich gar nicht gelesen, sorry. Da weiß ich es auch nicht, aber ich glaube das das Kind dann den Namen mitübernehmen kann.
Gruß Ela

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