Unterschied zw. Kindergarten&-tagesstätte

Gibt es einen Unterschied zwischen Kindergarten und Kindertagesstätte?
Wenn ja, welchen (praktisch und rechtlich)?

Danke

Ich kann dazu nur beisteuern, daß der Kindergarten in unserem Ort in Kindertagesstätte umbenannt wurde, als die Betreuung über Mittag (einschl. Verpflegung) eingeführt wurde. Vorher schloß die Einrichtung zwischen 12 und 14 Uhr.

Gruß
Aia

Hallo,

sicher ist da ein Unterschied.
Ein Kindergarten hat kürzere Zeiten, kann eine Über-Mittag-Betreuung haben, allerdings nicht für alle Kinder. Das hängt von der Anzahl der Kinder der Gesamteinrichtung ab, also ein bestimmter Prozentsatz. Wird diese Zahl überschritten ändert sich der Status von Kindergarten in Kindertagesstätte, aber das geht nur mit Zustimmung der entsprechenden Behörden.
In einer Kindertagesstätte werden alle Kinder ganztätig betreut.

Ab 3 Jahren hat ein Kind einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz aber nicht auf einen Kindertagesstättenplatz.

Viele Grüße

gipsy

Gibt es einen Unterschied zwischen Kindergarten und
Kindertagesstätte?

Ich kenne den Unterschied: Kindergarten nur für Kinder zw. 3 und 6 Jahren (bzw. halt bis zum Schulalter)

Kindertagesstätte: manchmal Gruppen für Kinder im Krippenalter, auf jeden Fall neben den Kindergartenkindern auch Hort (Nachmittagsbetreuung nach Schule.

Gruß, Karin

Hallo,

wenn Kinder aufgenommen werden, die nicht zwischen 3 - 6 Jahren sind handelt es sich um eine altersgemischte Gruppe. Das kann es sowohl in einem Kindergarten als auch in einer Kindergartengruppe sein.
Ein Hort bzw. eine Hortgruppe ist wie du schon sagst eine Nachmittagsbetreuung für Schulkinder, die kann, muss aber nicht an eine Kindertageseinrichtung angeschlossen sein. (Kindertageseinrichtung ist entweder Kindergarten oder Kindertagestätte oder freie Elterninitiative und ähnliches).

Viele Grüße

gipsy

noch vergessen…

Es gibt auch Unterschiede in der Gruppenstärke, Anforderungen an das Personal, an Gebäude, Ausstattung usw.
Soweit ich weiß ist das aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Viele Grüße

gipsy

Hallo,

wenn Kinder aufgenommen werden, die nicht zwischen 3 - 6
Jahren sind handelt es sich um eine altersgemischte Gruppe.
Das kann es sowohl in einem Kindergarten als auch in einer
Kindergartengruppe sein.

Hast Du auch wirklich davon gelesen, dass ich „altersgemischt“ geschrieben hätte? Eine Kindertagesstätte hat für mich „Kindergartengruppen“, evtl „Kinderkrippengruppen“, sicher aber „Hortgruppen“. So ist das zumindestens in München definiert.

Leider kann aus Deiner Vika nicht erkannt werden, woher Deine Definitionen begründet sind.

Karin

Hallo Karin,

dass mit der Vika liegt daran, dass ich noch keine angelegt habe, aber selbst wenn würdest du meine Infoquellen daraus nicht erkennen können.

Ich bin im Pfarrgemeinderat zuständig für eine der drei Kindertageseinrichtungen unserer Gemeinde.
Eine Einrichtung ist ein Kindergarten mit Übermittagbetreuung.
Die zweite Einrichtung hat eine Kindergartengruppe und eine altersgemischte Gruppe.
Die dritte hat eine Kindergartengruppe, eine Kindertagesstättengruppe und eine Hortgruppe. Ab 2007 spätestens, aber wahrscheinlich schon ab 2005 wird die Hortgruppe geschlossen weil sie nicht mehr von Bistum/Stadt bezahlt wird. Für die Gemeinde sind die Kosten zu hoch um Gruppe zu erhalten.

Ich komme übrigens aus NRW und ich habe nun gesehen, dass die Bestimmungen in den verschiedenen Bundesländern z. T. sehr unterschiedlich sind (wie auch die Bezeichnungen). Eine wirklich fundierte Antwort kann man wohl nur geben, wenn wir wissen, aus welchem Bundesland der Schreiber kommt.

Viele Grüße

gipsy

Gibt es einen Unterschied zwischen Kindergarten und
Kindertagesstätte?
Wenn ja, welchen (praktisch und rechtlich)?

Ohne in Zweifel ziehen zu wollen, was die anderen schrieben,
ich kenne eine Kindertagesstätte als allgemeinen Oberbegriff für Kinderkrippe und Kindergarten.

Wenn es da rechtliche Unterschiede gibt sollte Dir das örtliche Jugendamt die für Deine Region üblichen Bezeichnungen und Regelungen auseinanderklamüsern können.

Gruß Maid :smile:

Hallo,

also… Berlin

da steht folgendes im Gesetz
zur Förderung und Betreuung von Kindern in
Tageseinrichtungen und Tagespflege
(Kindertagesbetreuungsgesetz - KitaG):

§ 2
Begriffsbestimmungen, Geltungsbereich

(1) Tageseinrichtungen sind Kindertagesstätten, Eltern-Initiativ-Kindertagesstätten und Eltern-
Kind-Gruppen, in denen sich Kinder regelmäßig für einen Teil des Tages oder ganztägig
aufhalten.

(2) Kindertagesstätten betreuen und fördern Kinder verschiedener Altersstufen in

  1. Krippen für Kinder bis zu drei Jahren,
  2. Kindergärten für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt und
  3. Horten für Kinder im Grundschulalter.
    Die Förderung erfolgt in altersgleichen oder altersgemischten Gruppen.
    (3) Eltern-Initiativ-Kindertagesstätten sind Tageseinrichtungen, in denen Eltern oder andere
    Erziehungsberechtigte die Förderung ihrer Kinder selbst organisieren.

Daraus entnehme ich, dass ein Kindergarten ein „Kindertagesstätte“ ist, aber nicht jede „Kindertagesstätte“ ein Kindergarten…
Ich hoffe, dass ich das nicht falsch deute…

Viele Grüße

gipsy

Hallo Karin,

so wie es aussieht wird in Berlin der Begriff Kindertagesstätte so benutzt wie in NRW Kindertageseinrichtung, also ein Oberbegriff für die verschiedenen Betreuungsformen.

Wir denken an etwas ganz anderes wenn wir Kindertagesstätte hören…

Viele Grüße

gipsy

Ich komme aus Berlin
Ich komme aus Berlin

Hallo Bert,

hab ich schon gesehen und dir weiter oben eine Antwort gegeben.

Viele Grüße

gipsy