Vormundschaft für meine schwester

hallo, meine Mutter ist an Krebs erkrankt und liegt momentan auf Palliativstation. Die Ärzte sagen, sie bleibt nicht mehr lange am Leben. Wir möchten beide, dass ich (24 Jahre) die Vormundschaft für meine kleine Schwester (11 Jahre) übernehme. Ich bin in 2 Wochen mit dem Abitur am Abendgymnasium fertig. Noch keine Vollzeitbeschäftigung vorhanden. Bin Single aber mein Freund ist mit dem kurzfristigen Heiraten absolut einverstanden, befindet sich allerdings noch in einer Ausbildung. Meine Schwester will ebenfalls unbedingt zu mir kommen, da wir beide unzertrennlich sind und es wäre für uns katastrophal wenn sie in die fremde Familie übergeben sollte. Meine Frage ist, was brauche ich alles oder was spricht dagegen die Vormundschaft zu bekommen. Vielen Dank im Voraus

Hallo,

urlaubsbedingt kann ich erst jetzt antworten.

Deine Schwester wäre gemäß § 1773 BGB unter Vormundschaft zu stellen, wenn keine elterliche Sorge besteht. Lebt dein Vater bzw. der Vater deiner Schwester auch nicht mehr? Falls ja, könnte er ja die elterliche Sorge ausüben.

Lass Dich auf jeden Fall von deiner Mutter nach § 1776 BGB schriftlich als Vormund für deine Schwester berufen. Das erleichert vieles! Du musst gemäß § 1779 Abs. 2 BGB zur Führung der Vormundschaft geeignet sein. Das hängt von den persönlichen und finanziellen Gegebenheiten ab. Die Prüfung führt das Familiengericht durch. Hier sehe ich Schwierigkeiten, da Du derzeit nicht über ein regelmäßiges Einkommen verfügst.

Mein Tipp, frühzeitig Kontakt mit dem Jugendamt aufnehmen und gemeinsam nach Lösungen suchen.

Freundliche Grüße
crickelcrackel