Wann einschulung?

Hallo,

mein sohn ist im april 2005 geboren, muss er nun mit 6 in die schule oder könnten wir ihn auch mit 7 einschulen? grüße aus HH

Hallo,

mein sohn ist im april 2005 geboren, muss er nun mit 6 in die
schule oder könnten wir ihn auch mit 7 einschulen? grüße aus

Die normale Einschulung erfolgt mit 6 Jahren.
Wenn ihr trifftige Gründe habt, warum dies ein Jahr verschoben werden soll (und überzeugende Gründe wären hier nur solche, die mit der Entwicklung/Gesundheit des Kindes zu tun haben), dann müsst ihr dies beim Vorgespräch mit dem Leiter der Schule vorbringen.
Ihr werdet in den nächsten Monaten irgendwann zur Anmeldung eingeladen und dann zur Schuluntersuchung und oft auch zu einem Kennlerntag. Dort wird getestet, ob euer Sohn schulreif ist. Ihr solltet im Vorfeld dieser Termine schon mit der Schulsekretärin sprechen, die weiß nämlich am ehesten wie der formale Weg vonstatten geht, um eine Einschulung zu verzögern. Aber wie gesagt: wenn keine guten Gründe vorliegen, nützt auch der Einspruch nichts.

Gruß
Elke

Ahoi!

Hamburgisches Schulgesetz, § 38 (Beginn der Schulpflicht):

(1) Kinder, die vor dem 1. Juli das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden am 1. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig.
[…]
(3) Kinder, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden, können unter Berücksichtigung ihrer geistigen, seelischen, körperlichen oder sprachlichen Entwicklung auf Antrag der Sorgeberechtigten oder auf Antrag der Schule nach Anhörung der Sorgeberechtigten für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Zurückgestellte Kinder werden in eine bestehende Vorschulklasse aufgenommen. In begründeten Ausnahmefällen kann genehmigt werden, dass zurückgestellte Kinder stattdessen eine Kindertageseinrichtung besuchen; dies gilt nicht in den Fällen einer Zurückstellung auf Grund der sprachlichen Entwicklung eines Kindes im Sinne des Satzes 1.

Alles klar?

Gruß
smalbop

Hallo

http://www.hamburg.de/contentblob/1995414/data/schul…

§ 38

Wenn er im April geboren ist, würde ich persönlich einschulen wenn es nicht wirklich gute Gründe gibt (erhebliche Defizite).

In RLP ist eine Rückstellung so gut wie unmöglich. Die Kinder werden eingeschult, dann eben u.U. in entsprechenden Förderschulen.

Grüße
Bröselchen