Der Standardtarif (PKV) ?

Hallo,

"Der Standardtarif"
In diesem Abschnitt werden Ihnen die wesentlichen Grundlagen zum Standardtarif vermittelt. Dabei werden folgende Punkte berücksichtigt:
- Was ist der Standardtarif?
- Die Leistungen
- Die Beitragsgarantie
- Wer kann sich im Standardtarif versichern?
- Wo kann ein Standardtarif abgeschlossen werden?
- Gibt es Alternativen zum Standardtarif?
- Wie erkennt der Arzt einen Standardtarifversicherten?

Der Standardtarif
Was ist der Standardtarif?
Der Standardtarif ist ein brancheneinheitlicher Tarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) mit einem gesetzlich begrenzten Höchstbeitrag, dessen Versicherungsschutz vergleichbar ist mit demjenigen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Dieser Tarif erfüllt in der privaten Krankenversicherung vor allem eine soziale Schutzfunktion. Er richtet sich insbesondere an Versicherte, die aus finanziellen Gründen einen besonders preiswerten Tarif benötigen. Deshalb ist der Standardtarif nur für bestimmte, vom Gesetzgeber definierte Personengruppen geöffnet. Der Standardtarif darf nicht mit Zusatzversicherungen verbunden werden.

Die Leistungen
§ 257 Abs. 2 a Sozialgesetzbuch V (SGB V) legt fest, dass der Standardtarif Leistungen enthält, die mit denjenigen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind. Das bedeutet nicht, dass die Leistungen vollkommen identisch sein müssen, aber sie müssen weitgehend übereinstimmen. So hat zum Beispiel der Standardtarif im Unterschied zum Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung uneingeschränkt Europageltung.

Die Beitragsgarantie
Bei einem Wechsel in den Standardtarif wird die Alterungsrückstellung des bisherigen Tarifs bei demselben Unternehmen angerechnet. Der Standardtarif ist darüber hinaus mit einer Beitragsgarantie verbunden: Der Beitrag darf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung - das sind zurzeit 435,18 € in den alten und 370,10 € in den neuen Bundesländern - nicht übersteigen. Welcher Beitrag gezahlt werden muss, kann nur im Einzelfall ermittelt werden. Je länger die Vorversicherungszeit und je jünger das Alter, desto günstiger ist der Beitrag im Standardtarif. Im beihilfekonformen Standardtarif ist der Beitrag anteilig begrenzt. Bei einem 50prozentigen Versicherungsschutz beträgt der Höchstbeitrag bspw. 50 Prozent des GKV-Höchstbeitrags.

http://www.dh-fisch.de/privatkunden/pkv/tarif.htm

Gruß Sarah