Zum Thema 'Sicherheitskopie' ?
Das deutsche Urhebergesetz besagt, daß eine Sicherheitskopie eines Computerprogrammes erlaubt ist (§ 69 d Abs. 2 UrhG). Diese darf nur von der Person, die zur Benutzung des Programmes berechtigt ist, erstellt werden. "Privatkopien" von Computerprogrammen, die man weitergeben darf, gibt es nicht.
Kopierprogramme, die nur den Kopierschutz von Computerprogrammen umgehen können, sind nach Auffassung der Seite www.internetrecht-rostock.de legal. Das Problem besteht darin, daß diese Programme meistens auch in der Lage sind, Musik-CDs zu kopieren.
Damit wären sie also verboten gem. § 95 a Abs. 3 UrhG.
NoCD-Cracks sind meistens veränderte Originalprogramme. Dieses (das Verändern des Programmes) untersagt das Urhebergesetz. Es gibt aber auch erlaubte NoCD-Varianten, wenn nämlich das Programm nicht verändert wird, sondern die Abfrage auf OS-, bzw. Treiberebene manipuliert wird.
http://www.internetrecht-rostock.de/urhebergesetz-fa...
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