Unterhaltszahlungen während BA Studium

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

meine Frage geht zum Unterhalt während des BA Studiums, das heißt an einer Berufsakademie.
Wenn man an einer Berufsakademie studiert hat man immer 3 Monate Schule und 3 Monate Arbeiten im Betrieb abwechselnd. Das bedeutet auch, dass man in den 3 Monaten, die man im Betrieb arbeitet Geld verdient. Das ist allerdings nicht viel, sondern nur ca. 700 € im Monat brutto.

Bei meiner Frage geht es um meinen Freund, der jetzt 19 Jahre alt ist und nach seinem Zivildienst ein BA Studium machen möchte, da man dabei ein wenig Geld verdient und seine Mutter ihm ein „normales“ Studium nicht finanzieren könnte, denn er hat noch 2 Geschwister.
Sein Vater hat auch eine neue Familie und einen ca. 8 Jahre alten Sohn.
Da er schon seit einigen Monaten seinen Unterhaltszahlungen nicht mehr nachkommt (er verspricht aber diese nachzuholen), möchte seine Mutter wissen, ob der Vater auch während des BA Studiums Unterhalt zahlen muss oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Sabrina Schwad

Hallo Sabrina,

irgendwann im letzten Jahrhundert habe ich selbst an der Berufsakademie studiert. Deswegen eine kleine Anmerkung hierzu:

Das bedeutet auch, dass man in den 3 Monaten, die man im
Betrieb arbeitet Geld verdient.

Ich habe das Geld über die ganze Zeit hinweg bekommen, also 12 Monate im Jahr, nicht nur während der Praxisphasen.

Wenn ich mich noch richtig erinnere, waren das damals so um die 650 DM. *seufz*. Mit Knickern, Knausern und gelegentlichem Leerräumen des elterlichen Vorratskellers bin ich damit sogar hingekommen. Ok, das war jetzt off topic.

Wie es mit Unterhaltsansprüchen ausschaut, weiß ich leider nicht.

Gruß

Mira

Hallo!
Meines Wissens besteht die Unterhaltspflicht bis zum Abschluss der ersten Ausbildung.
D.h., ist er vor dem Bund noch zur Schule gegangen und hat z.B. sein Abitur gemacht, müsste die BA als erste Ausbildung gelten und der Vater ist unterhaltspflichtig. Hat er dagegen schon eine Lehre oder eine Ausbildung abgeschlossen, dann nicht. (Frag aber doch bei sowas sicherheitshalber nochmal im Rechtsbrett mit Person A und B… :wink:.
Und wenn Du bei einem Arbeitgeber, der die BA-Ausbildung unterstützt (durch die 3 freigestellte Zeit), fest angestellt bist, dann bekommst Du das Geld auch 12 Monate im Jahr.
Wenn es eine normale 40h-Anstellung ist, wo er nur während der Monate bezahlt wird, die er dort ist und er kriegt nur 700€: schnell was neues suchen :wink:)
LG,
NOrah

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