Welche Staatsangehörigkeit?

Servus,

mein Lebenspartnerin ist Chinesin, ich bin Schwede.
Wenn wir nun ein Kind in Deutschland bekommen, welche Nationalität hätte dieses und wie würde sich etwas ändern wenn wir verheiratet wären?
Danke für die Antworten

Gabs schon mal, schau mal hier:

/t/dt-staatsbuergerschaft-durch-geburt-in-d/3292071

Gruß
Michael

Servus,

Du hast schon eine gute Antwort erhalten, sollte Dein Kind deutsche StaatsbürgerIn werden sollen. Aber…

mein Lebenspartnerin ist Chinesin, ich bin Schwede.

normalerweise erhält ein Kind die Nationalität der Eltern. Da es aber NICHT UNBEDINGT IMMER so ist, ich denke, du solltest das mit den jeweiligen Botschaft in Berlín klären. Sie werden es Dir sagen können, ob er Anspruch auf die Chinesische und/oder auf die Schwedische oder auf beides.

Wenn wir nun ein Kind in Deutschland bekommen, welche
Nationalität hätte dieses

Es gibt Ländern, die nachdem sog. „ius sanguis“ handeln, wonach das Kind eines Landleute automatisch seine/ihre Nationalität erhält. Es gibt aber auch Ländern, die nach „ius solis“, wonach schlaggebend ist, wo das Kind geboren wurde. Und dann gibt es Länder, die beide verwenden (zB Mexiko) und wiederum andere, die bestimmte Bedingungen stellen (zB Österreich)

und wie würde sich etwas ändern wenn wir verheiratet wären?

Siehe oben: Du müstest die jeweiligen Botschaften fragen.

Danke für die Antworten

Ich hoffe das hilft. Aber ich weiß, dass dies etwas wirr ist. Daher meinen Vorschlag bzgl. der Botschaften.

Schöne Grüße,
Helena

etwas off topic
Moin auch,

„ius sanguis“

Da es sich hier um einen Genitiv handelt solltest du besser „ius sanguinis“ schreiebn.

Ralph

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hi

in den vielen Fällen hat das Kind die Staatsbürgerschaft und das Aufenthalstrecht der Mutter (die Schweiz hat das bis vor ein paar Jahrzehnten anders gehandhabt, was bei unehelichen Kinder von ausländischen Vätern zur Staatenlosigkeit führen konnte).

Sind binationale Eltern verheiratet lassen die meisten Länder beide Staatsbürgerschaften zu, manchmal aber erst ab einem bestimmten Alter. Nur selten kann der uneheliche Vater seine Staatsbürgerschaft vererben.

Manche Länder vergeben automatisch die Staatsbürgerschaft, wenn das Kind in ihrem Land geboren ist. Deutschland handhabt das nicht so.

Fazit: deutsch wird das Kind nicht sein und wenn es sich mal in deutschland einbürgern lässt, wird es die anderen Staatsbürgerschaften verlieren.

Wie Schweden und China das handhaben müsst ihr bei den jeweiligen Konsulaten anfragen, aber es gibt eine gewisse Wahrscheinlichkeit, das das Kind Anrecht auf beide Pässe hat (die natürlich beantragt werden müssen) Wartet damit nicht zu lange, da manche Länder eine Verjährungsfrist haben, ab wann für ein Kind der zweite Pass nicht mehr angefordert werden kann.

Gruss, Sama

Falls Ihr für das Baby möglichst viele Staatsbürgerschaften sammeln wollt: dieser Schuß kann auch nach hinten losgehen! Etwa im Zusammenhang mit Stipendien oder Versicherungen.

Gruß

Keksdose

Hi

Ich kenne ziemlich viele Leute mit zwei Staatsbürgerschaften, manche haben auch drei. Probleme hatten die noch nie. Mögliche Probleme mit Stipendien könnte ich noch irgendwie nachvollziehen, aber Versicherungen?

Viele Grüsse, sama

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