Hilfe bei 'Life Plus' Vitamine

Hallo zusammen,

ich würde gerne wissen, ob jemand positives oder negatives über
„Life Plus“ berichten kann!

Von einer Bekannten wurde ich zu einem Erfahrungs- und
Informationsaustausch eingeladen, weiß aber nicht so recht,
wie ich damit umgehen soll.

Es wäre schön, wenn mir jemand davon berichten könnte.

Danke und Gruß
semmelbiene

Hallo zusammen,

ich würde gerne wissen, ob jemand positives oder negatives
über
„Life Plus“ berichten kann!

Hallo, betrifft zwar nicht Life Plus, zeigt mir aber, daß nicht alles, was mit „Life“ und „Nutrition“ zusammenhängt, Selbstläufer sind.
Antworte auch nur, weil bisher keine Antwort.
Gruß Fritz

Nutrition for Life International – Insolvenzantrag gestellt
9 Apr 2003
Erstellt von: Network Press Int. AG

Am 14.03.2003 ging der Antrag beim United States Bankruptcy Court von Südtexas ein. Sechs Tage später wurde bekannt, daß das Insolvenzverfahren nach Chapter 11 nicht vom Unternehmen selbst, sondern von zehn Gläubigern, deren Forderungen nicht abgesichert sind, beantragt wurde. Der Antrag auf Bestellung eines Konkursverwalters wurde vorläufig abgelehnt. Anfang April soll eine Anhörung stattfinden. Betrachtet man sich die nachfolgenden Erläuterungen zum Chapter 11-Konkursverfahren, tauchen unweigerlich Ungereimtheiten auf:

„Chapter 11“-Konkursverfahren ermöglicht Weiterführung der Geschäfte.

Das Konkursverfahren nach „Chapter Eleven“ (Kapitel Elf) des US-Konkursrechts wird von großen US-Gesellschaften am häufigsten angewendet. Während eines solchen Verfahrens kann ein Unternehmen seine Geschäfte unter dem temporären Schutz des Gerichts vor den Gläubigern weiterführen, sich reorganisieren und sanieren. Das zahlungsunfähige Unternehmen behält also die Kontrolle über das Geschäft, falls nicht anderes vom Konkursgericht angeordnet.

Schuldner und Gläubiger haben im Rahmen dieses Konkursverfahrens sehr ausgeprägte Möglichkeiten miteinander zu kooperieren. Dabei sollen die Gläubiger möglichst viel von ihren Forderungen zurückerhalten. Dies ist oft besser möglich, wenn das Unternehmen nicht aufgelöst wird, sondern erhalten bleibt.

Da überschuldeten Unternehmen oft ausreichende finanzielle Mittel zur Fortführung der Geschäfte fehlen, wird häufig eine so genannte „Debtor-in-Possession“-Finanzierung mit Banken und anderen Geldgebern vereinbart. Die Rückzahlung dieses Neukredits hat Vorrang vor allen anderen Gläubigerforderungen. WorldCom hat einen solchen Kredit in Höhe von zwei Milliarden Dollar arrangiert.

Bei „Chapter-Eleven“-Konkursverfahren erhalten die Anleihebesitzer oder andere Gläubiger oft Aktien der reorganisierten Gesellschaft als Entschädigung für ihre Forderungen. Die alten Aktionäre gehen in der Regel leer aus und verlieren ihr Geld. Ziel des Unternehmens ist es, das Verfahren mit möglichst wenig Schulden abzuschließen.

Als zweites hauptsächliches Konkursverfahren sieht das US- Konkursrecht von 1978 einen Konkurs nach „Chapter Seven“ (Kapitel Sieben) vor. Es wird angewendet, wenn ein Unternehmen nicht über ausreichende Vermögenswerte oder Geschäftsaussichten verfügt und aufgelöst werden soll.

Hier steht klar der Schutz des zahlungsunfähigen Unternehmens vor seinen Gläubigern im Vordergrund. Welche Motivation sollten also Gläubiger haben, einen Schuldner vor der Vollstreckung ihrer Forderungen zu schützen? Auf der Homepage der Firma http://www.nutritionforlife.com gilt jedenfalls „Business as usual“. Hinweise auf ein Insolvenzverfahren – Fehlanzeige!