Namensgebung eines Babys

Meine Freundin ist noch verheiratet, wir erwarten ein
Baby, aber noch vor Vollziehung der Scheidung…
Besteht eine Möglichkeit, dass das Baby NICHT den Ehenamen
meiner Freundin trägt???

MKit freundlichen Grüßen

sorry, da kann ich leider nicht weiterhelfen. Am besten beim Rechtsanwalt nachfragen…

Dafür bin ich zwar kein Experte, aber ich glaube das das Kind immer den Namen vom Ehegaten mitbekommt.
Aber man kann eine Änderung beantragen, glaube beim Einwohnermeldeamt.

Hallo

Leider habe ich damit überhaupt keine Erfahrungen oder besser gesagt leider kann ich dir da nicht weiter helfen. Aber ich würde einfach mal bei einem Anwalt für Familienrecht anrufen. Vielleicht können dir ja dort sogar schon die Sekretärinnen Auskunft geben. Und wenn nicht, wird dich das sicher auch nichts kosten.

Ich drücke dir Daumen das ihr alles gut hinbekommt und wünsche euch ganz viel Glück!

LG Nicole

Oh je, das kann ich leider nicht beantworten. Fragt mal nach im Standesamt oder Rathaus, vielleicht wissen die, wie man helfen kann.
Ich hoffe, dass ihr eine Lösung findet. Da man beim Kind anmelden ja das STammbuch braucht, weiß ich nicht, wie das ist.
Alles Gute und viel Spaß mit eurem gemeinsamne Kind
Sarah

da kann ich dir leider nicht helfen. versuchs mal im Familiengericht.

Hallo,
ich bin leider in diesem Gebiet kein Experte, kann aber ein paar Tipps geben. Soweit ich weiß, wird ein Kind, daß innerhalb einer Ehe geboren wird automatisch ehelich, es sei denn der derzeitige Ehemann lehnt die Vaterschaft ab und sie bekennen sich zur Vaterschaft.
Ich weiß jedoch nicht, ob das ganze erst noch per Vaterschaftstest offiziell festgestellt werden muss.
Mein Rat: Beim Standesamt nachfragen, welche Möglichkeiten es gibt. Diese schreiben ja auch die Geburtsurkunde aus und können sicher genauere Auskunf geben. Das geht auch einfach per Telefon.

lg und alles Gute

Es müsste möglich sein, dass das Baby den Nachnamen Deiner Freundin bekommen kann, aber sicher bin ich da nicht. sorry :frowning:!

Kann nur vermuten, dass es irgendwie möglich ist das Baby nach dem Vater zu nennen. Im Normalfall wird bei dem Kind alles von der Mutter abgeleitet. Bei meinem Kind war das mit der Staatsbürgerschaft so. Ich bin Deutsch und er ist Österreich. Unser Kind war auch Deutsch. Mit der Hochzeit konnten wir es uns dann aussuchen welche Staatsbürgerschaft wir nehmen. Wir entschieden uns für die Ö. Du kannst da aber jederzeit auf der BH fragen. die können dir da weiterhelfen.
sorry dass ich dir nicht direkt helfen kann. Wünsch euch 3 dann noch viel Glück und alles Gute bei der Geburt und darauffolgende Familienglück.
LG

Namensgebung wird ja beim Standesamt geregelt.
Ich geh aber mal davon aus, das es erst mal so kommen wird mit dem Namen. Denn die Vaterschaft zum leiblichen Vater wird auch bei seiner Anerkennung und der Zustimmung des Exmann (soweit Scheidung vor Geburt eingereicht) erst dann wirksam, wenn Scheidung auch rechtskräftig wird.