Privater vaterschaftstest

hallo es geht um meine freundin. ich versuche mal die lage zu schilden.

ihr ex freund verlang von ihr einen vaterschaftstest. sie hat damit keine probleme aber er soll zahlen weil er denn auch schließlich verlangt. doch er weigert sich ihr das schriftlich zu geben (wenns um geld geht ist bei ihmn vorsicht geboten man rennt ewigkeiten seinem geld hinterher und alles daher wollte sie das gleich schriftlich haben)

er ist bis jetzt nirgends eingetragen daher hat er kein recht privar einen test zu verlangen. soviel weiß sie schon mal.

ihr anliegen ist wenn sie einen test in auftrag gibt ihn auch bezahlt muss sie ihm das ergebniss dann zeigen. ist ja ein privater test?

oder kann er von ihr einsicht ins ergebniss verlangen.

sie hat keine probleme wegen den tes nur der wo ihn verlangt soll ne auch zahlen.

ich hoffe ich konnte ihre situation gut schilden so das man versteht was ich meine.

über antworten würden wir uns sehr freuen

danke schon einmal im voraus

Hallo

er ist bis jetzt nirgends eingetragen

D. h. sie hat ihn nicht als Vater angegeben? - Falls ja: Weiß sie, dass sie das nicht darf, wenn sie den Vater kennt? Dass das später auch das Kind in Schwierigkeiten bringen kann?

Wieso will er denn jetzt bewiesen bekommen, dass er der Vater ist?

Viele Grüße

ja er will sich aus der verantwortung drücken, sei eltern beeinflussen ihn ziemlich stark und sind gegen ein kind. sie ist auch nicht mehr mit ihm zusammen und er hat ihr bis jetzt nur stress und ärger in der schwangerschaft gemacht. beleidigt beschimpft etc. daher ist vater unbekannt angegeben worden.

sie will und wird auch keinerlei staatliche leistungen beantragen, da sie finanziell darauf nicht angewiesen ist.

er unterstellt ihr das sie fremd ging und so weiter und daher einen test will aber er weigert sich den zu zahlen und ihr das schriftlich zu geben.

daher wollte sie einen test machen den bezahlen (einen wo vor gericht gültig ist) und somit dann ihn dazu bewegen dies anzu erkennen.

sie wird ihn schon noch angeben aber erst dann wenn er seinen beweis hat.

nur sie sieht es nicht ein den zu zahlen und ihm dann auch noch das ergebniss zu zeigen. weil schließlich ist es er wo den test verlangt und sie dazu nötigt einen machen zu lassen.

vors gericht will sie nicht weil sie schon genug ärger mit ihm hatte und sie will das das kind das nicht mit bekommt das sein vater sich so queer stellt.

daher war ja die frage ob sie ihm das ergebnis zeigen muss?? ob er rechtlich darauf bestehen kann wenn er privat in auftrag gegeben wurde.

Hi,

eigentlich ist das ja ne Rechtsfrage - gehört also hier nicht hin. Aber nach meiner Logik folgender Vorschlag: liefere ihm DNA-Material und dann soll er damit machen, was er will.

Ihn als Vater angeben würde ich trotzdem (so Du Dir sicher bist). Schließlich hat das Kind auch Anrecht auf einen „offiziellen“ Papa, auch wenn der Wunsch danach vielleicht erst nach vielen Jahren zum Tragen kommt.

Gruß,
Anja

Hallo

sie will und wird auch keinerlei staatliche leistungen beantragen, da sie finanziell darauf nicht angewiesen ist.

Es geht ja nicht nur um sie, sondern auch ums Kind. Das Kind hat auch Anspruch auf einen offiziellen und nicht geheimen Vater. Und eventuell auf Unterhalt und Erbschaft, wenn es so etwas gibt bei ihm. Und außerdem auf die Wahrheit.

sie wird ihn schon noch angeben aber erst dann wenn er seinen beweis hat.

Wieso das denn? Das verstehe ich nicht. Sie kann ihn doch als Vater angeben, er kann die Vaterschaft bezweifeln, und dann gibt es einen Vaterschaftstest. - Wer den bezahlt, weiß ich nicht genau.

Oder ist sie selber nicht so sicher, wer es ist? Klingt ja bisher nicht so.

