Hallo,
zusätzlich zu den guten Tipps bezüglich des „ersparten“ Geldes noch ein paar wichtige Hinweise:
Klar ist es korrekt (und sogar vom Gesetzgeber so vorgesehen), dass eine Neuberechnung gemacht wird. Von seinem eigenen Einkommen werden 90 Euro nicht angerechnet und der Rest wird - bis zur Volljährigkeit - halbiert auf Deinen Barunterhalt abgerechnet.
Ab Volljährigkeit wird (abzügl. der 90 Euro) das komplette restliche Einkommen angerechnet und dann wird geschaut, wieviel die Mutter und wieviel der Vater verdienen. Denn ab da müssen beide den Barunterhalt bezahlen.
Soweit so gut. Aber: wenn es einen Titel (Jugendamt, Gerichtsurteil u. ä.) gibt nicht einfach die Zahlungen reduzieren!!!
Die betreuende Mutter auffordern, dass sie schriftlich gibt, dass der Unterhalt reduziert werden kann. Wenn sie das verweigert, zum Gericht und per einstweiliger Anordnung eine Abänderungsklage einreichen!
WEnn man diesen Weg nicht einhält, kann es passieren dass die Mutter mit dem Titel den Gerichtsvollzieher losschickt um den fehlenden Betrag zu pfänden!!
Der Titel gilt nämlich weiterhin. Neuen Titel nur bis zur Volljährigkeit ausstellen, da sich dann die komplette Berechnung (incl. des Kindergeldes) ändert.
Gruß
Ingrid