Neue Unterhaltsberechnung mit Beginn einer Lehre

Hallo,

mein Sohn, der bei seiner Mutter lebt hat jetzt mit 16 Jahren eine Ausbildung angefangen.
Ich habe bisher immer pünktlich meinen Kindesunterhalt gezahlt.
Mit Beginn der Ausbildung habe ich nun eine neue Berechnung des Kindesunterhaltes durchführen lassen.
Dabei kam heraus, dass ich nun ca. zwei drittel weniger zu zahlen habe.
Die Frage die ich mir nun stelle: War das korrekt das ich die Berechnung machen habe lassen? und ist es ok das ich jetzt weniger zahle? Ich fühle mich irgendwie unsicher. Ich kann auch niemanden fragen der ähnliches gemacht hat.

Wie seht Ihr das?

Danke

Hallo Jörg,

für rechtliche Situation kannst du im Rechtsbrett nachfragen.

Aber familiär: wieviel Kontakt hast du zu deinem Sohn? Du hast die Berechnung ja sicher aus dem Grund machen lassen um weniger zahlen zu müssen. Wenn dem so ist und wenn dir das so wichtig ist, tu es.

Aus Kindessicht: Wenn dir das Geld nicht weh tut, zahl weiter den alten Betrag. Das Kind bekommt dann immer nur mit, dass der Papa möglichst AN IHM sparen will - kein gutes Gefühl!

lg, Dany

Hi,

Aus Kindessicht: Wenn dir das Geld nicht weh tut, zahl weiter
den alten Betrag. Das Kind bekommt dann immer nur mit, dass
der Papa möglichst AN IHM sparen will - kein gutes Gefühl!

Aus Beobachtersicht: Mein Freund hat bis zum 3. Lehrjahr noch voll gezahlt obwohl er es nicht müsste. Nun hat er gekürzt weil er es auch so wirklich vom Mund absparen muss. Kindsmutter und Sohn sind fürchterlich beleidigt und melden sich nicht mehr, weil sie trotz langfristiger Ankündigung mit dem netten Zusatzgeld schon fest gerechnet hatten (Auto ect).

Mein Tip: Lieber kürzen und anlegen und dann mal einspringen wenn Not am Mann ist oder Sonderwünsche oder Belobigungen anstehen.

Gruss
M.

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huhu,

ich meinte ja, wenn er es sich NICHT vom Mund absparen muss. Ansonsten ist die Idee mit sparen für sowas auch sehr gut - aber ob man früher oder später die Unterhaltszahlungen kürzt: Die Reaktionen werden immer gleich sein :wink:

lg, Dany

Hallo Jörg,

mein Sohn, der bei seiner Mutter lebt hat jetzt mit 16 Jahren
eine Ausbildung angefangen.
Ich habe bisher immer pünktlich meinen Kindesunterhalt
gezahlt.

Schön, auch wenn das selbstverständlich sein sollte.

Mit Beginn der Ausbildung habe ich nun eine neue Berechnung
des Kindesunterhaltes durchführen lassen.
Dabei kam heraus, dass ich nun ca. zwei drittel weniger zu
zahlen habe.

Das hängt sicher mit dem eigenen Einkommen des Jungen zusammen.

Die Frage die ich mir nun stelle: War das korrekt das ich die
Berechnung machen habe lassen? und ist es ok das ich jetzt
weniger zahle? Ich fühle mich irgendwie unsicher. Ich kann
auch niemanden fragen der ähnliches gemacht hat.

Also, ich finde beides korrekt. Ob Du wirklich die ganze Kürzung einbehalten sollst, musst Du selber wissen. Wenn der Kontakt zum Sohn und seiner Mutter gut ist, kannst Du ja betonen, wie toll das ist, dass der Junge jetzt schon sein eigenes Geld verdient.

Geld bereit halten für besondere Fälle ist sicher nicht schlecht. Aber das solltest Du nach Deinen eigenen Möglichkeiten machen.

Gruß, Karin

Hallo,

ich finde, das was sehr korrekt, daß du die Neuberechnung hast durchführen lassen und daß du jetzt weniger zahlst.

Mutter und Sohn haben jetzt genausoviel wie vorher, und der Sohn weiß von Anfang an, wie teuer das Leben wird.

für Extras wie Führerschein oder erstes Auto kannst du ja Geld zurücklegen.
Wenn er jetzt Extra-Ausgaben wie teurere Fahrtkosten zur Berufsschule/Betrieb oder Klamotten hat, frage ihn doch mal und steuere da einen Zuschuss mit bei!

Habe bitte kein schlechtes Gewissen!

grüße
miamei

Hallo!

aber ob man früher oder später die Unterhaltszahlungen kürzt:
Die Reaktionen werden immer gleich sein :wink:

Eben. Also kann man es auch gleich kürzen, wenn die freiwillige Mehrleistung niemand zu schätzen weiß, sondern beim Sohn bloß den Eindruck erweckt, daß Geld etwas ist, was selbstverständlich vom Himmel zu regnen hat. Dann lieber sparen und dem Sohn bei einer besonderen Gelegenheit (bestandener Abschluß etc.) etwas spendieren. DAS hat er sich dann nämlich verdient.

Gruß,
Max

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Hallo,

ich danke allen die bis jetzt ihre Meinung auf meine Frage abgegeben haben.

Danke

Gruß

Hallo,

zusätzlich zu den guten Tipps bezüglich des „ersparten“ Geldes noch ein paar wichtige Hinweise:

Klar ist es korrekt (und sogar vom Gesetzgeber so vorgesehen), dass eine Neuberechnung gemacht wird. Von seinem eigenen Einkommen werden 90 Euro nicht angerechnet und der Rest wird - bis zur Volljährigkeit - halbiert auf Deinen Barunterhalt abgerechnet.
Ab Volljährigkeit wird (abzügl. der 90 Euro) das komplette restliche Einkommen angerechnet und dann wird geschaut, wieviel die Mutter und wieviel der Vater verdienen. Denn ab da müssen beide den Barunterhalt bezahlen.

Soweit so gut. Aber: wenn es einen Titel (Jugendamt, Gerichtsurteil u. ä.) gibt nicht einfach die Zahlungen reduzieren!!!

Die betreuende Mutter auffordern, dass sie schriftlich gibt, dass der Unterhalt reduziert werden kann. Wenn sie das verweigert, zum Gericht und per einstweiliger Anordnung eine Abänderungsklage einreichen!

WEnn man diesen Weg nicht einhält, kann es passieren dass die Mutter mit dem Titel den Gerichtsvollzieher losschickt um den fehlenden Betrag zu pfänden!!

Der Titel gilt nämlich weiterhin. Neuen Titel nur bis zur Volljährigkeit ausstellen, da sich dann die komplette Berechnung (incl. des Kindergeldes) ändert.

Gruß
Ingrid