Wenn er unbedingt einen Vaterschaftstest will, bevor er die Vaterschaft freiwillig anerkennt (oder worum geht es ihm? Kapiere das irgendwie nicht), dann soll er sich doch drum bemühen. Da muss sie sich doch nicht drum kümmern.

daher war ja die frage ob sie ihm das ergebnis zeigen muss??
ob er rechtlich darauf bestehen kann wenn er privat in auftrag gegeben wurde.

Nun, das wäre sowieso eine Rechtsfrage, die hier nicht in der Form beantwortet werden darf. Die müsstest du noch gemäß FAQ 1129 umformulieren.

Ich finde es aber alles sehr seltsam.

daher ist vater unbekannt angegeben worden.
sie wird ihn schon noch angeben

Also, ich glaube, damit kann sie sich in Teufels Küche bringen. Sie muss ihn angeben, wenn sie ihn weiß. - Sie sollte allerdings alleiniges Sorgerecht beantragen, wenn sie mit ihm so gar nicht auskommt, und wenn das Kind gar nicht haben will.

Viele Grüße

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Hallo Himmel,

wird tatsächlich zur Rechtsfrage, denn sie kann zum Jugendamt - Beistandschaft gehen. Dort wird ein Vaterschaftstest zur Anerkennung durchgeführt, damit der Vater die Vaterschaft beim Amt anerkennen kann. Hat sonst rechtliche Folgen, wenn sie den Vater kennt und ihn nicht angibt.

Die Beistandschaft übernimmt die Kosten. Wie das dann rechtlich weitergeht mit Verpflichtungen, Rechten und dergleichen kannst du unter Beachtung der FAQ:1129 im Rechtsbrett nachfragen. Ansonsten finde ich, dass Menschen, die im Einverständnis ein Kind gezeugt haben in der Lage sein sollten, sich zum Wohl des Kindes manierlich zu verständigen - und daran sollten beide aktiv arbeiten, nicht immer auf den anderen Part schieben!

lg, Dany

Hab was übersehen
Hallo

nur sie sieht es nicht ein den zu zahlen und ihm dann auch noch das ergebniss zu zeigen. weil schließlich ist es er wo den test verlangt und sie dazu nötigt einen machen zu lassen.

Mit welchen Druckmitteln nötigt er sie denn?

daher war ja die frage ob sie ihm das ergebnis zeigen muss??

Warum will sie denn den Test machen, wenn sie ihm das Ergebnis gar nicht zeigen will?

ob er rechtlich darauf bestehen kann wenn er privat in auftrag gegeben wurde.

Es geht doch darum, ob er rechtlich darauf bestehen kann, das Ergebnis zu sehen? Sie will jetzt also den Vaterschaftstest in Auftrag geben, selber bezahlen, und zwar ausschließlich deswegen, weil er unbedingt einen Vaterschaftstest machen will, dann will sie ihn aber nicht das Ergebnis sehen lassen? - Da stimmt doch irgendwas nicht.

Viele Grüße

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Hallo

Warum will sie denn den Test machen, wenn sie ihm das Ergebnis
gar nicht zeigen will?

Es ist halt wieder mal eine dieser wirren Stories, bei denen die Antwortenden mühsam den Sachverhalt herausschälen müssen.

Klar ist, dass er den Test will, weil er glaubt, dass er nicht der Vater ist. Er ist aber nicht bereit, die Kosten dafür zu tragen.

Sie will den Test wohl auch, weil sie sich der Sache nicht ganz sicher ist und sie sich Klarheit verschaffen will. Es geht also nur noch um die Finanzierung des Test. Sie wäre bereit, in Vorleistung zu gehen. Kommt bei dem Test heraus, dass er nicht der Vater ist, dann soll er die Kosten tragen, da er ja den Nutzen aus dem Ergebnis zieht. Da er dazu nicht bereit ist, will sie ihm das Ergebnis nur gegen Kostenübernahme heraus rücken. Ob sie auch bei positivem Testergebnis auch auf Kostenübernahme besteht, ist unklar.

Die Frage ist jedenfalls: Hat der mutmaßliche Vater einen Anspruch auf Herausgabe des Ergebnisses eines von der Mutter in Auftrag gegebenen und bezahlten gerichtsverwertbaren Vaterschaftstests, dem er durch die Bereitstellung von genetischem Material implizit zugestimmt hat.

So kurz und knackig könnte man das für das Rechtsbrett formulieren.

Gruß
A.

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